Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Beide Räte angenommen
Zusammenfassung
In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse.
In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates
In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patientinnen und Patienten werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.
Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates
über die Krankenversicherung
(KVG) (Einheitliche Finanzierung
der Leistungen)
Die Menschen in der Schweiz erhalten über die obligatorische Krankenversicherung die notwendigen medizinischen Behandlungen. Finanziert werden die Leistungen über Krankenkassenprämien, über Beiträge der Kantone und über die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten. Wegen der wachsenden Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Gesundheitsleistungen nicht einheitlich finanziert werden. Dadurch entstehen Fehlanreize: Es gibt unnötig viele stationäre Behandlungen, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und günstiger wären.
Argumente Referendumskomitee
Argumente Bundesrat und Parlament
Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung
In der Schweiz werden Gesundheitsleistungen heute je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert: 1
1. Ambulant (in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin oder im Spital ohne Übernachtung): Die Finanzierung läuft vollständig über die Krankenkassen. Der Kanton beteiligt sich nicht. Die Kosten für ambulante Behandlungen beliefen sich 2022 auf rund 23 Milliarden Franken.
Stationär (im Spital mit Übernachtung): Der Wohnkanton der 2.
Patientin oder des Patienten beteiligt sich mit mindestens 55 Prozent an den Kosten. Dies wird aus Steuergeldern finanziert. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.
Die Kosten für stationäre Behandlungen beliefen sich 2022 auf rund 15 Milliarden Franken.
Pflegeleistungen (im Pflegeheim und zu Hause): Die Patientin3. nen und Patienten und die Krankenkassen übernehmen einen festen Beitrag. Den Rest bezahlt der Wohnkanton; heute ist das etwas weniger als die Hälfte der Kosten.
Die Kosten für Pflegeleistungen beliefen sich 2022 auf rund 6 Milliarden Franken.
Bei allen Behandlungsarten beteiligen sich die Patientinnen und Patienten über die Franchise und den Selbstbehalt an den Kosten. Alle Beträge im Textkasten «Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung» sind Nettokosten, also Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen.
Quelle: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Angaben der Kantone zu ihrem Finanzierungsanteil im stationären Bereich sowie Schätzungen des BAG auf der Basis einer Studie zur Restfinanzierung der Kantone im Bereich der Pflegeleistungen Forschungsberichte Kranken- und Unfallversicherung > Integration der Pflege in eine einheitliche Finanzierung – Grundlagen zur Schätzung der Anteile der Finanzierungsträger der Pflegeleistungen nach KVG [Infras 2021]). Dank des medizinischen Fortschritts können heute immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, also ohne Übernachtung in einem Spital. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen medizinisch häufig sinnvoller und meistens günstiger sind. Für die Patientinnen und Patienten fällt die Übernachtung im Spital weg. Und das Pflegepersonal hat weniger Nachtschichten und regelmässigere Arbeitszeiten.
In der Schweiz ist die Entwicklung hin zu ambulanten Behandlungen im Gange. Viele Eingriffe werden aber immer noch stationär vorgenommen, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig ist. In der Schweiz werden deutlich weniger Eingriffe ambulant durchgeführt als in den Nachbarländern und in fast allen anderen europäischen Staaten.2
Das heutige Finanzierungssystem bremst die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Für Krankenkassen ist es momentan zu wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern, denn sie müssen diese allein finanzieren. Bei stationären Leistungen hingegen müssen sich die Kantone zu mindestens 55 Prozent an den Kosten beteiligen. Das macht stationäre Behandlungen für die Krankenkassen finanziell oft attraktiver. Auch für die Spitäler sind ambulante Behandlungen nicht so attraktiv, denn für stationäre Behandlungen erhalten sie meist mehr Geld.
Das Parlament will diese Fehlanreize korrigieren und hat deshalb eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen: Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens In der Schweiz wurden 2021 knapp 20 % der Eingriffe ambulant durchgeführt. In Deutschland und Österreich lag dieser Anteil bei rund 30 %, in Italien bei rund 40 %, in Frankreich und weiteren Ländern wie Dänemark oder Schweden bei über 50 % (Berechnungen des BAG auf der Basis von Daten der OECD: data-explorer.oecd.org > Topic > Health > Healthcare Use > Surgical Procedures). 73,1 Prozent der Kosten.3 Da Kantone und Krankenkassen neu alle Leistungen gemeinsam finanzieren, steigt für beide der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Dies soll die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen beschleunigen.
