Ausgangslage & Gesetzestext
26.020 16. März 2026 · Nationalrat
„Erklärung des Nationalrats. Für die Achtung der Uno-Charta und der territorialen Integrität der Staaten“
Ausgangslage
Der Nationalrat überzeugt, dass die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des in Artikel 1 Absatz 2 der UNO-Charta verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker und des in Artikel 2 Absatz 4 der UNO-Charta verankerten Gewaltverbots sowie der Respekt vor der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten, eine tragende Säule der internationalen Ordnung darstellen; bestürzt über die weltweite Zunahme eklatanter Verstösse gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen; in der Sorge, dass solche Völkerrechtsbrüche gefährliche Präzedenzfälle schaffen und die Hemmschwelle für weitere Verletzungen der territorialen Integrität anderer Staaten senken; alarmiert über eine Zunahme expansionistischer Rhetorik sowie politischer und militärischer Drohungen, die auf eine Infragestellung der territorialen Integrität anderer Staaten auch in Europa abzielen, namentlich gegenüber dem Königreich Dänemark und dessen autonomem Gebiet Grönland; in der Überzeugung, dass politische Kritik an Regierungen, sicherheitspolitische Erwägungen oder wirtschaftliche Interessen – einschliesslich des Zugangs zu Rohstoffen oder strategischen Regionen – niemals eine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung oder deren Androhung rechtfertigen können; bekräftigend, dass internationale Streitigkeiten ausschliesslich mit friedlichen Mitteln und im Rahmen der bestehenden multilateralen Institutionen zu lösen sind; gestützt auf Artikel 32 seines Geschäftsreglements (GRN; SR 171.13), verurteilt jede Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots sowie jede Missachtung der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten aufs Schärfste; fordert den Bundesrat auf, derartige Verstösse gegen die UNO-Charta unmissverständlich als solche zu bezeichnen und sich konsequent für deren Einhaltung einzusetzen; ermutigt den Bundesrat, sich bei den Vereinten Nationen sowie im Rahmen des Vorsitzes der Schweiz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aktiv für Deeskalation, die Stärkung des Gewaltverbots sowie die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der territorialen Integrität von Staaten einzusetzen, insbesondere auch mit Blick auf das Königreich Dänemark und Grönland, und die Bereitschaft der Schweiz zu guten Diensten zu bekräftigen; fordert den Bundesrat auf, gegenüber allen beteiligten Staaten klarzustellen, dass geopolitische, sicherheitspolitische oder wirtschaftliche Interessen – insbesondere in strategisch sensiblen Regionen wie der Arktis – ausschliesslich auf diplomatischem, rechtsstaatlichem und multilateralem Weg und unter voller Achtung des Völkerrechts zu verfolgen sind; erwartet vom Bundesrat, dass er in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten Massnahmen ergreift, um Druck und Zwang, die sich gegen das Funktionieren des Multilateralismus und das Völkerrecht richten, wirksam entgegenzutreten; fordert den Bundesrat auf, multilaterale Mechanismen zur Prävention von Völkerrechtsverletzungen, insbesondere des Gewaltverbots und der territorialen Integrität, aktiv zu unterstützen. Minderheit der Kommission (Portmann, Büchel Roland, Buffat, Grüter, Haab, Hess Erich, Nicolet, Reimann Lukas, Tuena, Vontobel): Ablehnung der Erklärung
Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).