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Ausgangslage & Gesetzestext

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24.094 26. September 2025 · Nationalrat

„Landwirtschaftsgesetz (Entschädigung im Scheidungsfall). Änderung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2024 Bundesrat legt Botschaft zur Stärkung mitarbeitender Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft im Scheidungsfall vor Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall finanziell besser abgesichert werden. Dazu hat der Bundesrat am 6. Dezember 2024 eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.  Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten sollen bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden: Dies ist der Kern der vom Parlament 2021 an den Bundesrat überwiesenen Motion 19.3445. An seiner Sitzung vom 6. Dezember hat der Bundesrat die Botschaft einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung dieser Motion zuhanden des Parlaments verabschiedet: Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern soll künftig eine gemeinsame Beratung und die Regelung der Mitarbeit des oder der Partnerin auf dem Betrieb als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen eingeführt werden. Obwohl die Vernehmlassung zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes ein sehr heterogenes Bild ohne klare Mehrheiten ergab, legt der Bundesrat dem Parlament die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).