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21.3500 11. Juni 2024 · Nationalrat

„Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Europäischen Union (EU) Verhandlungen aufzunehmen, um den vielfältigen Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen.

Begründung

Die drohenden Risiken für die Versorgungssicherheit und Netzstabilität sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Energiesektor (siehe auch 20.3967 lp. Stromversorgungssicherheit) dürfen nicht länger auf die lange Bank geschoben werden.

In Bezug auf die Versorgungssicherheit weist die ElCom darauf hin, dass

Seit Ende des zweiten Weltkriegs ist das schweizerische Stromsystem rund um die Uhr und in verschiedenster Weise Teil des europäischen Stromsystems (Produktion, Handel, Betrieb des Übertragungsnetzes; Marktregulierung- und Überwachung). Diese Einbettung beruht auf gegenseitigen Abhängigkeiten und Interessen zum Wohle der sicheren Stromversorgung in Europa und ist über Jahre stetig weiterentwickelt worden. Derzeit wird diese Zusammenarbeit zunehmend von Rechtsunsicherheiten geprägt, was die Versorgungssicherheit dies- und jenseits der Grenzen gefährden kann. Deshalb soll dieses Verhältnis mit hoher Priorität auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abgestützt werden. Die erforderlichen Aspekte sind auf Augenhöhe, d.h. in Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten zu führen und in technischen Vereinbarungen zu regeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021 bezüglich Beendigung der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU ist ein Stromabkommen bis auf weiteres nicht absehbar. Aus Sicht der EU kann auch die Netzsicherheit alleine nicht losgelöst vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Eine Einwilligung der EU-Kommission in die von der Motion gewünschten Verhandlungen erscheint derzeit unwahrscheinlich.

Der Bund teilt jedoch das grundsätzliche Anliegen der Motion. Das UVEK analysiert in enger Zusammenarbeit mit ElCom und Swissgrid die Situation und prüft mögliche kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Swissgrid verhandelt bereits seit 2019 technische Vereinbarungen mit europäischen Netzbetreibern zur Gewährleistung der Netzsicherheit aus. Diese können ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen. Zu gewissen Sachverhalten, wie die Zulassung von Swissgrid zu europäischen Regelenergieplattformen, haben die Schweiz und die EU eine unterschiedliche Interpretation der Rechtslage, so dass bisher keine Einigung gefunden werden konnte.

Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Schweizer Stromversorgungssicherheit zudem mit einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der auch im Winter sicher abrufbaren Speicherwasserkraft sowie der Einführung einer Energiereserve stärken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).