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Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

23.073-1 · Ständerat und Nationalrat · 20. Dezember 2024 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 28. September 2025 angenommen · 50,39 % Ja · Stimmbeteiligung 49,58 % · Staatspolitik · Soziale Fragen · Medien und Kommunikation · Menschenrechte

Beide Räte angenommen

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen, und mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte, aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

nischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) Argumente Referendumskomitees Argumente Bundesrat und Parlament Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Deshalb kam bereits vor einigen Jahren die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises auf, einer sogenannten E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer solchen E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung aber ab. Die Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.

Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Wenn der Bund bei der Ausstellung Daten verarbeitet, speichert er diese auf seinen Rechenzentren in der Schweiz. Damit wird die Gefahr von Missbrauch reduziert. Die E-ID wird auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche gespeichert, einer sogenannten Wallet-App. Der Bund stellt eine solche zur Verfügung. Sie heisst swiyu1 und ist barrierefrei, also für alle einfach zu bedienen. Die E-ID kann auch in gewisse andere Apps ausgestellt werden.

Andere Behörden und Unternehmen können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen und damit eigene elektronische Nachweise ausstellen. Beispiele dafür sind der elektronische Führerausweis, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise von Vereinen oder Kundenkarten. Denkbar ist auch, dass die E-ID in Zukunft verwendet werden kann, um analoge Papier-Verfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln, zum Beispiel wenn man sich für eine Mietwohnung bewirbt.

Die Swiyu-App ist in den App-Stores kostenlos verfügbar. Bereits heute kann mit der App zu Testzwecken eine fiktive E-ID bezogen Wofür die E-ID eingesetzt werden kann Vorgesehene und mögliche künftige Nutzungen Das kann ich mit der E-ID Diese anderen Ausweise und digital erledigen Dokumente können mir in der E-ID-App (swiyu) zur Verfügung stehen

  • – Altersnachweis erbringen
  • – Führerausweis
  • – Bankkonto eröffnen
  • – Lernfahrausweis
  • – elektronische Signaturen
  • – usw. beziehen
  • – im Organ- und Gewebespenderegister eintragen
  • – Mobiltelefonvertrag abschliessen
  • – schweizweites Behördenlogin nutzen
  • – Strafregisterauszug bestellen
  • – Unternehmen gründen
  • – usw.
  • – Betreibungsregisterauszug
  • – Diplome und Zeugnisse bestellen
  • – Fahrzeugausweis
  • – Volksinitiativen und Referenden
  • – Konzerttickets elektronisch unterschreiben
  • – Krankenkassenkarte
  • – usw.
  • – Mitgliederausweise und Kundenkarten
  • – Vorsorgeausweis
  • – Wohnsitzbestätigung
  • – usw.

Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass die E-ID nicht kopiert werden kann.2 Wer sein Smartphone verliert oder wechselt, muss eine neue E-ID beantragen. Wer die E-ID hat und sie einsetzen will, sieht vorher in der Swiyu-App, ob eine Behörde oder ein Unternehmen vertrauenswürdig ist. Der Bund überprüft regelmässig die Sicherheit des Systems. Er zieht dafür externe Expertinnen und Experten bei. Das E-ID-Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor. Entsprechend kann der Bund die Infrastruktur und die E-ID laufend an die neusten Sicherheitsstandards und Technologien anpassen.

Die Verknüpfung erfolgt anhand von sogenannten Kryptoprozessoren, die in modernen Smartphones das Schlüsselmaterial verwalten.

Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind. Die Nutzerinnen und Nutzer von elektronischen Nachweisen haben die Kontrolle darüber, wem sie welche Daten bekanntgeben. Beim Kauf von Produkten mit Altersvorgaben ist beispielsweise ein Altersnachweis erforderlich.

