Geschäftstexte
28. Februar 2024 · Ständerat
„Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller“
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sind dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zu unterstellen.
Begründung
Netzinfrastrukturen der Energiewirtschaft sind Monopolinfrastrukturen und beziehen deshalb eine Monopolrente. Die Wasserkraft und die Netze sind zudem von strategisch existentieller Bedeutung für eine unabhängige Versorgungssicherheit.
Deshalb soll aus ordnungspolitischen Gründen ein Verkauf solcher Infrastrukturen - insbesondere der Stromnetze, der Wasserkraft und der Gasnetze - an Personen im Ausland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Begründete Ausnahmen sind im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland immer möglich.
Zurzeit sind die Stromkonzerne wie die Alpiq teilweise in Liquiditätsnot und müssen deshalb desinvestieren, was das Anliegen besonders aktuell macht.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).