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23.449 15. März 2024 · Nationalrat

„Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2023 Der Bundesrat befürwortet eine vorübergehende Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht (BStGer). Diese Erhöhung soll einen vorübergehenden Engpass überbrücken sowie einer besseren Vertretung der Landessprachen dienen. Dies geht aus seinen Stellungnahmen zu zwei parlamentarischen Initiativen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hervor, die er an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat. Er beantragt dem Parlament, die beiden Entwürfe der RK-S anzunehmen. Die parlamentarische Initiative 23.449 fordert eine vorübergehende Aufstockung der Richterstellen am BVGer, das unter anderem Beschwerdeinstanz in Asylverfahren ist. Die Erhöhung von 65 auf 70 Vollzeitstellen soll bis zum 31. Dezember 2029 gelten. Danach werden altersbedingt zurücktretende Richterinnen und Richtern nicht mehr ersetzt, bis erneut noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich die vorübergehende Erhöhung rechtfertigen. Mit der parlamentarischen Initiative 23.431 beantragt die RK-S zudem die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer. Die neue Richterperson soll italienischer Muttersprache sein. Der Bundesrat ist auch mit dieser Änderung einverstanden. Die neue Stelle erhöht den Handlungsspielraum der Strafkammer in italienischsprachigen Fällen, insbesondere wenn die derzeit einzige ordentliche Richterin italienischer Muttersprache verhindert ist.

Eingereichter Text

Die Verordnung der Bundesversammlung vom 17. März 2017 über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird dahingehend geändert, dass das Bundesverwaltungsgericht höchstens 70 Vollzeitstellen umfasst.

Nach dem 31. Dezember 2029 werden Richterinnen und Richter, die pensioniert werden, nicht ersetzt, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).