Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», Volksinitiative

24.092-1 · Ständerat und Nationalrat · 20. März 2026 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 27. September 2026 · das Volksresultat steht noch aus · Staatspolitik · Internationale Politik · Sicherheitspolitik

Beide Räte abgelehnt

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert und sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Neutralitätsinitiative Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

schweizerischen Neutralität

(Neutralitätsinitiative)»

Argumente Initiativkomitee

Argumente Bundesrat und Parlament

Die Schweizer Neutralität hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt. Sie ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt. Seit 1848 ist sie in der Bundesverfassung verankert. Die Neutralität der Schweiz gilt dauernd. Dies bedeutet, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen Staaten neutral ist. Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität. Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der

Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die

Neutralität der Schweiz zu wahren. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen.

Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt. Seither gelten für die Schweiz die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. Die Staaten haben dazu seit dem 19. Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist. Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat. Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Regeln besteht Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität.

Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.

Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an. Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz. Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren. Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, wie regelmässige Umfragen zeigen.1

Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als

Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann. Dies zeigt sich etwa bei internationalen Gesprächen, die regelmässig in Genf stattfinden.

Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die

Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert. Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen. Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts. Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht.

Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die

Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist. Vor diesem Hintergrund haben sie die Initiative eingereicht. Jahresstudie «Sicherheit», die von der Militärakademie an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) jährlich gemeinsam publiziert wird. ( css.ethz.ch > Publikationen > Studie «Sicherheit»).

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren. Darin soll ausdrücklich stehen, dass:

  • – die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist,
  • – die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf,
  • – eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird,
  • – sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf,
  • – die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO),
  • – die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können,
  • – die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll.

Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten:

  • – Die Schweiz ist dauernd neutral. Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend.
  • – Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militär- und Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO).
  • – Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten.
  • – Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen.

Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet.

  • – Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis. Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken:

Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die

Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten. So spricht sie sich bei Rüstungsbeschaffungen ab, tauscht Informationen aus oder nimmt an gemeinsamen Übungen teil. Dabei hält sich die

Schweiz an das Neutralitätsrecht. Sie tritt auch keinem Bündnis mit Beistandspflicht bei. Die Neutralitätsinitiative will die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen zusätzlich einschränken. Zulässig wäre diese nur noch, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder ein solcher Angriff vorbereitet würde. Eine Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit kann zudem zu einer Schwächung der Schweizer Rüstungsindustrie führen.

Zudem will die Initiative verbieten, dass die Schweiz

internationale Sanktionen gegen kriegführende Staaten

übernimmt, mit Ausnahme der Sanktionen der UNO. Die

Schweiz dürfte also beispielsweise die Sanktionen, die die EU gegen Russland nach dessen Angriff auf die Ukraine ergriffen hat, nicht übernehmen und müsste bestehende Sanktionen

allenfalls aufheben. Sie dürfte nur noch Massnahmen ergreifen, damit Sanktionen nicht über die Schweiz umgangen werden können. Welche konkreten Massnahmen darunterfallen würden, lässt die Initiative offen. Heute entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob internationale Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Diese Abwägung erfolgt unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Kriterien. So hat die Schweiz beispielsweise im Krieg Russlands gegen die Ukraine die von der EU verhängte Sperrung bestimmter russischer Medien nicht übernommen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass es wirksamer ist, unwahren und schädlichen Äusserungen mit Fakten zu begegnen, anstatt sie zu verbieten. Initiativkomitee

Pro

Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhunderte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhunderte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Sie schützt uns nur, wenn sie glaubwürdig und verlässlich bleibt. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt.

Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Neutralität bedeutet, keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.

Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Unser Land darf keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten. Die gefährliche Annäherung an EU- und Nato-Strukturen führt die Schweiz in militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Der Schweiz ging es immer besser, wenn sie an der strikten Neutralität festhielt.

Dabei ist wichtig, dass der Staat, Regierung und Parlament, strikt neutral bleiben. Es gibt aber keine Gesinnungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Jeder kann seine eigene Meinung sagen. Die Neutralität schützt die Meinungsfreiheit.

