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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.024 19. Dezember 2025 · Nationalrat

„Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025 Kriegsmaterialgesetz: Botschaft zur Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Vorlage soll dem Bundesrat neu die Kompetenz eingeräumt werden, im Falle ausserordentlicher Umstände und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen. Die Abweichungskompetenz soll dem Bundesrat einen Handlungsspielraum bieten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten anpassen zu können. Dies würde es ermöglichen, die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Zudem liesse sich dadurch eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten. Mit der Vorlage zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wird die Motion 23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) vom 11. Mai 2023 erfüllt.   Ergebnisse der Vernehmlassung Den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung, die vom 15. Mai bis 4. September 2024 stattfand, hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die Änderungsvorlage wird mehrheitlich unterstützt, allerdings sind die Positionen der Behörden und Organisationen, die sich dafür bzw. dagegen ausgesprochen haben, diametral entgegengesetzt. Ausgehend von dieser Feststellung überweist der Bundesrat die Botschaft ohne Variante an die eidgenössischen Räte und unterbreitet die Änderungsvorlage somit in der von der SiK-S in ihrer Motion beantragten Version. Diese entspricht wortwörtlich dem im März 2021 vom Bundesrat zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) formulierten Gegenvorschlag.   Handlungsspielraum bei Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Die dem Bundesrat im Rahmen dieser KMG-Revision eingeräumte neue Kompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, die Ausfuhr bestimmter Einzelteile und Baugruppen aufrechtzuerhalten. So wäre die Schweiz auch in der Lage, die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern der Schweizer Armee zu verbessern. Der Bundesrat wäre weiterhin gehalten, die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz zu wahren und ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen beinhalten insbesondere den Vertrag über den Waffenhandel, das Neutralitätsrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.   Zeitlich befristete Abweichung und Einbezug des Parlaments Der Bundesrat dürfte nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen. Sollte die Abweichungskompetenz zur Anwendung kommen, wird auch das Parlament einbezogen, sodass es seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen kann.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).