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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.034 19. Juni 2025 · Nationalrat

„Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2025 Bundesrat lehnt zusätzliche Finanzierung des Instituts für Föderalismus ab Der Bundesrat will sich am Institut für Föderalismus nicht zusätzlich finanziell beteiligen. Deshalb beantragt er dem Parlament, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage zu verzichten. Auftragsgemäss hat er an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 dennoch die Botschaft für das neue Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus (IFF) verabschiedet.  Das Institut für Föderalismus wird von der Universität Freiburg geführt und leitet Projekte zur Stärkung des Föderalismus und guter Regierungsführung auf nationaler und internationaler Ebene. Das Institut regt mit seinen nationalen Projekten die Weiterentwicklung des Föderalismus an und liefert Grundlagen zu Fragen der guten Staatsführung. Das Parlament hat entschieden, dass der Bund das Institut künftig finanziell unterstützen soll. Mit einer Motion (19.3008) der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung liessen diesbezüglich keine eindeutige Haltung erkennen. Der Bundesrat steht der geplanten Finanzierung des Instituts skeptisch gegenüber. Der Bund beteiligt sich bereits heute finanziell an konkreten Projekten des IFF. Diese Beteiligung verfügt zudem mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) bereits über eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat teilt die Haltung von vielen Teilnehmenden der Vernehmlassung, dass vor dem Hintergrund des angeschlagenen Bundeshaushalts auf die zusätzlichen Ausgaben zu verzichten sei. Auftragsgemäss hat er jedoch an seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus (IFF) verabschiedet. Er beantragt jedoch dem Parlament, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten und auf eine zusätzliche finanzielle Beteiligung am IFF zu verzichten.   Gesetzesentwurf enthält klare Bedingungen für die Finanzierung von Projekten Das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz definiert den Zweck der Finanzhilfen und legt klare Bedingungen für die finanzielle Unterstützung fest. Der Bund soll insbesondere diejenigen Tätigkeiten unterstützen, die spezifisch im Interesse des Bundes liegen. Dies beinhaltet unter anderem die Weiterentwicklung der föderalistischen Strukturen in der Schweiz. Auf internationaler Ebene soll das Institut unter anderem Informations- und Beratungsdienstleistungen erbringen. Für Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten erhält das IFF im Rahmen dieses Gesetzes vom Bund hingegen keine finanzielle Unterstützung.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).