Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Geschäftstexte

← Zurück zur Abstimmung

13. März 2024 · Ständerat

„Irreguläre Sekundärmigration stoppen und Ursachen bekämpfen“

Eingereichter Text

Um den ordentlichen Betrieb im Asylwesen sicherzustellen und weiterhin schutzbedürftigen Menschen nach der humanitären Tradition der Schweiz Asyl zu gewährleisten, sind Massnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration nötig. Der Bundesrat wird daher beauftragt: - Den Begriff "in der Regel" im Artikel 31a AsylG zu streichen. Dies soll sicherstellen, dass die Möglichkeit von Nichteintreten auf Asylgesuche bei Anträgen von Personen, die aus einem sicheren Drittstaat einwandern, konsequent angewendet wird. - Die Vollzugseffizienz der Wegweisungsverfahren bei einem Nichteintretensentscheid gemäss Artikel 31a AsylG dem Parlament aufzeigen. Es sind Massnahmen oder rechtliche Anpassungen für die Verfahrensbeschleunigung vorzuschlagen. - Die bisherigen Ergebnisse der vereinbarten Aktionspläne mit Deutschland und Österreich bezüglich der kooperativen Problemlösung zu evaluieren und dem Parlament vorzulegen. - Konkrete, konsequente und schnell anwendbare Massnahmen für die Bekämpfung von Asylmissbrauch durch Migranten, die bereits eine Aufenthaltsbewilligung in einem Drittland mit schlechteren Aufnahmebedingungen erlangt, zu treffen. Dazu sollen bilaterale Abkommen mit den betroffenen Drittstaaten abgeschlossen werden. - Anpassungen an der Liste der sicheren Drittstaaten und deren Erfüllungskriterien vorzunehmen. Ein Massstab für diese Überprüfung soll die Liste "Safe-Countries" von den umliegenden europäischen Nachbarländern bilden. - Die konsequente Bekämpfung der Schlepperkriminalität sowie des Menschenhandels zu intensivieren. Zu diesem Zweck muss der Bundesrat nationale sowie internationale Massnahmenmöglichkeiten (bspw. Polizeikooperation mit Europol und Interpol) dem Parlament vorlegen.

Begründung

Die Asylbehörden in der Schweiz sind mit einer weiterhin stetig steigenden Zahl von neuen Asylgesuchen konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass an der Schweizer Südgrenze die Dublin-Rückführungen nach Italien durch die dortige Regierung rechtswidrig blockiert werden. Weil die Rückführungen in immer mehr Staaten erschwert wird, funktioniert das Dublin-Abkommen nicht wie vorgesehen. Das Funktionieren der Dublin-Vorkehrungen ist massgebend, damit das Abkommen für die Schweiz weiterhin ein Erfolgsmodell bleibt. Die FDP hat diesbezüglich eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, direkt in Brüssel zu intervenieren (Mo. Müller 23.3031).

Aufgrund der aktuellen Prognosen ist nicht davon auszugehen, dass sich die Migrationslage entspannt. Die Nutzungen von temporären Asylunterkünften wurden durch den Bund in den vergangenen Tagen verlängert. Darüber hinaus wurden Zusatzausgaben im Umfang von 132 Millionen Franken für zusätzliche Container-Unterkünfte beantragt. Die Kantone stossen mit ihren Möglichkeiten zur Gewährleistung von Unterbringungsplätzen an ihre Grenzen und der Bund kann nicht mehr grenzenlos seine Strukturen ausbauen.

Unter irregulärer Sekundärmigration wird die Migration aus Ländern verstanden, die als sicher gelten und in welchen sich asylsuchende Personen über eine längere Zeit aufgehalten haben. Der Anteil der Sekundärmigration aus einigen Ländern ist sehr hoch und aufgrund verschiedensten Vollzugsschwierigkeiten wird die Rückführung erschwert. Für die Bekämpfung bzw. Eindämmung der Sekundärmigration muss die Schweiz eng mit dem Ausland, insbesondere mit der EU, zusammenarbeiten. Der Bundesrat wird angehalten, mittels bilateraler Massnahmen die rechtswidrige Sekundärmigration zu bekämpfen und die Weiterwanderung aus einem sicheren Staat zu stoppen. Hierfür muss gesichert werden, dass das Dublin-Abkommen funktioniert und von den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt eine umfassende und transparente Information des Parlaments zur irregulären Sekundärmigration. Die vom Motionär geforderten Massnahmen können aber aus Sicht des Bundesrates nur teilweise umgesetzt werden.

Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt die Annahme der Lemmata 2, 3, 4, 5 und 6 sowie die Ablehnung des Lemma 1.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).