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25.3561 10. März 2026 · Nationalrat

„Verbrechen Israels im Gaza-Krieg. Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären und des zwingenden Völkerrechts“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in Anwendung von Artikel 1 der vier Genfer Abkommen zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts:

Begründung

Die Schweiz hat den grausamen Angriff der Hamas auf Israel mit aller Schärfe verurteilt. Um neuen Verbrechen vorzubeugen, hat das Parlament die Hamas als terroristische Organisation verboten. Bis heute hat der Bundesrat jedoch die von Israel im anschliessenden Gaza-Krieg begangenen Verbrechen nicht verurteilt.

Das Ausmass menschlichen Leidens in Gaza ist unerträglich und auf schwere Verstösse gegen das humanitäre und das zwingende Völkerrecht zurückzuführen. Israel muss mit allen Mittel dazu gebracht werden, seine Militäraktionen in Gaza einzustellen und humanitäre Hilfslieferungen nach Gaza sofort zuzulassen. Dies bedingt auch eine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, damit die Wiederaufnahme von humanitären Hilfslieferungen unter Einhaltung der humanitären Grundsätze sichergestellt werden kann.

Artikel 1 der Genfer Abkommen verpflichtet die internationale Gemeinschaft dazu, das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen einzuhalten. Die Schweiz trägt als Depositarstaat der Abkommen in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung. Solange Israel die Erga-omnes -Verpflichtungen des Völkerrechts nicht vollständig erfüllt, muss die Schweiz alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um den schwersten Verbrechen, die je von einem Vertragsstaat der Genfer Abkommen und UNO-Mitglied begangen wurden, ein für alle Mal ein Ende zu setzen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).