Geschäftstexte
22.423 21. März 2025 · Nationalrat
„Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen“
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 02.07.2024 Die KVF-N hat im Rahmen der Beratung um die parlamentarische Initiative Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen ( 22.423 ) und des Postulatberichts Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen ( 21.3781 ) eine breite Diskussion um die Ausgestaltung der aktuellen und zukünftigen Medienförderung geführt. Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen den Erlassentwurf und Bericht zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.423 definitiv zuhanden des Bundesrates zur Stellungnahme verabschiedet. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Ausbau der indirekten Presseförderung als temporäre Übergangsmassnahme zur Sicherstellung der Medienvielfalt notwendig ist. In diesem Sinne hat sie mit 14 zu 11 Stimmen einem Antrag zugestimmt, welcher explizit die Aufhebung der indirekten Presseförderung nach sieben Jahren im Gesetz vorsieht. Gleichzeitig möchte die Kommission aber auch die Zukunft der Medienförderung vorantreiben: In diesem Hinblick hat sie zwei Motionen verabschiedet. Zum einen geht es um die Einführung einer kanal- und geschäftsmodellunabhängigen Förderung elektronischer Medien (15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) ( 24.3817 ) und zum anderen um die Aufhebung der Wettbewerbungsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen) ( 24.3818 ). Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2024 Indirekte Presseförderung: Bundesrat lehnt befristeten Ausbau ab Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 4. September 2024 seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) zur parlamentarischen Initiative «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» (22.423) verabschiedet. Aus medienpolitischen und finanzpolitischen Gründen beantragt er dem Parlament auf den Entwurf der Kommission nicht einzutreten. Sollte das Parlament dennoch auf die Vorlage eintreten, stellt der Bundesrat den Antrag, die Presseförderung in geringerem Mass zu erhöhen und danach wieder auf das heutige Niveau zurückzuführen. Der Entwurf der KVF-N zur Änderung des Postgesetzes sieht einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung vor. Die Regional- und Lokalpresse soll während sieben Jahren stärker unterstützt werden. Die Förderung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen soll in der Tageszustellung um 15 Millionen Franken auf neu 45 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Weiter soll der Bund neu auch die Frühzustellung unter der Woche mit jährlich 30 Millionen Franken unterstützen. Mit diesen Massnahmen sollen die Verlage finanziell entlastet werden und mehr Mittel in die digitale Transformation investieren können. Nach Ablauf der sieben Jahre will die Mehrheit der Kommission die indirekte Presseförderung vollständig abschaffen. Der Bundesrat lehnt den Gesetzesentwurf der KVF-N ab und beantragt dem Parlament, dass auf die Vorlage nicht eingetreten wird. Er ist sich bewusst, dass vielfältige und unabhängige Medien in der Schweiz eine wichtige demokratiepolitische Funktion erfüllen. Der anhaltende Strukturwandel setzt die Verlage jedoch zunehmend unter Druck. Die Presse ist besonders betroffen, weshalb die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften subventioniert wird. Im Februar 2024 hat der Bundesrat verschiedene Optionen für eine zukunftsgerichtete staatliche Medienförderung vorgestellt. Der Bundesrat beabsichtigt, bis auf weiteres an der bestehenden Presseförderung festzuhalten. Die angespannte Finanzlage des Bundes spricht gegen Mehrausgaben für die indirekte Presseförderung. Sollte das Parlament dennoch auf die Gesetzesvorlage eintreten, beantragt der Bundesrat, die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse um 7,5 Millionen Franken auf 37,5 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen und auf die Ausweitung auf die Frühzustellung zu verzichten. Zudem beantragt der Bundesrat, die Erhöhung der Presseförderung zu befristen, so dass die indirekte Presseförderung nach sieben Jahren wieder auf das heutige Niveau zurückgeführt wird.
Eingereichter Text
Das Postgesetz und die anderen einschlägigen Bestimmungen werden so geändert, dass die indirekte Presseförderung ausgebaut werden kann.
Zu ändern ist insbesondere Artikel 16 Absatz 7, und zwar so, dass die indirekte Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften um jährlich 15 Millionen erhöht wird, damit die Ermässigung für deren Zustellung während einer Übergangsphase von sieben Jahren garantiert ist. Gleichzeitig und ebenfalls für einen befristeten Zeitraum ist der Beitrag an die Ermässigung der Zustellung von Mitgliedschafts- und Stiftungspresse um jährlich 10 Millionen zu erhöhen.
Zudem soll im Postgesetz neu ein Beitrag an die Frühzustellung während der Woche eingeführt werden. Davon profitieren sollen die Lokal- und Regionalzeitungen mit einer von einem anerkannten unabhängigen Kontrollorgan bestätigten Auflage von zwischen 1000 und 40 000 Exemplaren. Wenn sie zu einem Kopfblatt gehören, darf dessen mittlere Auflage nicht über 100 000 Exemplaren liegen. Dafür stellt der Bund jährlich 30 Millionen Franken bereit. Für die Umsetzung dieser Massnahme sind der Artikel 19a der Fassung des Postgesetzes nach Bundesgesetz vom 18. Juli 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien, mit den notwendigen Anpassungen in Absatz 1 (Ausschluss der Sonntagszeitungen und der Zeitungen, die zu einem Kopfblatt mit einer Auflage von über 100 000 gehören) und Absatz 2 (Einheitsermässigung für alle Nutzniesser), sowie die Artikel 19b und 19c wieder aufzunehmen.
Nach dem Vorbild dessen, was für die Postverteilung in Artikel 36 der Postverordnung vorgesehen ist, sollen die Nutzniesser dieser Massnahme (Titel, deren mittlere Auflage zwischen 1000 und 40 000 Exemplaren liegt) auf dem Verordnungsweg festgelegt werden.
Begründung
Das Medienpaket hat in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 Schiffbruch erlitten. Die zurzeit schwierige Lage der Medien ist damit nicht gelöst. Die Schwierigkeiten bestehen vor allem im starken Rückgang sowohl der Werbeeinnahmen als auch der Abonnentenzahlen bei den Printmedien und im sehr beschränkten Willen, für den Online-Medienkonsum zu bezahlen.
Die Gründe, die zur Ablehnung des Medienpakets geführt haben, mögen zahlreich und vielfältig sein. Es war jedoch während der Abstimmungskampagne unbestritten, dass kleine regionale Zeitungsverlage durchaus mehr Unterstützung verdienten. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll eine solche Unterstützung für kleine regionale Zeitungsverlage befristet ermöglicht werden. Die Förderbeiträge stützen sich auf das Postgesetz. Für deren Erhöhung für eine Übergangszeit von sieben Jahr sind einzig die Beträge nach Artikel 16 Absatz 7 anzupassen. Die 7-Jahres-Frist entspricht der im Medienpaket vorgesehenen Frist. Die zusätzlichen Mittel müssen während dieser Frist insbesondere für die Unterstützung der kleinen regionalen Zeitungsverlage und deren Transformation hin zu mehr digitalen Angeboten eingesetzt werden. Die zusätzlichen Mittel fliessen also nicht direkt den Verlegerinnen und Verlegern zu, sondern mindern ihre Ausgaben, weil sich namentlich die Zustellungsgebühren der Post reduzieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass die heutige Unterstützung die Transportkosten nicht mehr decken. Dieses System der indirekten Presseförderung besteht seit 1849 und garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).