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23.3076 10. Juni 2024 · Nationalrat

„Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Schweizer Sozialwerke“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:

Stellungnahme des Bundesrates

Das vorliegende Postulat nimmt Punkt für Punkt die Fragestellungen des Postulats de Courten 20.4623 "Zuwanderung in die Sozialwerke" wieder auf, das am 16. Dezember 2022 unbehandelt abgeschrieben wurde. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17. Februar 2021 zum oben genannten Postulat und aktualisiert sie bezüglich der Fragen 1-10 im Lichte des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681) wie folgt:$Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU erstellt jährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Zuwanderung unter dem FZA. Der im Jahr 2018 veröffentlichte 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU kam zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit nur eine geringe Sozialhilfeabhängigkeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen nach sich zieht. Die Sozialhilfequote von EU/EFTA-Staatsangehörigen, die im Rahmen des FZA in die Schweiz gekommen waren, lag unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Zudem leisten gemäss dem 18. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, der am 7. Juli 2022 veröffentlicht wurde, insbesondere Staatsangehörige der EU oder der EFTA deutlich mehr Beiträge an die soziale Vorsorge in der Schweiz, als sie Leistungen beziehen. Sie beziehen hingegen mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung, als sie Beiträge bezahlen. Dies erklärt sich dadurch, dass sie eher in Branchen mit höherem Erwerbslosenrisiko arbeiten. In Beantwortung einer Anfrage der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) wird der 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, der voraussichtlich im Juli 2023 veröffentlicht wird, umfassende aktualisierte Analysen der in Anspruch genommenen Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer enthalten.

Auf Bundesebene wurden bereits Massnahmen zur verbesserten Anwendung des FZA ergriffen (vgl. Antwort vom 17. Februar 2021).

In den Sondierungsgesprächen mit der EU zum FZA hat der Bundesrat klar festgehalten, dass eine mögliche Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit nicht zu einer Einwanderung in das Sozialsystem führen darf.

In Anbetracht der regelmässig veröffentlichten Berichte zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und der bereits ergriffenen Massnahmen ist der Bundesrat der Auffassung, dass der im Postulat geforderte Bericht keinen Mehrwert bringt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).