Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Geschäftstexte

← Zurück zur Abstimmung

25.4678 16. Juni 2026 · Nationalrat

„Bekämpfung der Geldwäscherei. Beweislastumkehr in Artikel 72 des Strafgesetzbuches“

Eingereichter Text

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität stellt die Schweizer Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen. Die geltenden Mechanismen zur Einziehung von Vermögenswerten nach Artikel 72 des Strafgesetzbuches (StGB) stossen oft an ihre Grenzen, insbesondere wenn die Täterschaft komplexe Strukturen, Strohleute oder informelle Zahlungssysteme (informelle chinesische Systeme vom Typ Hawala, Kryptowährungen usw.) nutzen, um die Herkunft der Vermögenswerte zu verschleiern. So zeigt die Praxis in der Schweiz, dass trotz verschiedener gesetzgeberischer Entwicklungen die Notwendigkeit, eine bestimmte Vortat nachzuweisen (Art. 305bis StGB), die Wirksamkeit des Instruments nach Artikel 72 StGB stark einschränkt.

Italien (seit 1980), die Niederlande, Österreich, das Vereinigte Königreich (Unexplained Wealth Orders) und Irland (Criminal Assets Bureau) haben Instrumente zur Umkehr der Beweislast eingeführt, die Folgendes ermöglichen:

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität wird der Bundesrat beauftragt, Folgendes zu prüfen:

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).