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22.3978 5. März 2024 · Nationalrat

„Reaktion der Schweiz auf Erdogans illegale Kriege“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt:

Begründung

Gemäss Uno-Charta ist Staaten die Anwendung militärischer Gewalt ausschliesslich mit Mandat des Sicherheitsrats oder zu Selbstverteidigungszwecken erlaubt. Alleine die Androhung von militärischer Gewalt ist verboten. Ein Verstoss gegen das allgemeine Gewaltverbot ist ein Bruch von zwingendem Völkerrecht. Die Türkei, angeführt durch Präsident Erdogan, hat mit Angriffshandlungen in Nordsyrien und im Nordirak gegen diese grundlegenden Regeln des friedlichen Zusammenlebens der Staatengemeinschaft verstossen. Präsident Erdogan droht gar mit weiteren militärischen Schritten. Die Angriffe verletzen die territoriale Unversehrtheit sowie die politische Unabhängigkeit Syriens und des Iraks ebenso wie durch die Art und Weise der Angriffe den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen. Mit den Offensiven sorgt die Türkei für unermessliches Leid unter der Zivilbevölkerung. Glaubwürdige Berichte weisen zudem auf den Einsatz von Giftgas gegen kurdische Kämpfer/innen und Zivilpersonen hin, was ein gravierender Verstoss gegen die Chemiewaffenkonvention (CWK) darstellen würde und als Kriegsverbrechen zu qualifizieren wäre.

Aus diesem Grund fordere ich den Bundesrat auf, Erdogan und die Personen in seinem Umfeld für diese Völkerrechtsverstösse zu sanktionieren. Dazu gehören Einreisesperren und das Einfrieren von Finanzmitteln. Die Schweiz hat sich durch Artikel 54 der Bundesverfassung und im Rahmen ihrer aussenpolitischen Strategie dazu verpflichtet, sich für Frieden, Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Diesen Verpflichtungen gilt es jetzt nachzukommen. Mit den Sanktionen wird sichergestellt, dass nicht die Türkinnen und Türken die Konsequenzen der illegalen Handlungen ihrer Führung tragen müssen, sondern die Verantwortlichen, namentlich Erdogan und sein engstes Umfeld.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz führt im Rahmen der regelmässigen politischen Konsultationen oder anlässlich von Arbeitstreffen auf Ministerebene einen engen Dialog mit dem Schwerpunktland Türkei. In den Gesprächen werden wichtige Themen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechtslage und das humanitäre Völkerrecht offen angesprochen. So fordert die Schweiz die Türkei bei jeder Gelegenheit dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie tut dies auch auf multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen des Europarats.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).