Das heisst, es wird nur bekanntgegeben, dass die betreffende Person das nötige Mindestalter hat. Rückschlüsse auf die Person sind in diesem Fall für Behörden und Unternehmen nicht möglich.3

Nutzung der E-ID Wie die Daten fliessen notwendige E-ID-Daten für den Bezug einer Nutzer/-in der E-ID Dienstleister Dienstleistung Information, Information, ob der Dienstleister ob die E-ID-Daten vertrauenswürdig ist gültig sind Register des Bundes Beim Vorweisen der E-ID werden keine Randdaten wie eindeutige Kennziffern mitgeliefert, die eine technische Verknüpfung einzelner Nutzungen ermöglichen. Der Bund als Betreiber der Register weiss nie, wer eine E-ID vorgewiesen hat.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Auslandschweizerinnen und -schweizer können die E-ID beantragen. Es gibt aber keine Verpflichtung, die E-ID zu nutzen.

Der Bund bietet sämtliche Dienstleistungen weiterhin auch analog an. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die E-ID in Zukunft in gewissen Fällen für obligatorisch erklären möchte. Darüber entscheidet das Parlament und dagegen könnte das Referendum ergriffen werden. Die E-ID ist Teil des Service public und nicht gewinnorientiert. Sie kann online gratis beantragt werden. An einem Schalter, zum Beispiel in einem Passbüro, können die Kantone eine Gebühr für die Personenidentifikation verlangen. Diese Identifikation ist nötig, um die E-ID zu erhalten. Die Nutzung der E-ID ist kostenlos.

Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Das gemeinsame Ziel war immer, eine demokratisch abgestützte, freiwillige, sichere und einfach bedienbare Lösung für alle zu finden. Der Bund hat regelmässig über den Stand der Arbeiten berichtet und Rückmeldungen aus Bevölkerung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgenommen. In einem gemeinsamen Prozess suchten die Beteiligten nach den besten technischen Lösungen und prüften deren Anwendung in der Praxis. So beispielsweise im Rahmen des Pilotprojekts «Elektronischer Lernfahrausweis» im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Kosten für die Entwicklung sowie den Betrieb der E-ID und der Infrastruktur für die Jahre 2023 – 2028 belaufen sich auf rund 180 Millionen Franken. Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Vorlage zustimmen, kann die E-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt werden.

Referendumskomitees

Pro

Mit der staatlichen E-ID ist es möglich, im Internet seine Identität nachzuweisen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, das E-ID-Gesetz anzunehmen.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Mit der staatlichen E-ID ist es möglich, im Internet seine Identität nachzuweisen. Gleichzeitig gewährt die E-ID den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre. Wer eine E-ID nutzt, kann Geschäfte mit Behörden und Unternehmen im Internet sicher, benutzerfreundlich, effizient und in vielen Fällen einfacher abwickeln. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage aus folgenden

Gründen: Für gewisse Angebote müssen die Nutzerinnen und

Nutzer im Internet ihre Identität nachweisen. Zurzeit führen Behörden und Unternehmen die Kontrolle auf unterschiedliche Arten durch, zum Beispiel indem sie beim Abschluss eines Abos für ein Mobiltelefon oder bei der Eröffnung eines Bankkontos eine Fotokopie der Identitätskarte verlangen. Das ist umständlich und unsicher. Viele Staaten bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern bereits eine E-ID an und können ihnen so viele Dienstleistungen unkomplizierter zur Verfügung stellen. Damit die Schweiz den digitalen Wandel auch international mitgestalten kann, braucht es eine E-ID.

Dank der E-ID wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, wem sie welche Daten bekanntgeben. Der Bund liefert die entsprechenden Informationen. Er entwickelt die E-ID, gibt sie heraus und betreibt die erforderliche Infrastruktur.

Die E-ID garantiert den grösstmöglichen Schutz der

Privatsphäre. Wer die E-ID braucht, entscheidet bei jeder Nutzung selbst, wozu die E-ID eingesetzt wird und wem welche Daten übermittelt werden. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für das jeweilige Geschäft nötig sind. So darf beispielsweise ein Unternehmen, das Produkte mit Altersbegrenzung verkauft, nicht nach dem Geschlecht fragen. Der Altersnachweis kann zudem erbracht werden, ohne dass das genaue Geburtsdatum übermittelt wird. Die Nutzerinnen und Nutzer der E-ID geben also weniger preis, als wenn sie die Identitätskarte vorweisen. Dank der E-ID können Privatpersonen, Unternehmen und

Behörden durchgehend elektronisch arbeiten. Das erspart Kosten, die bei analogen Prozessen anfallen. Die E-ID fördert die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit der wachsenden Bedeutung des Internets nimmt auch

das Bedürfnis nach einem sicheren elektronischen Identitätsnachweis zu. Wird das E-ID-Gesetz abgelehnt, könnten sich private elektronische Nachweise durchsetzen, zum Beispiel solche von grossen internationalen Technologiekonzernen. Der Bund könnte bei solchen Angeboten keine Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit übernehmen. Das würde die digitale Souveränität der Schweiz einschränken.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und

Parlament, das E-ID-Gesetz anzunehmen.

