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Ausgangslage & Gesetzestext

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24.021-1 27. September 2024 · Nationalrat · Volksabstimmung vom 9. Februar 2025

„Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»“

Ausgangslage

Die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» will in der Verfassung verankern, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen dürfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Der Bundesrat sprach gegen das Vorhaben aus, da die Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft als zu hoch erachtet wurden, und stellte ihm keinen Gegenentwurf gegenüber. Die beiden Kammern der Bundesversammlung folgten dem Antrag des Bundesrates und ihrer jeweiligen Kommissionen und empfahlen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.   Ausgangslage Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» an das Parlament verabschiedet. Die Initiative wäre mit massiven Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft verbunden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative zur Ablehnung und will ihr auch keinen Gegenvorschlag entgegenstellen. Vielmehr setzt er auf die bestehenden Bestimmungen und laufenden Gesetzgebungsarbeiten, um die natürlichen Ressourcen zu schonen. Die im Februar 2023 von der «Allianz für Umweltverantwortung» eingereichte Initiative verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Diese müsste so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden. Es gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Um die kurze und starre Frist von zehn Jahren einzuhalten, müsste die Schweiz rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen treffen. Dies würde weitreichende wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Folgen haben. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Dies würde vor allem die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität sowie Kleidung und Wohnen betreffen. Ausserdem wäre die Umsetzung der Initiative mit zusätzlichen Vollzugskosten verbunden. Der Bundesrat setzt stattdessen auf die bestehenden Bestimmungen, beispielsweise auf jene zur nachhaltigen Entwicklung in der Bundesverfassung. Bundesrat und Parlament haben bereits verschiedene Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten, namentlich in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Klimapolitik, Agrarpolitik und nachhaltige Entwicklung. Der Bundesrat erachtet es als zielführender, diese Gesetzgebungs- und Strategieprozesse weiterzuführen. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates, 10.1.2024)

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).

Gesetzestext

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» vom 27. September 2024

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 21. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 20243, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Rahmen der Wirtschaft Art. 94a 1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.

2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.

Art. 197 Ziff. 134

2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.

Art. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Quelle: Erläuterungen des Bundesrates (Erläuterungen-PDF ↗).