Ausgangslage & Gesetzestext
26.026 28. September 2026 · Nationalrat
„Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen“
Zusammenfassung
Seit 1996 gibt die Verfassung dem Parlament die Kompetenz, für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festzulegen. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss der vom Parlament überwiesenen Motion 24.3635 «MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus» über 2027 hinaus fortgesetzt werden.
Zu dieser Abstimmung liegen weder eine amtliche Ausgangslage noch ein Gesetzestext vor. Zurück zur Abstimmungsseite.