Ja admin.ch/e-id-gesetz

Contra

Das neue E-ID-Gesetz wiederholt Fehler von 2021, als die Schweizer Bevölkerung einen unsicheren digitalen Schweizerpass (E-ID) primär aufgrund von Datenschutzbedenken ablehnte. Eindeutige Kennziffern an jeder E-ID ermöglichen die Nachverfolgbarkeit des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger: Solches verletzt die Privatsphäre der Bevölkerung und birgt Risiken wie Manipulation, Diskriminierung und Überwachung etwa durch Firmen und Big-Tech-Konzerne.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Komitee «E-ID-Gesetz-Nein»

Das neue E-ID-Gesetz wiederholt Fehler von 2021, als die Schweizer Bevölkerung einen unsicheren digitalen Schweizerpass (E-ID) primär aufgrund von Datenschutzbedenken ablehnte. Auch das neue Gesetz schafft keine ausreichenden Sicherheitsgarantien.

Ungenügender Datenschutz: Die E-ID soll im Internet und Alltag als Nachweis der eigenen Identität verwendet werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jedoch jede Nutzung der E-ID gegenüber privaten Unternehmen von diesen gespeichert. Dadurch entstehen grosse Mengen sensibler Daten und ein entsprechendes Missbrauchspotenzial. Der einzige wirksame Datenschutz wäre, auf die Erhebung von unnötigen Daten zu verzichten.

Eindeutige Kennziffern an jeder E-ID ermöglichen die Nachverfolgbarkeit des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger: Solches verletzt die Privatsphäre der Bevölkerung und birgt Risiken wie Manipulation, Diskriminierung und Überwachung etwa durch Firmen und Big-Tech-Konzerne. Diese Nachverfolgbarkeit wird im aktuellen Gesetz nicht ausgeschlossen.

Im Gesetz fehlt eine deutliche Garantie, dass die E-ID in jedem Fall freiwillig bleiben wird: Extrakosten oder andere Umtriebe können die Bevölkerung zur Nutzung drängen.

Gemäss kantonalen Volksabstimmungen wollen über 90 Prozent der Bevölkerung ein Recht auf ein Offline-Leben. Das bedeutet: diskriminierungsfreien Zugang zu analogen Alternativen für staatliche und private Dienstleistungen, ohne Zwang zur Nutzung digitaler Technologien.

Die Infrastruktur der E-ID wird in anderen Ländern für Sozialkreditsysteme verwendet: Diese bewerten die Bevölkerung nach einem Punktesystem und widersprechen der Demokratie im Grundsatz. Der bekannteste Fall ist China. Damit eine E-ID in Zukunft das Vertrauen der Bevölkerung hat, sollte der Betrieb von Sozialkreditsystemen gesetzlich verboten werden. e-id-gesetz-nein.ch Komitee «Volkswillen respektieren – MASS-VOLL!»

Immer mehr Überwachung, Digitalzwang und Kontrolle

  • – diesen Weg stoppte das Volk mit einem klaren Nein zur E-ID.

Die E-ID bleibt nie freiwillig, sondern führt zur totalen Massenüberwachung. Kombiniert mit digitalem Zentralbankgeld entsteht der gläserne Bürger. Volksrechte wären nur noch per E-ID wahrnehmbar. Grosskonzerne bereichern sich an Personendaten, während sicherer Datenschutz unmöglich ist.

Menschen ohne Smartphone oder technische Affinität werden diskriminiert; das Recht auf analoges Leben verschwindet.

