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Ausgangslage & Gesetzestext

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23.077 14. Juni 2024 · Nationalrat

„Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2023 Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Slowenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards der OECD aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer steuerlichen Gestaltung oder einer Transaktion abstellt und damit sicherstellt, dass die Vorteile des DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).