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20. Dezember 2023 · Ständerat

„Illegale Migration von männlichen Afghanen unterbinden“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt:

Begründung

Seit geraumer Zeit ist die Schweiz mit markant steigenden Migrationszahlen konfrontiert. Das Jahr 2022 war geprägt von einer Flüchtlingswelle, wie sie die Schweiz seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat. Fast 25'000 Personen stellten ein Asylgesuch; hinzu kamen rund 75'000 Flüchtlinge aus der Ukraine. Im letzten Monat (August 2023) wurden erneut 3’000 Asylgesuche gestellt, eine Zunahme von fast 40 Prozent gegenüber dem Vormonat.

Vor diesem Hintergrund erstaunt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) soeben seine Praxis geändert hat und neuerdings Afghaninnen grundsätzlich Asyl und eine B-Bewilligung gewährt – inklusive sofortigem Familiennachzug. Der Entscheid des SEM ist bereits deshalb stossend, weil die weitreichende Praxisänderung ohne jeglichen Miteinbezug der Legislative, und sei es nur der Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen, geschah.

Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan effektiv markant verschlechtert. Insofern ist die erleichterte Aufnahme von weiblichen Flüchtlingen aus Afghanistan nachvollziehbar. Umgekehrt muss aber auch festgehalten werden, dass die Situation für männliche Afghanen nicht generell untragbar ist. Wer an Leib und Leben bedroht ist, soll Schutz erhalten, jedoch erst nach individueller Prüfung. Afghanistan soll daher – immerhin ein Staat mit 40 Millionen Einwohnern - für männliche Staatsbürger als «Save country» bezeichnen werden.

Eine glaubwürdige Asylpolitik erfordert einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetzgebung. Ansonsten büsst das Asylsystem als Ganzes an Akzeptanz ein. Mit der neuen Praxis riskiert das SEM einen Pull-Effekt. Die Schweiz würde zum bevorzugten Zielland in Europa.

In diesem Kontext ist weiter auch das Problem der Sekundärmigration zu adressieren: Die irreguläre Sekundärmigration birgt hohes Missbrauchspotential und belastet unser Asylsystem. Folglich wird die Schweiz ihre humanitäre Tradition langfristig nicht wahren können, wenn sie durch solche Fälle belastet wird. Dies betrifft insbesondere die Migration von Afghanen aus Österreich in die Schweiz. Sind nur noch das Geschlecht und der Herkunftsstaat für einen positiven Asylbescheid massgeblich, so müssten auch sämtlichen Afghaninnen aus sicheren Drittstaaten, also insbesondere aus EU-Staaten, aber auch der Türkei, grundsätzlich Asyl gewährt werden. Für die Schweiz steht derzeit jedoch hauptsächlich der Nachbarstaat Österreich im Fokus. Es ist daher wichtig und prioritär, mit Österreich ein Rücküberstellungsabkommen für Sekundärmigration auszuhandeln.

Zuletzt soll – als langfristiges Ziel – der Bundesrat aufgefordert werden, mit Afghanistan ein Migrationsabkommen oder eine Migrationspartnerschaft auszuhandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Anwort zu unterschiedlichen parlamentarischen Vorstössen, in der er verschiedene Fragen zur Praxisanpassung betreffend Afghanistan beantwortet (vgl. 23.4014 Ip. Würth «Asylsituation Afghanistan», 23.4146 Ip. Aeschi «Praxisänderung des SEM: Welche Folgen hat die Pauschalaufnahme von afghanischen Frauen für die Schweiz?», 23.4147 Ip. Aeschi «Ist Afghanistan wirklich kein sicheres Land?»).

Die Anliegen 2 und 4 der Motion sind bereits umgesetzt, das Anliegen 3 teilweise. Hingegen kann Afghanistan derzeit gemäss Schweizer Asylrecht nicht als Safe Country bezeichnet werden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).