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23.477-1 19. Dezember 2025 · Nationalrat

„Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG)“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 12.02.2025 Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat ihren Erlassentwurf, mit welchem sie eine Ausdehnung des im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommenden Instruments der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad vorschlägt, definitiv angenommen. In Erfüllung der parlamentarischen Initiative Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads ( 23.477 ) hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, mit welcher das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden soll. Auf diese Weise soll den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ermöglicht werden und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen. Gestützt auf die Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission die Entwürfe mit 15 zu 6 Stimmen ( Entwurf 1 betr. MinVG ) respektive mit 15 zu 8 Stimmen ( Entwurf 2 betr. Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits ) in der Gesamtabstimmung angenommen.    Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.04.2025 Bundesrat befürwortet Solidarbürgschaft für Autoverlade Subventionierte Autoverlade sollen bei der Kapitalbeschaffung für den Kauf von Rollmaterial künftig von einer Bürgschaft des Bundes profitieren können. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 entschieden. Er unterstützt damit eine Parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Verkehrskommission und stimmt den entsprechenden Gesetzesänderungen zu. Bereits heute können Unternehmen des abgeltungsberechtigten Regionalen Personenverkehrs (RPV) bei der Beschaffung von Rollmaterial und Betriebsmitteln eine Solidarbürgschaft des Bundes in Anspruch nehmen. Neu soll diese Möglichkeit auch für die subventionierten Autoverlade gelten. Dies verlangt eine Parlamentarische Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (23.477). An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hat der Bundesrat den dafür nötigen Gesetzesanpassungen zugestimmt. Die Vorlage geht nun ins Parlament. Tiefere Zinsen dank Bundesbürgschaft Dank der Bundesbürgschaft reduzieren sich für die Transportunternehmen die Zinsen für Kredite auf dem Kapitalmarkt. Für den Bund als Besteller wiederum sinken dadurch die Betriebsabgeltungen. Die Kosten und der Subventionsbedarf können somit reduziert werden, was den Bundeshaushalt entlastet. Da Bundesbürgschaften gemäss Subventionsgesetz als Finanzhilfen gelten, können sie nur dort gewährt werden, wo der Bund Leistungen bestellt und bezahlt. Autoverlade, deren Betrieb kostendeckend ist, können keine Solidarbürgschaft in Anspruch nehmen. In der Schweiz gibt es aktuell vier Autoverlade. Die Autoverlade Lötschberg und Vereina sind heute kostendeckend. Der Autoverlad Furka ist nicht eigenwirtschaftlich, weshalb der Bund Betriebsabgeltungen zahlt. Der Autoverlad am Simplon wird heute vom Kanton Wallis finanziert, soll ab 2026 jedoch vom Bund mitfinanziert werden.

Eingereichter Text

Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) vom 22. März 1985

Art. 18 Abs. 3 bis Bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens kann der Bund der Gläubigerin eine Bürgschaft gewähren, wenn dies im Interesse der Besteller ist. Das BAV regelt die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen.

Begründung

Im Regionalen Personenverkehr hat das BAV 2018 gemäss «Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr» die Eignung und Wirksamkeit des Instruments Solidarbürgschaft durch externe Fachleute untersuchen lassen. Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr (RPV) beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt.

Analog zur Bundesbürgschaft im RPV könnten damit auch die Transportunternehmen im Autoverlad und die öffentliche Hand als Bestellerin von RPV-Angeboten Zinskosten sparen. Dies hilft dem Bundeshaushalt gerade in Zeiten von Haushaltskürzungen. Und dies wirkt durch die Fremdfinanzierung erzwungenen Tariferhöhungen beim Autoverlad-Angebot entgegen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft nachteilige Rückverlagerungseffekte auf die Strasse zur Folge hätte.

Da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde, könnte dieses erweitert werden und der durch den Bundesrat in der Botschaft befürchtete Aufwand hält sich in Grenzen.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).