Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Geschäftstexte

← Zurück zur Abstimmung

23.4320 12. Dezember 2023 · Nationalrat

„Revision des Aussenwirtschaftsgesetzes“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber zu berichten, wie das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) und die einschlägigen Gesetze dahingehend zu ändern sind, dass materielle und prozessuale Grundsätze und Prinzipien für die Aufnahme von Verhandlungen und den Abschluss von Abkommen definiert werden.

Dabei sei insbesondere

Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Gössi, Grüter, Guggisberg, Markwalder, Page, Wehrli) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz basiert bis heute hauptsächlich auf dem Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201) aus dem Jahr 1982 und der bundesrätlichen Aussenwirtschaftsstrategie. Diese Grundlagen vermögen den veränderten Ansprüchen der Bevölkerung im Bezug auf Nachhaltigkeit und staatspolitischen Grundsätzen der demokratischen Abstützung von wichtigen Abkommen mit rechtssetzendem Charakter nicht mehr zu genügen. Über ein umfassendes Aussenwirtschaftsgesetz soll deshalb eine solide Rechtsgrundlage für die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz geschaffen werden, die Grundsätze und Prinzipien für die Aufnahme von Verhandlungen und den Abschluss von Abkommen festlegt. Damit soll die Mehrheitsfähigkeit und der Beitrag zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen neuer Abkommen erhöht und die Politikkohärenz zwischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz verbessert werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Aussenwirtschaftspolitik erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Legislative und der Exekutive. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Zusammenarbeit funktioniert. Er setzt sich für eine transparente und partizipative Aussenwirtschaftspolitik ein, wie es die Aussenwirtschaftsstrategie 2021 vorsieht.

3.–8. Die Mitwirkungsrechte des Parlaments sind hauptsächlich im ParlG geregelt und nicht im Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201). Das ParlG sieht eine einheitliche Regelung für alle aussenpolitischen Bereiche vor, so auch für die Aussenwirtschaftspolitik. Wie alle Departemente in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich informiert das WBF die APK regelmässig über die wichtigen aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen und entsprechend auch über den Stand von Verhandlungen (vgl. Art. 152 Abs. 2 und 3 in fine ParlG). Ausserdem können die APK jederzeit vom Bundesrat verlangen, dass er sie über ein Geschäft informiert und dazu konsultiert (Abs 5). Die Transparenz und die Mitwirkung in der Aussenpolitik sind auch in anderen Gesetzen geregelt (namentlich im Vernehmlassungsgesetz [SR 172.061], im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz [SR 172.010] und im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes [SR 138.1]). Diese Frage kann für die Aussenwirtschaftspolitik also definitiv nicht separat behandelt werden. Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten, sind übrigens bereits dem fakultativen Referendum unterstellt (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV), und für Verträge, die dem Referendum unterliegen, muss ein Vernehmlassungsverfahren stattfinden (Art. 3 Abs. 1 Bst. c Vernehmlassungsgesetz).

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der aktuelle Rechtsrahmen für die Aussenwirtschaftspolitik ausreicht. Hingegen ist er bereit, in einem Bericht vertieft darzulegen, wie den Forderungen des Postulats Rechnung getragen werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).