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Ausgangslage & Gesetzestext

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24.088 20. Juni 2025 · Nationalrat

„Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ungarn. Änderung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2024 Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Ungarn Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Ungarn verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem OECD-Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.  Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Ungarn ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Darüber hinaus zielt das Änderungsprotokoll darauf ab, die Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zu verbessern. Es sieht hingegen keine Anpassungen an den Steuerzuteilungsregeln vor. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).