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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.028 20. Juni 2025 · Nationalrat

„Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Unbefristete Anstellung der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung). Änderung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2025 Gesetzesanpassung für Neubesetzung der Delegiertenstelle für wirtschaftliche Landesversorgung Die Stelle der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (WL) soll vom Nebenamt zum Vollamt aufgewertet werden. Das bedingt eine Revision der organisationsrechtlichen Grundlagen im Landesversorgungsgesetz. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 verabschiedet und beantragt dem Parlament eine Beratung im beschleunigten Verfahren.  Die Stelle der oder des WL-Delegierten soll möglichst rasch neu besetzt werden. Sie ist seit dem Rücktritt des letzten Delegierten vakant. Als Delegierter ad interim übernahm im Oktober 2024 Christoph Hartmann, Direktor des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI), die Leitung der WL im Rahmen eines Teilzeitpensums von 50 Prozent. Diese interimistische Leitung muss spätestens im Herbst 2025 abgelöst werden können. Um für die Interessentinnen und Interessenten bezüglich Beschäftigungsgrad und -dauer eine möglichst hohe Verbindlichkeit zu schaffen, muss das Landesversorgungsgesetz (LVG) kurzfristig angepasst werden. Daher hat der Bundesrat dem Parlament die Beratung der revidierten organisationsrechtlichen Regeln des LVG im beschleunigten Verfahren beantragt. Die organisationsrechtlichen Regeln sind Teil einer umfassenderen Revision des Landesversorgungsrechts. Die verbleibenden Änderungen werden dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Der Rekrutierungsprozess für eine neue Delegierte oder einen neuen Delegierten ist Mitte Januar 2025 angelaufen. Eine Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesetzgebers zu den neuen Regeln.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).