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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.026-1 19. Dezember 2025 · Nationalrat · Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

„Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»“

Ausgangslage

  Resultat der Volksabstimmung:  Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 mit 54,79 % Nein-Stimmen sowie 12 ganzen und 2 halben Standesstimmen abgelehnt.   Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.03.2025 Bundesrat will den Wohlstand und die Sicherheit bewahren Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» der Stimmbevölkerung ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative gefährdet seiner Ansicht nach den Wohlstand, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz und stellt den bilateralen Weg mit der EU grundsätzlich in Frage. Den mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen will der Bundesrat dort, wo noch Handlungsbedarf besteht, mit Massnahmen im Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich begegnen. Zudem könnte die mit der EU ausgehandelte Schutzklausel künftig die Möglichkeit bieten, Schutzmassnahmen zu ergreifen.  Eine Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative hätte nach Ansicht des Bundesrates negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Funktionieren der Gesellschaft. Die Schweiz müsste das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, wenn mehr als 10 Millionen Personen in der Schweiz leben und keine wirksameren Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt werden könnten. Das würde den bewährten bilateralen Weg mit der EU gefährden, weil mit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die bilateralen Abkommen I und damit auch der privilegierte Zugang zum europäischen Binnenmarkt wegfallen würden. Dies würde Arbeitsplätze und den Wohlstand in der Schweiz aufs Spiel setzen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass die Schweiz nicht weiter am Schengen- und Dublin-System teilnehmen könnte. Dies dürfte zu mehr irregulärer Migration und einer höheren Zahl von Asylsuchenden in der Schweiz führen. Es würde die Bekämpfung der Kriminalität erschweren und die innere Sicherheit gefährden, weil die Schweiz keinen Zugang mehr hätte zur europäischen Fahndungsdatenbank.   Zusätzliche Massnahmen im Wohnungswesen und im Arbeitsmarkt Einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag lehnt der Bundesrat ab. Um die Zuwanderung dauerhaft zu begrenzen, müsste die Schweiz Massnahmen ergreifen, die dem Wohlstand schaden und nicht vereinbar wären mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Zudem kollidiert das Kernanliegen der Initiative mit dem Ziel, den zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel zu bekämpfen. Der Bundesrat anerkennt aber, dass die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. Über die bereits laufenden Arbeiten hinaus hat er im Januar 2025 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, um das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser auszuschöpfen. Insbesondere sollen Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs zugewandert sind sowie ältere Stellensuchende stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dennoch werden die Schweizer Unternehmen auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um wettbewerbsfähig und innovativ zu bleiben und so den Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sicherzustellen. Zudem sind etwa das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Gastronomie auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Zuwanderung in die Schweiz erfolgt in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Das damit einhergehende Bevölkerungswachstum ist mit Herausforderungen verbunden, die auch auf dem Wohnungsmarkt spürbar sind. Der Bundesrat hat deshalb zusätzliche Massnahmen beschlossen, um dem zunehmend knappen Wohnungsangebot zu begegnen. In den Verhandlungen mit der EU konnten zudem ein wirksames Schutzdispositiv mit Ausnahmen und Absicherungen sowie eine Schutzklausel ausgehandelt werden, die es der Schweiz erlauben könnte, befristete Schutzmassnahmen zu ergreifen oder in begründeten Fällen die Zuwanderung aus der EU zu beschränken, ohne das Freizügigkeitsabkommen und den bilateralen Weg in Frage zu stellen.   Missbräuche im Asylwesen sollen verhindert werden Zudem ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits daran, zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden eine Reihe von neuen Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um die Zahl unbegründeter Asylgesuche weiter zu senken und Missbräuche im Asylbereich zu verhindern. Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurde am 3. April 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Nach Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone umgehend Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen. Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten, diese der Stimmbevölkerung ohne Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).

Gesetzestext

Bundesbeschluss zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» vom 19. Dezember 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 3. April 20242 eingereichten Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20253, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 3. April 2024 «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung Art. 73a 1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

BBl 2024 1036

BBl 2025 1262

Art. 197 Ziff. 154

Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.

2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom

Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

SR 0.142.112.681 3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Erläuterungen-PDF ↗).