Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Geschäftstexte

← Zurück zur Abstimmung

17.480 18. März 2026 · Nationalrat

„Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2025 Nach Kenntnisnahme von den Vernehmlassungsergebnissen hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der pa. Iv. (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» ( 17.480 ) zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Sie hat festgestellt, dass es zwar zahlreiche kritische Stimmen gibt, bestimmte Kantone aber eine gezielte Erhöhung der Kostenbeteiligung einführen möchten, um so eine abschreckende Wirkung zu erzielen und die Spitalnotaufnahmen zu entlasten. Die Kommission will diesen Kantonen entsprechende Massnahmen ermöglichen und hat daher mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf das Geschäft einzutreten. In der Detailberatung hat sich die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die einschneidendere der beiden in die Vernehmlassung geschickten Varianten ausgesprochen. Diese sieht vor, dass Versicherten bei jedem Aufsuchen der Spitalnotaufnahme ein Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt erhoben wird. Dieser Zuschlag ist im Rahmen der Kostenbeteiligung ungeachtet der Höhe des bereits bezahlten Selbstbehalts zu zahlen, sobald die versicherte Person die jährliche Franchise erreicht hat. Die andere Variante, die eine Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts um 50 Franken für jedes Aufsuchen der Spitalnotfallaufnahme vorsieht, wird dem Rat als Minderheitsantrag unterbreitet. Die Kompetenz zur Einführung und Umsetzung dieser Massnahme soll bei den Kantonen liegen. Gemäss Vorentwurf sind Schwangere, Kinder und Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt, einem Zentrum für Telemedizin oder einer Apothekerin oder einem Apotheker schriftlich in die Spitalnotaufnahme überwiesen werden, von dieser Regelung ausgenommen. Gestützt auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auch Personen von der Regelung auszunehmen, die über eine kantonale Notfallnummer an die Spitalnotaufnahme überwiesen oder von Krankentransport- und Rettungsdiensten eingeliefert werden. Der Zuschlag gilt nur für Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind. Eine starke Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Umsetzung des Entwurfs erheblichen administrativen Mehraufwand generieren würde, ohne jedoch einen Nutzen zu bringen. Aus ihrer Sicht müssen die zahlreichen negativen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung berücksichtigt werden, weshalb sie Nichteintreten beantragt. Weitere Minderheiten beantragen, auf eine Kompetenzübertragung an die Kantone zu verzichten und stattdessen eine Umsetzung auf Bundesebene vorzusehen oder auch Personen von der Regelung auszunehmen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen oder wegen eines psychiatrischen Notfalls die Spitalnotaufnahme konsultieren.   Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2025 Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Gebühr für die Behandlung in der Spitalnotaufnahme die Notaufnahmen nicht entlasten würde. Dies teilt er am 20. August 2025 in seiner Antwort an den von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats veröffentlichten Bericht zur parlamentarischen Initiative 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» mit. Die Vorlage würde den Kantonen die Kompetenz erteilen, bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten zu erheben. Der Bundesrat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.   In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen von Patientinnen und Patienten im Spitalnotfall zugenommen. Darunter befinden sich gemäss Erfahrung der Spitäler auch viele sogenannte Bagatellfälle. Mit dem Ziel, die Patientenströme besser zu lenken und die Notaufnahmen zu entlasten, wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.480 Bäumle über die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme diskutiert. Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) geht aber nicht mehr auf Bagatellfälle ein, sondern sieht vor, dass versicherte Personen bei jeder Behandlung in einer Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung – durch eine Ärztin oder einen Arzt, eine Apotheke, einem Zentrum für Telemedizin oder eine kantonale Notfallnummer – einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt bezahlen müssen. Von dieser Regelung ausgenommen wären nur Schwangere, Kinder sowie Personen, die von Transport- oder Rettungsunternehmen in die Spitalnotaufnahme eingeliefert werden. Der Entscheid über die Einführung und die Höhe eines solchen Zuschlags auf den Selbstbehalt würde den einzelnen Kantonen überlassen. Begrenzte Lenkungswirkung der Patientenströme Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Ziel der Vorlage, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten, damit diese ihre Hauptaufgabe, nämlich die schnelle und effektive Behandlung schwerer Fälle, gut erfüllen können. Der Bundesrat ist jedoch – wie die grosse Mehrheit der betroffenen Akteure (Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Krankenversicherer, Kantone) und knapp 87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden – der Meinung, dass die Ziele mit dieser Vorlage nicht erreicht werden können. Eine Lenkung setzt voraus, dass Patienten und Patientinnen eine Alternative zur Spitalnotaufnahme haben. Insbesondere zu Randzeiten und an Wochenenden ist die Spitalnotaufnahme aber oft der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung. Vor allem in ländlichen Gebieten ist es schwierig, einen Hausarzt oder eine Hausärztin mit freien Kapazitäten zu finden. Erhöhter Verwaltungsaufwand und Mehrkosten Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, die administrative Belastung der medizinischen Leistungserbringer auf ein vertretbares Mass zu beschränken, damit diese ihre teilweise knappen personellen Ressourcen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten einsetzen können. Zu den Leistungserbringern gehören etwa die Spitäler, zuweisende Ärztinnen und Ärzte, Apotheken oder telemedizinische Zentren. In diesem Zusammenhang sind der Bundesrat wie auch der Spitalverband H+ und viele andere Akteure der Meinung, dass die Vorlage bei der Umsetzung der neuen Regelung mehr Verwaltungsaufwand für die Kantone, Krankenversicherer und Leistungserbringer verursacht sowie den Aufwand für die Versicherten erhöht. So müssten beispielsweise die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen anpassen, die Umsetzung beaufsichtigen, Informationskampagnen umsetzen sowie haftpflichtrechtliche Fragen klären. Die Krankenversicherer müssten abklären, ob eine Person in einem Kanton versichert ist, der den Zuschlag eingeführt hat oder nicht. Sie müssten auch unterscheiden, ob sich eine versicherte Person mit oder ohne Überweisung in der Notaufnahme behandeln liess und ob eine Ausnahme vorliegt. Bei den Leistungserbringern entstünde ebenfalls zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Ausstellung und Kontrolle der schriftlichen Überweisungen. Der Mehraufwand für alle beteiligten Akteure könnte zu Mehrkosten führen. Diese Mehrkosten stehen in einem ungleichen Verhältnis zur vermutlich bescheidenen Wirksamkeit der Massnahme. Der Bundesrat beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein guter und niederschwelliger Zugang zu Angeboten der medizinischen Grundversorgung und eine gezieltere Information und Sensibilisierung dazu beitragen können, dass weniger Personen mit leichten Beschwerden die Notaufnahme aufsuchen.

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.

Begründung

Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung sind. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gründen. So entpuppen sich viele Fälle als Bagatellfälle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend.

Die Angewohnheit, wegen Bagatellen vermehrt die Notfallabteilungen der Spitäler aufzusuchen, überlastet dort die Notfallorganisation. Zudem entstehen unnötiger Stress beim medizinischen Personal und unnötige sowie unter Umständen auch gefährliche Wartezeiten für echte Notfälle.

Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme schärft das Bewusstsein für die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens. So leistet sie einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spitäler und kann auch zur Dämpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).