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24.3483 30. April 2026 · Nationalrat

„Die Ost-West-Bahnverbindung über den Jurasüdfuss stärken, ohne andere Verbindungen zu verschlechtern“

Eingereichter Text

In seiner Stellungnahme zum Postulat 24.3071 erklärte der Bundesrat, dass er im Rahmen der nächsten Botschaft zum Bahnausbau Lösungen zur Wiedereinführung der Bahnverbindung zwischen Genf und Basel aufzeigen werde. Mit dem Ziel, der Verschlechterung des Fernverkehrs am Jurasüdfuss mit der Einführung des Fahrplans 2025 entgegenzuwirken, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der darlegt: welche Infrastrukturmassnahmen, die im Angebotskonzept 2035 vorgesehen sind, für die Wiederherstellung und Stärkung der Strecke Genf–Basel unerlässlich sind, wobei der Terminplan für die Umsetzung eingehalten werden soll; welche kleineren Infrastrukturmassnahmen umgehend getroffen werden könnten und es erlauben würden, die Fehlplanungen des Fahrplans 2025 zu korrigieren und somit die Jurasüdfusslinie zwischen Genf und Basel via Neuenburg rasch wieder einzuführen, ohne dabei andere Angebote von nationaler Bedeutung zu verschlechtern; wie zur Minderung der Unannehmlichkeiten aufgrund des Fahrplans 2025 die im Laufe der Zeit zu treffenden Ausgleichsmassnahmen nachhaltig gesichert, deren Finanzierung sichergestellt und die Genehmigungsverfahren wo möglich vereinfacht werden können – namentlich Massnahmen wie ein direktes Umsteigen auf demselben Perron am Bahnhof Renens oder die Freigabe der nicht verwendeten Güterverkehrstrassen für den Personenverkehr; wie der Ersatz der Züge auf der Jurasüdfusslinie, die an ihr Lebensende kommen, unter Berücksichtigung der steigenden Anzahl der Reisenden geplant und vorgezogen wird.

Begründung

Die Umsetzung des Fahrplans 2025 zeigte erhebliche Veränderungen im Fernverkehr der Westschweiz auf, insbesondere zwischen Basel und Genf via Delsberg und Neuenburg. Mit der Einführung des Fahrplans 2025 wird die Linie IC5 zwischen Genf und Olten für eine Dauer von bis zu mindestens 10 Jahren unterbrochen. Ebenso werden die Fahrzeiten für die Reisenden auf allen Verbindungen in der Westschweiz (durchschnittlich um 8 Prozent) steigen. Diese Änderungen im Fahrplan 2025 sind zwar vorteilhaft für den Güterverkehr oder für bestimmte Regionen der Schweiz. Sie rufen aber zahlreiche negative Reaktionen hervor in Bezug auf die Situation der Reisenden in der Westschweiz, die eingeschränkte Verbindung zwischen West- und Ostschweiz, das erschwerte Erreichen der CO2-Neutralität sowie die ungleiche Berücksichtigung des demografischen und wirtschaftlichen Stellenwerts der einzelnen Regionen und Agglomerationen der Schweiz.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 hat das Parlament diese dritte Verbindung entlang des Jurasüdfusses (Halbstundenstakt Zürich–Biel–Lausanne und Stundentakt Basel– Delémont–Biel–Genf– Genf Flughafen) bereits im Jahr 2019 gutgeheissen. Ebenfalls 2019 und dann im Jahr 2023 wurden alle durch dieses Angebot bedingten Infrastrukturausbauten am Jurasüdfuss (z. B. Ligerztunnel) und im Genferseebogen (z. B. Tiefbahnhof mit Sanierung des oberirdischen Bahnhofs in Genf oder die neue Linie Morges–Perroy) vom Parlament genehmigt. In welchem Jahr die Inbetriebnahme erfolgen soll, wird bei der Umsetzungsplanung festgelegt.

Somit sind alle in diesem Postulat aufgeworfenen Fragen bereits im Rahmen des Angebotskonzepts 2035 respektive der vom Parlament vorgenommenen Ergänzungen zur Botschaft 2023 behandelt. Es besteht daher kein Bedarf für einen zusätzlichen Postulatsbericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).