Geschäftstexte
3. Juni 2026 · Ständerat
„Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative“
Eingereichter Text
Das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:
Bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken soll darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind. Der Bund regelt die Bewilligung zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen. Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis werden dementsprechend angepasst.
Begründung
Das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor den schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen, unterstützen aktuell knapp 70% der Bevölkerung (gfs-Studie 2024). Ein Verbot, wie es die Feuerwerksinitiatve vorsieht, geht aber zu weit. Deswegen soll ein Indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt werden, der auf Gesetzesebene die schädlichen Einflüsse minimiert.
Quelle: OData-Geschäftsdaten des Parlaments (Geschäft auf parlament.ch ↗).