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Ausgangslage & Gesetzestext

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24.067 21. März 2025 · Nationalrat

„Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Genehmigung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2024 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen verabschiedet. Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen.  Mit dem Abkommen haben zwei Länder erstmals auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich gegenseitig anerkannt. Damit wird der jeweilige Zugang zum Markt ermöglicht oder vereinfacht. Dies wird ergänzt durch eine verstärkte Regulierungs- und Aufsichtskooperation, wodurch die Stabilität, Integrität wie auch der Kundenschutz gewährleistet werden. Diese gegenseitige Anerkennung wird in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden im Abkommen festgehalten. Bei den Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung, wird neu die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter ermöglicht. So können künftig britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen britische Pfund grenzüberschreitend direkt bedient werden. Im Versicherungsbereich erfasst das Abkommen einzelne Bereiche des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts für grosse Unternehmenskunden, in welchen britische Versicherungsunternehmen künftig grenzüberschreitend tätig sein können. Davon ausgeschlossen sind insbesondere Unfall-, Kranken- und die meisten Haftpflichtversicherungen sowie Monopolversicherungen aller Art an professionelle Versicherungsnehmer. Schweizer Firmen können für grosse Firmenkunden bereits unter dem geltenden britischen Recht grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen erbringen, was durch das Abkommen ausdrücklich bekräftigt wird. Das Abkommen, das Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der damalige britische Schatzkanzler Jeremy Hunt am 21. Dezember 2023 unterzeichnet haben, bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder, bevor es in Kraft treten kann.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).