Ausgangslage & Gesetzestext
24.096 19. Juni 2026 · Nationalrat
„Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)“
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024 Bundesrat unterbreitet Vorlage zur Regelung des Verhältnisses zwischen unterschiedlichen Mindestlöhnen Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Diese sieht die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vor, auch wenn sie unter kantonalen Mindestlöhnen liegen. Heute darf ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn seine Bestimmungen Bundes- oder kantonalem Recht nicht widersprechen. Folglich ist momentan eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in einem GAV nicht möglich, wenn diese niedriger sind als die in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhne. Die Motion 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» fordert eine Änderung des AVEG, sodass den Mindestlöhnen in allgemeinverbindlich erklärten GAV Vorrang gegeben würde. Das Parlament hatte diese Motion am 14. Dezember 2022 angenommen und somit den Bundesrat mit ihrer Umsetzung beauftragt. Der Bundesrat schlägt eine Änderung des AVEG vor, damit eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in GAV möglich wird, auch wenn diese unter den in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhnen liegen. In seiner Botschaft zeigt er jedoch auf, dass eine solche Änderung mehreren Grundsätzen der Schweizer Rechtsordnung widerspricht. So verstösst sie beispielsweise gegen die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, insofern im Rahmen der Sozialpolitik die Kantone für die Festlegung der Mindestlöhne zuständig sind. Der Bundesrat empfiehlt daher wie auch schon in der Vernehmlassungvorlage, diese Änderung nicht anzunehmen. Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse und des Widerstands der überwiegenden Mehrheit der Kantone, die ihre verfassungsmässige Kompetenz zum Erlass von Mindestlöhnen als sozialpolitische Massnahmen betonen, hat der Bundesrat die Vorlage gegenüber der zur Vernehmlassung unterbreiteten Version nicht weiter angepasst.
Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).