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23.3377 13. März 2024 · Nationalrat

„Bezahlbaren Wohnraum schaffen mit besserer Nutzung bestehender Gebäude“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen wie in Anbetracht der Knappheit bezahlbarer Wohnungen die effiziente Nutzung des Wohnraums gefördert werden kann und welchen Beitrag hierbei insbesondere folgende Massnahmen leisten können:

Begründung

Die Leerwohnungsziffer nimmt seit Jahren wieder ab. Und schon lange explodieren die Mieten. Entsprechend ist es für viele Bewohnerinnen, insbesondere auch Familien schwierig, eine bezahlbare Wohnung in ihrer Wohn- oder Arbeitsgemeinde zu finden. Kurzfristig kann die bessere Nutzung des bestehenden Gebäudeparks einen wichtigen Beitrag leisten.

Gemäss BFS hat die Belegung der Wohnungen seit 1970 von 2,9 auf 2,2 Personen pro Wohnung abgenommen, für 4-Zimmer Wohnungen sank die Belegung in dieser Zeit von 3,4 auf 2,5 Personen pro Haushalt. Gemäss Datenportal Schweiz lässt sich diese auf die Unterbelegung vieler Haushalte zurückzuführen: So gibt es schätzungsweise 410 000 Haushalte, in denen nur 1 Person in einer Wohnung mit 4 oder mehr Zimmern wohnt. Und 360 000 Haushalte, wo ein Paar in einer Wohnung mit 5 oder mehr Zimmern wohnt. Zudem gibt es 100 000 Zweitwohnungen in den zehn grössten Städten. Dies zeigt das Potential an Wohnraum, das mit einer besseren Nutzung geschaffen würde. Doch bestehen heute leider viele Hürden, diese Unterbelegung zu verbessern.

Deshalb sind u.a. folgende Massnahmen zu prüfen: - Wohnungstausch ohne Mietzinserhöhung, wenn die Belegung verbessert wird. z.B. ältere Paare, deren Kinder ausziehen, sollen die Möglichkeit haben, in eine kleinere Wohnung zu wechseln/die Wohnung zu tauschen zu den Mietkonditionen der jeweiligen Vornnieter. - Mindestbelegung für Neubauten und Neuvermietungen: Es sind Wege zu prüfen, wie Gemeinden, welche von der Wohnungsknappheit stark betroffen sind, eine Mindestbelegung für Neubauten oder Neuvermietung verlangen können. - Einschränkung von Zweitwohnungen: In den zehn grössten Städten bestehen 100 000 Zweitwohnungen. Das ist in Anbetracht des Wohnungsmangels störend und könnte analog zur Regelung für touristische Zentren eingeschränkt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Hingegen kennen zahlreiche gemeinnützige Wohnbauträger auf freiwilliger Basis Belegungsvorgaben. Mehr als zwei Drittel aller gemeinnützigen Mietwohnungen sind Belegungsvorgaben unterworfen. In den grossen Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen gar rund 80 Prozent der gemeinnützigen Wohnungen Belegungsvorschriften (vgl. dazu Studie BWO "Vermietungskriterien der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz, Daniel Blumer, 2012). Der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch pro Kopf liegt bei gemeinnützigen Wohnbauträgern rund 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Wohnflächenverbrauch aller Wohnungen.

Keine der zehn grössten Städte in der Schweiz überschreitet bisher den 20-Prozent-Anteil. Die Mehrheit dürften aber einen zweistelligen Zweitwohnungsanteil aufweisen (zu den Gründen fehlender genauer Daten, vgl. Antwort zu Ip. 23.3355.Bastien Girod).

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind daher nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).