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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.060 19. Dezember 2025 · Nationalrat

„Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente). Änderung“

Ausgangslage

Übersicht aus der Botschaft Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Aktuell dauern die Ausnahmebestimmungen bis 31. Dezember 2026. Diese Vorlage sieht nun eine weitere befristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen bis zum 31. Dezember 2031 vor, damit der Gesetzgeber diese Ausnahme im Kontext des gesamten Massnahmenpakets des Berichts des Bundesrates zur Bankenstabilität abschliessend beurteilen kann.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).