Geschäftstexte
24.443 20. Juni 2025 · Nationalrat
„Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums“
Ausgangslage
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 14.11.2024 Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) spricht sich dafür aus, das Gentechnik-Moratorium bis Ende 2027 zu verlängern, und wird ihrem Rat und dem Bundesrat deshalb einen entsprechenden Erlassentwurf unterbreiten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat sich an ihrer Sitzung mit der parlamentarischen Initiative über die Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums ( 24.443 ) befasst, die sich derzeit in der Phase der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs befindet. Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums im Jahr 2021 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz [GTG]) vorzulegen. In Erwartung der Antwort des Bundesrates auf den vom Parlament erteilten Auftrag, verlangt die Initiative 24.443 , das Moratorium um zwei Jahre zu verlängern, um zu verhindern, dass ein Rechtsvakuum entsteht. Die WBK-N hatte diese Initiative am 5. September 2024 eingereicht und ihre ständerätliche Schwesterkommission dem Beschluss, das Moratorium zu verlängern, am 14. Oktober 2024 zugestimmt. Die Kommission hat den Erlassentwurf beraten und einen erläuternden Bericht ausgearbeitet. Nach der Detailberatung hat sie den Entwurf mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.01.2025 Der Bundesrat unterstützt die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung um fünf Jahre, bis am 31. Dezember 2030, anstatt wie von der WBK-N vorgeschlagen nur um zwei Jahre. Zusammen mit der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine risikobasierte Regelung für die Zulassung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten. Die neue Regelung sollte in Kraft treten, bevor das aktuelle Moratorium am 31. Dezember 2025 ausläuft. Am 4. September 2024 teilte der Bundesrat den zuständigen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit, dass er den Auftrag in einem neuen Gesetz umsetzen und die Botschaft dazu im ersten Quartal 2026 vorlegen wolle. Um eine Lücke zu verhindern, hat die WBK des Nationalrats die parlamentarische Initiative 24.443 «Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratorium» angenommen. Diese sieht vor, das Moratorium ab Ende 2025 um weitere zwei Jahre zu verlängern. Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der WBK des Nationalrats (WBK-N) veröffentlicht. Er unterstützt die von der parlamentarischen Initiative geforderte Verlängerung des Moratoriums grundsätzlich. Bei einer Verlängerung um zwei Jahre besteht allerdings das Risiko, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um den Entwurf für ein neues Gesetz im Parlament zu behandeln und vor Ende 2027 zu verabschieden. Der Bundesrat schlägt daher vor, das Moratorium um fünf Jahre und somit bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Inhalt des Moratoriums: Unter dem Gentechnik-Moratorium dürfen keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden. In der Schweiz dürfen diese gentechnisch veränderten Organismen nur zu Forschungszwecken bewilligt werden. Das Moratorium gilt inhaltlich unverändert seit der Annahme der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» im Jahr 2005.
Eingereichter Text
Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) wird wie folgt geändert:
Art. 37 a Abs. 1
Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken dürfen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 keine Bewilligungen erteilt werden.
Begründung
Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat in einem Schreiben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und des Ständerates darüber informiert, dass die Arbeiten an der Vorlage mehr Zeit in Anspruch nehmen. Er hat dabei mitgeteilt, dass er die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums innert kürzester Zeit fertig zu behandeln. Daher erscheint es angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen wird ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).