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Ausgangslage & Gesetzestext

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25.029-2 26. September 2025 · Nationalrat

„Bundesbeschluss über die Genehmigung des Addendums zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte“

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2025 Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 dem Parlament die Botschaft zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) übermittelt. Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.  Im Oktober 2022 hat die OECD die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte (MRK) publiziert. Während die Änderung des GMS Auslegungsfragen klärt und den Praxiserfahrungen Rechnung trägt, regelt der MRK den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern. Die OECD hat den GMS im Jahr 2014 verabschiedet und nun zum ersten Mal aktualisiert. Die Schweiz hat sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch zukünftige Weiterentwicklungen zu übernehmen. Gleichzeitig strebt die Schweiz die Umsetzung des MRK an, um Lücken im Steuertransparenzdispositiv zu schliessen und eine Gleichbehandlung mit den traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sicherzustellen. Die Umsetzung des MRK erweitert die fortschrittliche Kryptomarktregulierung in der Schweiz und trägt zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei. Mit der Vorlage sollen zudem neu die fahrlässige Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflichten unter Strafe gestellt und die Aufnahme neuer AIA-Partnerstaaten vereinfacht werden. In der Vernehmlassung, die von Mai bis September 2024 gedauert hat, wurde die Vorlage mehrheitlich positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat einer Reihe von Kritikpunkten Rechnung getragen, indem er die Gesetzesvorlage entsprechend angepasst hat. Weitere Änderungsvorschläge will er in der Verordnung berücksichtigen.

Quelle: Botschaft des Bundesrates / Parlament (Geschäft auf parlament.ch ↗).