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21.472 19. Juni 2026 · Nationalrat

„Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 31.10.2025 Die Kommission hat die Arbeiten zur Rehabilitierung von Schweizer Freiwilligen abgeschlossen, die sich während des Zweiten Weltkriegs an den Kampfhandlungen der französischen Résistance oder an der Unterstützung von italienischen Partisanengruppen beteiligt haben. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das historische Handeln dieser Freiwilligen aus historischer Sicht gerechtfertigt war. Sie unterbreitet deshalb ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen einen Gesetzesentwurf zur formellen Rehabilitierung dieser Personen. Eine Minderheit der Kommission lehnt das Vorhaben ab. Sie ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, rechtmässig ergangene Urteile und Entscheidungen nachträglich aufzuheben.   Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.01.2026 Bundesrat befürwortet Rehabilitierung der Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand Das Parlament möchte die Schweizer Freiwilligen rehabilitieren, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance oder im italienischen Widerstand gekämpft haben. Auch der Bundesrat befürwortet die Rehabilitierung und unterstützt den entsprechenden Gesetzesentwurf des Parlamentes. Dies hält er in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2026 fest. Wer für einen fremden Militärdienst kämpft, begeht eine Straftat gemäss Schweizer Militärstrafgesetz. Entsprechend wurden auch Schweizer Freiwillige verurteilt, die während des Zweiten Weltkriegs für den französischen oder den italienischen Widerstand gekämpft haben. Der Gesetzesentwurf zu deren Rehabilitierung schlägt vor, diese Strafurteile aufzuheben. Der Bundesrat unterstreicht, dass Urteile gegen die damaligen freiwilligen Widerstandskämpferinnen und -kämpfer rechtmässig erfolgt sind. Entsprechend kritisiert er das Handeln der damaligen Behörden nicht. Mit der Aufhebung aller Strafurteile soll zudem auch das Verbot des fremden Militärdienstes nicht in Frage gestellt werden. Die damaligen Urteile decken sich jedoch nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Vor dem Hintergrund des heutigen Geschichtsverständnisses verdient der damalige Kampf für die Demokratie Anerkennung. Mit dem Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung wird der Einsatz für Freiheit und Demokratie gewürdigt. Entsprechend hält der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 fest, dass er den Vorschlag des Parlaments unterstützt: die Freiwilligen im französischen und italienischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs sollen rehabilitiert werden. Die Rehabilitierung von Gesetzes wegen ist nach Ansicht des Bundesrates verhältnismässig, weil sie rasch und ohne grossen Aufwand umsetzbar ist. Gleich wie im Bundesgesetz über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg wird auf die Möglichkeit verzichtet, mit einem Gesuch die Rehabilitierung persönlich feststellen zu lassen. Auch finanzielle Entschädigungen werden keine ausbezahlt.

Eingereichter Text

Die Sanktionen gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die während des Zweiten Weltkriegs in der französischen Résistance gekämpft haben, sind aufzuheben.

Begründung

Im Jahr 2009 entschied das Parlament, die Schweizerinnen und Schweizer, die auf republikanischer Seite im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft hatten, zu rehabilitieren. Die parlamentarische Initiative 06.461 am Ursprung dieses Entscheids sah auch die Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer vor, die in der französischen Résistance gekämpft hatten. Aufgrund fehlender Informationen und mangels historischer Recherchen entschied das Parlament jedoch, diese Gruppe von der Rehabilitierung auszunehmen. Die damaligen Wissenslücken wurden in der Zwischenzeit durch vertiefte Recherchen zu den Profilen und Beweggründen der Schweizerinnen und Schweizer in der Résistance geschlossen, insbesondere dank der Arbeit des Historikers Peter Huber. Dieser hat hauptsächlich auf Grundlage der Archive der Schweizer Militärgerichte 466 Schweizerinnen und Schweizer identifiziert, die mit den Französischen Streitkräften im Inneren (Forces françaises de l'intérieur, FFI) oder den Freien Französischen Streitkräften (Forces françaises libres, FFL) von General Charles de Gaulle kämpften. Fern der Schweizer Grenzen hatten sie auf Seiten der Alliierten gekämpft, ihr Leben riskiert und letztendlich zum Überleben der Schweiz beigetragen. Zurück in der Schweiz wurden etwa 200 von ihnen zu bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Zudem wurden einige aus der Armee ausgeschlossen, anderen wurden ihre politischen Rechte entzogen, während ein Teil der Widerstandskämpferinnen und -kämpfer auf französischem Boden blieb, um diesen Sanktionen zu entgehen. Ein Teil der Freiwilligen fiel im Kampf, nachdem die Schweiz sie in Erwartung ihrer Rückkehr bereits in Abwesenheit verurteilt hatte.

Diese formelle Rehabilitierung, die keine Wiedergutmachung einschliesst, erlaubt es uns, unsere Anerkennung dieser Kämpferinnen und Kämpfer zu zeigen, die zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus beigetragen hatten. Wie es der Bundesrat in Bezug auf die rehabilitierten Kämpferinnen und Kämpfer im Spanischen Bürgerkrieg sagte, decken sich die damaligen Urteile nicht mehr mit dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden. Es geht somit nicht darum, das durchaus sinnvolle Verbot des fremden Militärdienstes zu hinterfragen. Gleich wie das Bundesgesetz von 2009 über die Rehabilitierung der Freiwilligen im Spanischen Bürgerkrieg sowie das Bundesgesetz von 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus soll dieses Gesetz keine finanziellen Entschädigungen vorsehen. Zudem soll ein vereinfachtes Verfahren wie jenes für die republikanischen Spanienkämpferinnen und -kämpfer es erlauben, das Engagement dieser Schweizerinnen und Schweizer symbolisch zu ehren. Es ist somit nicht vorgesehen, die Begnadigungskommission der Bundesversammlung einzubeziehen.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).