Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Ausgangslage & Gesetzestext

← Zurück zur Abstimmung

24.091 19. Dezember 2025 · Nationalrat

„Erstreckung der Verlustverrechnungen“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2024 Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet. Er erfüllt damit eine vom Parlament überwiesene Motion, die mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen aufgrund der Covid-Pandemie begründet wurde. Der Bundesrat anerkennt im Grundsatz das Anliegen der Motion, erachtet die Massnahme aber nicht als prioritär und verzichtet angesichts der finanziellen Lage des Bundeshaushalts bei vergleichsweise bescheidenem Nutzen darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.  Mit der Annahme der Motion 21.3001 «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken» wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von heute sieben auf neu zehn Jahre auszudehnen. Die Vorlage sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vor. Über einen längeren Zeitraum gesehen führt die Massnahme bei Unternehmen mit grösseren Verlusten oder Verlusten in mehreren Geschäftsjahren zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung und könnte so deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Damit sie für Verluste in den Corona-Jahren (ab dem Steuerjahr 2020) zum Tragen kommen könnte, müsste sie per 1. Januar 2028 in Kraft treten. Andere europäische Länder, darunter auch die Nachbarstaaten der Schweiz, kennen eine unbeschränkte Verlustverrechnung, wobei sie diese in der Regel aber betragsmässig beschränken und damit eine Mindestbesteuerung der angefallenen Gewinne sicherstellen. Eine unbefristete Verlustverrechnung sehen auch die OECD/G20-Mindeststeuerbestimmungen vor. In der Vernehmlassung wurde die Erstreckung der Verrechnungsdauer von den Parteien und Organisationen daher mehrheitlich begrüsst. Eine Mehrheit der Kantone lehnte die Vorlage hingegen ab; sie machten unter anderem geltend, dass für überlebensfähige und sanierungswürdige Unternehmen bereits im geltenden Recht wirksame steuerliche Begleitmassnahmen bestünden.   Der Bund steht vor grossen finanziellen Herausforderungen Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Motion. Die Massnahme würde beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden jedoch zu Mindereinnahmen führen, die sich mangels ausreichender statistischer Daten jedoch nicht quantifizieren lassen. Der Bund steht in den nächsten Jahren vor grossen Herausforderungen, um die absehbaren strukturellen Defizite zu bereinigen. Der Bundesrat hat im September 2024 entschieden, dass die Bereinigung des Bundeshaushaltes grossmehrheitlich ausgabenseitig erfolgen soll. Neue Vorlagen, die Mindereinnahmen oder Mehrausgaben mit sich bringen, sollen deswegen auf ihre Priorität geprüft und im Falle einer Umsetzung gegenfinanziert werden. Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat darauf, dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage zu beantragen. Die Frage der Verlustverrechnung und ihre Bedeutung für die Standortattraktivität sollen jedoch in den Bericht zum Postulat 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweizer braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» einfliessen.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).