Geschäftstexte
23.478-1 27. September 2024 · Nationalrat
„Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)“
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12.01.2024 Die Kommissionsinitiative 23.478 fordert eine Verlängerung der Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung bis 2026. Diese Finanzhilfen laufen am 31. Dezember 2024 aus. Die Kommission hat der Initiative mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Sie ist der Meinung, dass mit dem Bundesbeitrag die Finanzierung weiter gewährleistet wird, während die Kommission des Ständerates das Gesetz 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» berät. Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.04.2024 Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 24. April 2024 für die parlamentarische Initiative 23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ausgesprochen. In seiner Stellungnahme erachtet der Bundesrat die Verlängerung als vertretbar, da die Dauer der Befristung kurz und angemessen ist. Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen am 31. Dezember 2024 aus. Dazu gehören die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder sowie für Projekte, welche die Angebote besser an die Bedürfnisse der Eltern anpassen und die Fördermassnahmen des Bundes für Kantone, welche ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Für die auslaufenden Unterstützungsmassnahmen schlägt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) eine Übergangsregelung vor. Nachfolgelösung verzögert sich Die WBK-S hat Anfang März einen eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung gemäss der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» in die Vernehmlassung geschickt. Dies, nachdem der Nationalrat einen ersten Entwurf angenommen hatte. Weil die Erarbeitung einer solchen Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, beantragt die Kommission, das aktuelle Förderprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung erneut zu verlängern. Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2026. Weiter verlangt sie, den laufenden Verpflichtungskredit von 124,5 Mio. Franken um 53,2 Millionen Franken zu erhöhen, weil es nach wie vor einen Bedarf an neuen Betreuungsplätzen gibt und weil der laufende Verpflichtungskredit für eine erneute Verlängerung nicht ausreicht. Bundesrat will familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin unterstützen Im Hinblick auf das Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung ist der Bundesrat damit einverstanden, die laufenden Fördermassnahmen befristet zu verlängern. Die Wirkung des Impulsprogramms wurde evaluiert und die bisherige Bilanz fällt eindeutig positiv aus. Die anhaltend grosse Nachfrage nach Fördermassnahmen zeigt den nach wie vor grossen Bedarf nach der Schaffung weiterer Betreuungsplätze. Der Bundesrat teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass aufgrund der Verlängerung der laufende Verpflichtungskredit erhöht werden muss. Allerdings beantragt er der Kommission, den Verpflichtungskredit lediglich um 40 Mio. Franken zu erhöhen. Für weitere 10 Millionen Franken sollen bestehende Mittel transferiert und umgenutzt werden: Sie sollen aus dem bestehenden Verpflichtungskredit für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhungen in den Verpflichtungskredit für die Schaffung neuer Betreuungsplätze verschoben werden. Auf diese Weise lässt sich die Verlängerung des Impulsprogramms bis längstens Ende 2026 finanzieren. Die Finanzierung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten wird im Fall einer Verlängerung vom Bundesrat separat bereitgestellt. Mit Interesse verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der WBK-S an der parlamentarischen Initiative für eine dauerhafte Nachfolgelösung. Er ist bereit, auch künftig Fördermassnahmen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen, sofern sie den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten. Alle Eltern sollen von Rahmenbedingungen profitieren, die es ihnen ermöglichen, Privat-, Familien- und Erwerbsleben zu vereinbaren sowie die bezahlte Arbeit und die unbezahlte Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern ausgewogen aufzuteilen. Der familienergänzenden Kinderbetreuung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Eingereichter Text
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) wird verlängert: - hinsichtlich der Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG; - hinsichtlich der Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Sinne des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG.
Die Verlängerung der Finanzhilfen im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG bzw. des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG wird hinfällig, sobald das neue Gesetz, das derzeit im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.403 ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder spätestens am 31. Dezember 2026.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).