Ausgangslage & Gesetzestext
22.025 22. Dezember 2023 · Nationalrat · Volksabstimmung vom 22. September 2024
„Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»“
Ausgangslage
Der Bundesrat verabschiedete am 4. März 2022 die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes). Wie die Initiantinnen und Initianten will auch der Bundesrat die biologische Vielfalt besser schützen. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit, da mit ihrer Umsetzung der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränkt würde. Deshalb unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser wurde vom Nationalrat abgeändert, bevor sich der Ständerat zweimal gegen Eintreten aussprach mit der Begründung, die bestehenden Instrumente seien ausreichend. Ein Grossteil der Ratsmitglieder erkennt den Handlungsbedarf an, ist aber der Meinung, dass der Initiativtext nicht die optimale Lösung bereithält. Beide Räte empfehlen deshalb, die Initiative in der Abstimmung vom 22. September 2024 abzulehnen. Ausgangslage Am 8. September 2020 hat der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eingereicht. Die Initiative schlägt vor, in der Bundesverfassung (BV) hinter Artikel 78 zum Natur- und Heimatschutz einen neuen Artikel 78a mit der Sachüberschrift «Landschaft und Biodiversität» einzufügen. Die Initiative will im Wesentlichen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser schützen. Damit verfolgt sie ähnliche Ziele wie der Bund, möchte aber die bestehenden Instrumente durch eine Verankerung in der Verfassung stärken und ergänzen. Als wesentliche Ergänzungen will sie die folgenden beiden Aspekte in die Verfassung neu einführen: die ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zur Bewahrung der Landschaften, Ortsbilder und geschichtlichen Stätten sowie einen engen Rahmen für die Interessenabwägung bei erheblichen Eingriffen in Schutzobjekte. Die Initiative verlangt zudem, dass Bund und Kantone die erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität zur Verfügung stellen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Initiative und unterbreitete dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass schweizweit genügend Schutzflächen geschaffen werden, um dem Verlust von Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken. Auch will er die Biodiversität in Siedlungsgebieten stärken und die Förderung einer hohen Baukultur gesetzlich verankern. Quelle: Botschaft des Bundesrates
Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).