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25.402 19. Juni 2026 · Nationalrat

„Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative“

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 24.10.2025 Die WBK-N hat ihren indirekten Gegenvorschlag ( 25.402 ) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Vor der Beratung des Gegenvorschlags hat die Kommission vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis genommen. Sie hat den Vernehmlassungsentwurf mit einer zusätzlichen Minderheit verabschiedet, welche in Bezug auf den Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, die zu Vergnügungszwecken dienen, am geltenden Recht festhalten möchte (Art. 14 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes). Der Entwurf und der dazugehörige Bericht werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Der Nationalrat wird den Entwurf in der Wintersession 2025 beraten. Die WBK-N beantragt ihrem Rat zudem mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Feuerwerksinitiative ( 24.080 ) zur Ablehnung zu empfehlen.   Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.11.2025 Bundesrat nimmt Stellung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» Der Bundesrat hat am 26. November 2025 seine Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Die Volksinitiative sowie der indirekte Gegenvorschlag gehen ihm zu weit. Der Bundesrat begrüsst hingegen ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, sowie eine klare Regelung der Kompetenzen der Kantone. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen Ausnahmebewilligungen möglich bleiben. Die WBK-N hat beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die WBK-N will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich einen Knall erzeugen. Zudem will sie die Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht ausweiten und klarer regeln, welche Kompetenzen die Kantone bei der Beschränkung der Verwendung von Feuerwerk haben. Damit sollen die Lärmbelastung und deren negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere verringert werden.   Handlungsbedarf bei nur knallenden Feuerwerkskörpern In seiner Stellungnahme vom 26. November 2025 zum indirekten Gegenvorschlag der WBK-N anerkennt der Bundesrat, dass Feuerwerk Lärm und Belastungen für Umwelt, Menschen und Tiere verursachen kann. Für viele Menschen gehört aber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1. Augustfeier, zur Tradition. Der indirekte Gegenvorschlag würde zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche. Deswegen geht der indirekte Gegenvorschlag dem Bundesrat zu weit. Der Bundesrat befürwortet hingegen das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese Feuerwerkskörper werden von immer mehr Menschen als störend erachtet.  Der Bundesrat unterstützt, dass die Kantone selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen.

Eingereichter Text

Das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:

Bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken soll darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind. Der Bund regelt die Bewilligung zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen. Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis werden dementsprechend angepasst.

Begründung

Das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor den schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen, unterstützen aktuell knapp 70% der Bevölkerung (gfs-Studie 2024). Ein Verbot, wie es die Feuerwerksinitiatve vorsieht, geht aber zu weit. Deswegen soll ein Indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt werden, der auf Gesetzesebene die schädlichen Einflüsse minimiert.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).