In Krisen dient die E-ID als Basis für Zwangsmassnahmen, die Demokratie und Grundrechte zerstören. Nur ein Nein schützt die verfassungsmässige Ordnung der Schweiz. massvoll.swiss/e-id Am Referendum mitgewirkt hat auch die Piratenpartei. piratenpartei.ch/eid Darum empfehlen die Referendumskomitees:

Nein Der Text auf dieser Doppelseite stammt von den Referendumskomitees.

Sie sind für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.

Bundesrat und Parlament

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPJa64 %34 %2 %67
SPJa100 %0 %0 %48
Die MitteJa100 %0 %0 %44
FDPJa100 %0 %0 %34
GRÜNEJa100 %0 %0 %25
glpJa100 %0 %0 %12
MCGJa100 %0 %0 %3
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigJa100 %0 %0 %1
LegaNein0 %100 %0 %1
LDPJa100 %0 %0 %1
EVPJa100 %0 %0 %1
Alternative (ZG)Ja100 %0 %0 %1

Ständeratsabstimmung 20. Dezember 2024 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 15 Stimmen 15J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 9 Stimmen 9J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 8 Stimmen 8J / 0N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 5J / 1N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 3J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Ständerat — 43 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 43 : 1 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (6 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Marco Chiesa SVP Tessin Ja
Esther Friedli SVP St. Gallen Ja
Hannes Germann SVP Schaffhausen Ja
Werner Salzmann SVP Bern Ja
Jakob Stark SVP Thurgau Ja
Pirmin Schwander SVP Schwyz Nein

Nationalratsabstimmung 20. Dezember 2024 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 61 Stimmen 38J / 22N / 1E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 40 Stimmen 40J / 0N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 29J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 25J / 0N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 22J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 11J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Nationalrat — 170 Ja · 25 Nein · 1 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 170 : 25 : 1 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 4 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (60 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Thomas Bläsi SVP GE Ja
Manfred Bühler SVP BE Ja
Mike Egger SVP SG Ja
Nina Fehr Düsel SVP ZH Ja
Benjamin Fischer SVP ZH Ja
Sylvain Freymond SVP VD Ja
Benjamin Giezendanner SVP AG Ja
Christian Glur SVP AG Ja
Michael Graber SVP VS Ja
Franz Grüter SVP LU Ja
Lars Guggisberg SVP BE Ja
Diana Gutjahr SVP TG Ja
Michael Götte SVP SG Ja
Martin Haab SVP ZH Ja
Stefanie Heimgartner SVP AG Ja
Alois Huber SVP AG Ja
Thomas Hurter SVP SH Ja
Martin Hübscher SVP ZH Ja
Christian Imark SVP SO Ja
Nicolas Kolly SVP FR Ja
Piero Marchesi SVP TI Ja
Jacques Nicolet SVP VD Ja
Pierre-André Page SVP FR Ja
Yvan Pahud SVP VD Ja
Paolo Pamini SVP TI Ja
Monika Rüegger SVP OW Ja
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Ja
Markus Schnyder SVP GL Ja
Sandra Sollberger SVP BL Ja
Barbara Steinemann SVP ZH Ja
Thomas Stettler SVP JU Ja
Katja Stettler-Riem SVP BE Ja
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Ja
Mauro Tuena SVP ZH Ja
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Ja
Bruno Walliser SVP ZH Ja
Thomas de Courten SVP BL Ja
Jean-Luc Addor SVP VS Nein
Thomas Aeschi SVP ZG Nein
Thomas Burgherr SVP AG Nein
Roland Rino Büchel SVP SG Nein
Roman Bürgi SVP SZ Nein
Didier Calame SVP NE Nein
Marcel Dettling SVP SZ Nein
Walter Gartmann SVP SG Nein
Andreas Glarner SVP AG Nein
Erich Hess SVP BE Nein
Roman Hug SVP GR Nein
Thomas Knutti SVP BE Nein
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Nein
Thomas Matter SVP ZH Nein
Lukas Reimann SVP SG Nein
Christoph Riner SVP AG Nein
Gregor Rutz SVP ZH Nein
Pascal Schmid SVP TG Nein
Manuel Strupler SVP TG Nein
Ernst Wandfluh SVP BE Nein
Rémy Wyssmann SVP SO Nein
Michaël Buffat SVP VD Enthaltung
Céline Amaudruz SVP GE Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4