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22.424 27. September 2024 · Nationalrat

„Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 28.06.2024 Die Kommission hat die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.424 («Flugtransporte bei Lebensmittel deklarieren») beraten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Artikel 13 des Lebensmittelgesetzes (LMG) so zu ändern, dass die Transportart bei in die Schweiz importierten frischen Lebensmitteln deklariert werden muss. Neu sollen insbesondere Flugtransporte bei unverarbeiteten Lebensmittel wie Fisch, Fleisch, Früchte oder Gemüse deklariert werden.  Die Kommission hat vom Ergebnisbericht der Vernehmlassung Kenntnis genommen und mit 15 zu 8 Stimmen, bei 1 Enthaltung beschlossen, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Die WBK-N wird den entsprechenden Bericht dazu ihrem Rat überweisen und beantragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Sie findet, dass diese Vorlage nicht geeignet ist, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, da sie ohne Harmonisierung auf europäischer Ebene nicht sicherstellt, dass per Flugzeug transportierte Lebensmittel auch tatsächlich als solche deklariert werden, wenn sie nach dem Flug durch ein anderes Transportmittel weitertransportiert werden. Die Kommission bevorzugt eine freiwillige, selbstregulierende Deklaration von Seiten der Branche. Ferner weist sie darauf hin, dass die Herkunftsangabe auf der Verpackung bereits Hinweise auf die Transportart gibt und dass die neue Deklarationspflicht Mehraufwände und Mehrkosten für die Lebensmittelbranche mit sich bringen würde. Die Kommission hat sich zudem von der Verwaltung bestätigen lassen, dass die grossen Detailhandelsgeschäfte in der Schweiz bereits eine freiwillige Deklaration eingeführt haben und einige bereits ganz auf Flugzeugtransporte verzichten würden. Eine Minderheit der Kommission möchte die parlamentarische Initiative nicht abschreiben. Sie empfindet die Deklarierung der Flugtransporte als angemessenen Aufwand für die Lebensmittelbranche und als grosse Hilfestellung für den Kaufentscheid der Konsumentinnen und Konsumenten.

Eingereichter Text

Das Lebensmittelgesetz (LMG) wird wie folgt geändert:

Artikel 13 Besondere Kennzeichnung i. Transportart, insbesondere Flugtransporte;

Begründung

Im Sinne der neuen Politik für ein nachhaltigeres Ernährungssystem wie auch im Sinne der Schweizer Klimastrategie gilt es, die Transparenz über besonders umweltbelastende Praktiken zu verbessern, damit die Konsumentinnen und Konsumenten in der Lage sind, ihre Lebensmitteleinkäufe nachhaltiger zu gestalten. Der Flugtransport von Lebensmitteln ist eine solche bedenkliche Praxis, die erwiesenermassen einen unverhältnismässig hohen Umweltfussabdruck generiert. Eine Deklarierung ist der erste Schritt, damit Flugtransporte bei Lebensmittel reduziert werden.

Befürchtungen aufgrund des WTO Rechts sind dreifach unbegründet: a. Niemand wird durch die Kennzeichnung diskriminiert, b. die Transportart wird nicht verboten, sondern lediglich transparent gemacht, c. die Wissenschaft belegt international und widerspruchslos die unverhältnismässig hohe Umweltbelastung von mit Flugzeugen transportierten Lebensmitteln. Transparenz steht im Einklang mit der Wirtschaftsfreiheit und steigert den Wettbewerb um mehr Nachhaltigkeit.

Selbstverständlich sind mit der Deklaration gewisse Aufwände verbunden. Diese belasten aber lediglich die Anbieter der entsprechenden Produkte. Die kantonalen Kontrollstellen sowie die Flughäfen prüfen die Lebensmittel schon heute hinsichtlich ihrer Güte und Herkunft. Der Mehraufwand wäre - abgesehen von einer allfälligen Regulierungskostenabschätzung - vernachlässigbar.

Deshalb soll im Lebensmittelgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit der Bundesrat die Deklaration von Flugtransporten einführen kann.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).