Geschäftstexte
23.431 15. März 2024 · Nationalrat
„Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht“
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2023 Der Bundesrat befürwortet eine vorübergehende Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht (BStGer). Diese Erhöhung soll einen vorübergehenden Engpass überbrücken sowie einer besseren Vertretung der Landessprachen dienen. Dies geht aus seinen Stellungnahmen zu zwei parlamentarischen Initiativen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hervor, die er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat. Er beantragt dem Parlament, die beiden Entwürfe der RK-S anzunehmen. Die parlamentarische Initiative 23.449 fordert eine vorübergehende Aufstockung der Richterstellen am BVGer, das unter anderem Beschwerdeinstanz in Asylverfahren ist. Die Erhöhung von 65 auf 70 Vollzeitstellen soll bis zum 31. Dezember 2029 gelten. Danach werden altersbedingt zurücktretende Richterinnen und Richtern nicht mehr ersetzt, bis erneut noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich die vorübergehende Erhöhung rechtfertigen. Mit der parlamentarischen Initiative 23.431 beantragt die RK-S zudem die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer. Die neue Richterperson soll italienischer Muttersprache sein. Der Bundesrat ist auch mit dieser Änderung einverstanden. Die neue Stelle erhöht den Handlungsspielraum der Strafkammer in italienischsprachigen Fällen, insbesondere wenn die derzeit einzige ordentliche Richterin italienischer Muttersprache verhindert ist.
Eingereichter Text
Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:
Das Bundesstrafgericht umfasst: a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern; b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern; c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer; d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).