Ausgangslage & Gesetzestext
25.030 18. September 2025 · Nationalrat
„Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit. Genehmigung“
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2025 Bundesrat überweist Botschaft zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 das plurilaterale Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) zur Genehmigung ans Parlament überwiesen. Das ACCTS ist ein neuartiges Handelsabkommen, das primär umweltpolitischen Zielsetzungen dient. Die Schweiz hat dieses Abkommen gemeinsam mit Costa Rica, Island und Neuseeland unterzeichnet. Mit dem Beitritt weiterer Länder soll das Abkommen wachsen und einen Beitrag zum multilateralen Handelssystem leisten. Das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) war am 15. November 2024 unterzeichnet worden. Es schafft konkrete Fortschritte bei Themen an der Schnittstelle von Handel und Umwelt, für die bisher auf multilateraler Ebene noch keine Abschlüsse erzielt werden konnten. Die von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz vereinbarten Bestimmungen nutzen handelspolitische Instrumente zur Unterstützung des Übergangs zu emissionsarmen, klimaresistenten und nachhaltigen Volkswirtschaften. Das Abkommen stützt sich auf das bestehende internationale Handelsrecht der WTO und entwickelt dieses weiter. Es soll eine Vorreiterfunktion einnehmen. Die mit dem ACCTS vereinbarten Verpflichtungen zur Handelsliberalisierung im Bereich von Umweltgütern und -dienstleistungen stärken den internationalen Handel und die internationalen Wertschöpfungsketten für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen. Zudem diszipliniert das Abkommen schädliche Subventionen für fossile Energien und untersagt die Einführung neuer Subventionen für fossile Energien, während bestehende, erlaubte Massnahmen nicht ausgeweitet werden dürfen. Ferner stellt das ACCTS unverbindliche Leitlinien zur Unterstützung von freiwilligen Umweltzeichen (ecolabels) für Güter und Dienstleistungen zur Verfügung, damit die Qualität solcher Umweltzeichen gestärkt und sogenanntes Greenwashing vermieden werden kann. Die rechtliche und institutionelle Architektur des Abkommens entspricht grundsätzlich der Praxis in Freihandelsabkommen der Schweiz und schliesst eine verbindliche Streitbeilegung ein.
Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).