Ausgangslage & Gesetzestext
24.097 26. September 2025 · Nationalrat
„Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)“
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024 Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen: Bundesrat fordert Transparenz Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Darin wird eine grössere Transparenz hinsichtlich der finanziellen Mittel der paritätischen Kommissionen verlangt. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament damit seinen Vorschlag zur Umsetzung der Motion 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen». Diese beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen vorzukehren, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) verpflichtet werden, ihre Jahresrechnungen über die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV zu veröffentlichen. Gemäss dem Antrag des Bundesrates soll Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellt sind und Beiträge bezahlen, auf Verlangen das kostenlose Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Kommission erteilt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresrechnungen, wie sie die Motion verlangt, verstösst gegen mehrere Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung. Daher hat der Bundesrat eine verhältnismässigere Lösung in die Vernehmlassung gegeben, die ein Recht auf Einsichtnahme vorsieht. Gemäss den Vernehmlassungsergebnissen wird die Vorlage des Bundesrates grossmehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat unterbreitet seine Vorlage dem Parlament daher unverändert.
Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).