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24.3074 26. September 2024 · Nationalrat

„Auslandkompensation. Integrität sicherstellen und Empfehlungen für den CO2-Markt formulieren“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird gebeten einen Bericht zu erstellen, der für die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Kompensation der Schweiz folgendes darlegt:

Begründung

Für die Periode 2021-2030 setzt die Schweiz für die Erreichung der Uno-Klimaziele primär auf das Instrument der CO2-Kompensation. Gleichzeitig zeigen wissenschaftliche Studien, Rating-Agenturen und zahlreiche Medien Recherchen auf, dass bei diesen Kompensationen im freiwilligen aber möglicherweise auch im verpflichteten Markt die im Nachhinein gemessene zusätzliche CO2-Reduktion geringer ist als die Anzahl ausgestellter Zertifikate. Die letzte Untersuchung der EU aus dem Jahre 2016 (Cames et al., How additional is the Clean Development Mechanism?) soll nach 10 Jahren wiederholt werden. Da die EU nicht mehr auf Auslandskompensation setzt, ist hier die Schweiz in der Verantwortung. Diese Verantwortung ist besonders hoch, weil die Schweiz mit 13 bilateralen Partnerschaften weltweit eine Pionierrolle übernimmt und heute de facto den Standard festlegt.

Da sich die Zusätzlichkeit von Projekten von Jahr zu Jahr verändert und es gilt, möglichst früh die ersten Erfahrungen zu machen, braucht es eine frühe Zwischenevaluation mit Empfehlungen für die Zukunft.

Empfehlungen sollen auch für den CO2-Markt gemacht werden, da dieser global heute kaum noch funktioniert, aber für eine effiziente Erreichung der Klimaziele eine wichtige Rolle spielen kann.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).