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12. Juni 2025 · Ständerat

„Asbest bei berufsbedingten Krebserkrankungen als Ursache in Betracht ziehen, erkennen und besser diagnostizieren“

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Folgendes darzulegen und entsprechende Verbesserungen vorzuschlagen: wie viele der rauchbedingten Krebserkrankungen in den letzten Jahren durch Asbest verschlimmert wurden und in welchem Ausmass; was gegen eine systematische Untersuchung auf Asbest bei Thorax- oder Lungenerkrankungen spricht; wie stark die Kosten dieser Krebserkrankungen die Krankenversicherung belasten; welche Mittel zur Früherkennung der Folgen einer Asbestexposition es derzeit gibt, wie wirksam sie sind wie sie sich allenfalls verbessern lassen; wie sich Informations- und Präventionskampagnen auswirken, wie wirksam sie sind und wie sie sich verbessern lassen; welche Produkte Asbest enthalten können und ob es möglich ist, die Liste dieser Produkte allen besonders gefährdeten Personen zugänglich und verständlich zu machen.

Begründung

Asbest im menschlichen Körper und in der Infrastruktur unseres Landes ist nach wie vor ein aktuelles Thema. Dass der Auslöser von Krankheiten, die durch Asbest verursacht oder verschlimmert werden, mit dem Beruf zusammenhängt, wird in der Schweiz immer noch stark unterschätzt, dies umso mehr, als diese Tatsache durch sogenannte übermächtige Faktoren verdrängt wird. Im Falle von beispielsweise Bronchial- oder Lungenkrebs bei einem Raucher wird die Krankheit meist in die Statistik der tabakbedingten Krankheiten aufgenommen, ohne nach allen arbeitsbedingten erschwerenden Faktoren zu suchen, die ebenfalls eine der Hauptursachen für die Krankheit darstellen können. Ein solcher Faktor ist Asbest, der bei Lungen- oder Thoraxuntersuchungen nicht systematisch untersucht wird, obwohl er in Verbindung mit Tabak ein Risikofaktor 55 darstellt. Folglich wird die Beteiligung dieses Materials an den Krankheitsursachen nach wie vor stark unterschätzt.

Laut UniSanté ist dies einer der Gründe dafür, dass in der Schweiz jährlich nur 150 berufsbedingte Krebsfälle anerkannt werden, obwohl die Zahl bei etwa 3000 liegen dürfte. Um zu verhindern, dass asbestbelastete Personen ihr Krebsrisiko vervielfachen, weil sie nicht wissen, dass sie an einer zum grossen Teil berufsbedingten Krankheit leiden, braucht es neben dem Bewusstsein eine wirksamere Prävention mit einer umfassenderen Früherkennung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Leiden der Personen, die aufgrund von Asbest krank werden, bewusst. Durch die Einatmung von Asbest-Feinstaub erhöht sich das Risiko für verschiedene Erkrankungen wie ein Tumor im Brust- oder Bauchfell (Mesotheliom) oder Lungenkrebs. Die Zahlen zeigen, dass asbestbedingte Todesfälle steigen, trotz des Verbots aus dem Jahr 1990. Ein Grund liegt in der langen Latenzzeit. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheit können 40 oder mehr Jahre vergehen. Aber auch das teilweise mangelnde Bewusstsein sowohl im Baugewerbe als auch bei Heimwerkern ist eine mögliche Ursache.

Der Bundesrat kommt dennoch zum Schluss, dass das Postulat zur Ablehnung zu empfehlen ist. Dies aus mehreren Gründen:

Grundsätzlich ist die Gefährlichkeit von Asbest wie auch die Ermittlungspflicht für Asbest gemäss Bauarbeitenverordnung (SR 832.311.141) in den betroffenen Branchen auch aufgrund der Präventionskampagnen bekannt. Dennoch fehlt teilweise das Bewusstsein in den betroffenen Branchen, dass auch sie von einer Erkrankung betroffen sein könnten. Das Risiko ist wohl auch aufgrund der langen Latenzzeit abstrakt und schwer erfassbar. Damit einher geht, dass auch die Ermittlung auf Asbest vor Ausführung von Umbauarbeiten nur etwa in der Hälfte der Fälle korrekt durchgeführt wird. Allerdings nimmt die Anzahl der gemeldeten Asbestsanierungen sowie die Anzahl der professionellen Bauschadstoff-Diagnostiker, welche Asbest in älteren Gebäuden ermitteln, laufend zu.

In Bezug auf die Wirkung von Informations- und Präventionskampagnen ist folglich von grosser Bedeutung, dass die Sensibilisierung weitergeführt und intensiviert werden soll, um das Wissen um die Gefährlichkeit von Asbest weiter zu verbreiten.

Da wie dargelegt gewisse Punkte nicht erfüllt werden können bzw. bereits beantwortet sind, wird ein zusätzlicher Bericht nicht den gewünschten Mehrwert erbringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).