Zur umfassenden Neutralität gehört der Verzicht auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen treffen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder. Sie führen zu Hunger, Not und Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen.

Neutralität ist der Schutzschild, der die Schweiz stark gemacht hat. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen.

Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegenüber der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu verhindern und Frieden zu fördern. Sie leistet für alle Leidtragenden humanitäre Hilfe. Die Weltlage verschlimmert sich.

Deshalb muss die Schweiz gerade jetzt an ihrer bewährten Neutralität festhalten.

Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitätsinitiative.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja neutralitaet-ja.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee.

Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.

Bundesrat und Parlament

Contra

Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung und die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Bundesrat und Parlament sind vom Wert der Neutralität überzeugt. Die heutige Praxis hat sich für die Schweiz bewährt. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Sie ist gerade in einer sich verschlechternden Sicherheitslage wichtig. Die Initiative würde diesen notwendigen Spielraum stark einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab:

Die Schweiz ist und bleibt neutral. Sie wendet die Neutralität gezielt für ihre Interessen an. Dafür braucht es Handlungsspielraum. Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Die Initiative möchte die Neutralität dagegen starr definieren. Damit schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis anhin zu schützen.

Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit würde durch

die Initiative erschwert. Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen, in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt. Um sich zu verteidigen, braucht die Schweiz eine starke Rüstungsindustrie. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Dadurch gefährdet die Initiative die Schweizer Technologie- und Rüstungsbranche.

Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sie setzt sich für das Völkerrecht ein. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Von dieser Ordnung profitiert die Schweiz als kleiner Staat in besonderem Masse. Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen anderer Staaten auslösen.

Die Initiative verankert teilweise bereits gelebte Praxis. Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht, wie in der Sicherheits- und Sanktionspolitik, schadet sie den Interessen der Schweiz.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» abzulehnen.

Nein admin.ch/neutralitaetsinitiative

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

Achse: «Ja» meint die Zustimmung zur Vorlage an der Urne, «Nein» die Ablehnung — die Parlamentsempfehlung war ein Nein, darum zählt ein Protokoll-Ja hier als Nein: eine Kammer, die das Protokoll als «angenommen» führt, steht auf der Volksfrage-Achse bei «abgelehnt».

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPJa100 %0 %0 %66
SPNein0 %100 %0 %46
Die MitteNein7 %76 %17 %41
FDPNein0 %97 %3 %37
GRÜNENein0 %100 %0 %25
glpNein0 %92 %8 %12
MCGJa100 %0 %0 %3
EVPNein0 %100 %0 %2
EDUJa100 %0 %0 %2
UnabhängigEnthaltung0 %0 %100 %1
LegaJa100 %0 %0 %1
LDPNein0 %100 %0 %1
Alternative (ZG)Nein0 %100 %0 %1

Ständeratsabstimmung 20. März 2026 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 14 Stimmen 3J / 7N / 4E
FDP FDP.Die Liberalen · 12 Stimmen 0J / 12N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 6J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 6 Stimmen 0J / 6N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 0J / 3N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 0J / 0N / 1E
Ständerat — 10 Ja · 29 Nein · 5 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 10 : 29 : 5 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (1 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Tiana Angelina Moser glp Zürich Nein Ja

Nationalratsabstimmung 20. März 2026 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 60 Stimmen 60J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 40 Stimmen 0J / 40N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 27 Stimmen 0J / 24N / 3E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 0J / 24N / 1E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 0J / 22N / 0E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 0J / 10N / 1E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Nationalrat — 65 Ja · 124 Nein · 5 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 65 : 124 : 5 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 6 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (10 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Kathrin Bertschy glp BE Nein Ja
Katja Christ glp BS Nein Ja
Corina Gredig glp ZH Nein Ja
Jürg Grossen glp BE Nein Ja
Patrick Hässig glp ZH Nein Ja
Matthias Samuel Jauslin glp AG Nein Ja
Barbara Schaffner glp ZH Nein Ja
Fabienne Stämpfli glp BE Nein Ja
Céline Weber glp VD Nein Ja
Martin Bäumle glp ZH Enthaltung