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22.407-1 19. Dezember 2025 · Nationalrat

„Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) (Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und allgemeine Fördermassnahmen)“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vom 21.01.2025 Die Kommission hat ihren Entwurf, mit dem die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden sollen, mit 11 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Der Entwurf sieht ausserdem allgemeine, über die Abgabe finanzierte Fördermassnahmen für Medien vor. So will die Kommission attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen.  Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat Kenntnis genommen vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen 22.407 und 22.417 . In Anbetracht des deutlich positiven Vernehmlassungsergebnisses hat die Kommission ihren Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Gemäss Kommissionsentwurf sollen die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter von heute 4 bis 6 Prozent auf neu 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Zudem ist ein Ausbau der allgemeinen Fördermassnahmen vorgesehen. Dabei sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen möchte die KVF-S die Qualität der schweizerischen Medien sicherstellen. Eine erste Minderheit beantragt aus demokratiepolitischen Erwägungen, nicht auf den Entwurf einzutreten, da die vorgeschlagenen Massnahmen auch Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien waren, das 2022 an der Urne scheiterte. Eine zweite Minderheit (Abstimmung: 11 zu 2 Stimmen) beantragt, auf die allgemeinen Fördermassnahmen zu verzichten. In zwei Punkten hat die Kommission ihren Entwurf gegenüber demjenigen, den sie in die Vernehmlassung geschickt hatte, geändert: Zum einen hat sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei den allgemeinen Fördermassnahmen den Verweis auf die elektronischen Medien zu streichen, da dieser Begriff in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Zum anderen hat sie einstimmig beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Mediapulse (Nutzungsforschung) auszubauen, um neben der Entwicklung und der Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen auch den Betrieb einzubeziehen.   Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2025 Medienförderung: Bundesrat begrüsst rasch umsetzbare Massnahmen Unabhängige und vielfältige Medien erfüllen eine zentrale demokratiepolitische Funktion. Der Bundesrat begrüsst deshalb den gezielten Ausbau der Förderung der elektronischen Medien, wie ihn die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates vorschlägt. An der Sitzung vom 30. April 2025 hat er seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission verabschiedet. Darin beantragt der Bundesrat dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf der Kommission einzutreten. Gemäss dem Entwurf der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) sollen Lokalradios und Regionalfernsehen künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten. Heute sind es 4 bis 6 Prozent. Weiter sieht er einen Ausbau der bestehenden allgemeinen Massnahmen (Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, des Presserates und von Agenturleistungen) vor. Zudem soll der Bund neu auch den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung Mediapulse unterstützen. Die KVF-S fordert, diese Massnahmen in das Radio- und Fernsehgesetz aufzunehmen und sie mit Mitteln aus der Abgabe zu finanzieren. Mit dem Entwurf setzt sie die parlamentarischen Initiativen «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» (22.407) und «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» (22.417) um. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage der KVF-S einzutreten und den Änderungen grossmehrheitlich zuzustimmen. Diese Massnahmen sind rasch umsetzbar und stärken die Medien kurz- und mittelfristig. Die mögliche Erhöhung der Abgabenanteile für Lokalradios und Regionalfernsehen stellt sicher, dass diese auch bei künftig sinkendem Ertrag aus der Radio- und Fernsehabgabe gleich hohe Förderbeträge wie bisher erhalten. Mit den allgemeinen Massnahmen werden Institutionen unterstützt, die dem gesamten Medienplatz Schweiz dienen.

Eingereichter Text

Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG) soll wie folgt geändert werden:

Art. 40 Abs. 1

Die Abgabenanteile für Veranstalter mit Abgabenanteil nach Artikel 68a Absatz 1 Buchstabe b betragen 6 bis 8 Prozent des Ertrages der Abgabe für Radio und Fernsehen. Der Bundesrat bestimmt: (Rest unverändert)

Begründung

Die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen greift ein unangefochtenes Element des Bundesgesetzes über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien auf, das am 13. Februar 2022 vom Stimmvolk abgelehnt wurde.

Diese Änderung des RTVG lässt sich heute ausserdem in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung rechtfertigen, welche regionale Radio- und Fernsehsender in der Schweizer Medienlandschaft einnehmen. Während der Debatten zur Verabschiedung des Bundesgesetzes über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien hatte die SRG SSR bereits akzeptiert, dass ihr Abgabenanteil sinken würde. Daher spricht nichts dagegen, dass diese Änderung des RTVG, die keinen objektiven Zusammenhang mit dem Rest des Massnahmenpakets hatte, übernommen wird.

Das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung besteht also darin, ein unangefochtenes Element des Massnahmenpakets zu übernehmen, um die Medienvielfalt auf bestmögliche Art zu gewährleisten, insbesondere in Randgebieten.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).