Finanzierung der Leistungen heute und bei Annahme der Reform Aufteilung der Nettokosten*
Heute Reform
100 % ambulant
min. 26,9 % max.
min. max. 45 %
55 % 73,1 % stationär
alle Leistungen
ca. ca. 46 %
54 % Pflegeleistungen
Krankenkassen
Kantone *Nettokosten: Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen
Quellen: Krankenversicherungsgesetz und Schätzungen des Bundesamts für Gesundheit (siehe Fussnote S. 45); Situation «heute» bezieht sich auf Zahlen von 2022. Die Anteile wurden anhand der Daten der Jahre 2016–2019 berechnet. Damit übernehmen Kantone und Krankenkassen in Zukunft dauerhaft denjenigen Anteil an den Kosten, den sie im Durchschnitt der Jahre 2016–2019 getragen haben.
Die einheitliche Finanzierung soll die koordinierte Versorgung fördern. Eine gute Koordination zwischen Ärztinnen, Pflegenden, Therapeutinnen und Apothekern über die ganze Behandlungskette hinweg erhöht die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Es können unnötige Spitaleintritte vermieden und Eintritte ins Pflegeheim hinausgezögert werden. Das spart auch Kosten.
Die Koordinationsarbeit ist teilweise aufwendig. Sie findet vor allem im ambulanten Bereich statt. Der Aufwand dafür geht heute allein zulasten der Krankenkassen. Die Einsparungen hingegen, etwa durch vermiedene Spitaleintritte, fallen oft im stationären Bereich an. Sie gehen also mehrheitlich zugunsten der Kantone. Für die Krankenkassen ist es deshalb heute kaum attraktiv, die Koordination umfassend zu fördern. Mit der einheitlichen Finanzierung soll die koordinierte Versorgung für alle Akteure attraktiver werden: Die Krankenkassen tragen neu einen kleineren Teil der ambulanten Kosten und profitieren vermehrt von den Einsparungen im stationären Bereich. So sollte für sie der Anreiz steigen, Modelle für eine koordinierte Versorgung zu entwickeln und sie für Ärztinnen, Pflegende, Spitäler und andere attraktiv zu machen.
Werden heute Behandlungen ambulant statt stationär
durchgeführt, so geht dies allein zulasten der Krankenkassen und damit der Prämienzahlenden. Deshalb sind in den letzten Jahren die Prämien deutlich stärker gestiegen als die Beiträge der Kantone an die Kosten der Gesundheitsleistungen. Mit der einheitlichen Finanzierung beteiligen sich auch die Kantone an den zunehmenden Kosten der ambulanten Behandlungen. Das soll dazu führen, dass die Prämien weniger stark steigen. Aufgabenteilung in der Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung bietet allen Versicherten denselben Leistungskatalog. Der Bundesrat legt den Katalog fest. Die Leistungserbringer (Ärztinnen, Spitäler, Therapeuten usw.) und die Krankenkassen vereinbaren die Tarife für die Leistungen. Die Kantone oder der Bundesrat prüfen und genehmigen die Tarife. Die Kantone bestimmen, welche Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Die Ärztinnen und Therapeuten entscheiden zusammen mit den Patientinnen und Patienten, welche Behandlungen medizinisch sinnvoll und nötig sind. Die Krankenkassen prüfen, ob die Rechnungen korrekt sind und ob die Leistungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und übernehmen die Kosten. Diese Aufgabenteilung bleibt mit der einheitlichen Finanzierung unverändert. Mit der Reform erhalten die Kantone neue Möglichkeiten, um das Angebot und damit auch die Kosten im ambulanten Bereich zu steuern. So können sie in Zukunft nicht nur die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten regeln, sondern neu zum Beispiel auch jene von Therapeutinnen und Therapeuten. Und sie erhalten von den Krankenkassen mehr Informationen, damit sie etwa die Spital- und Pflegeheimplanung und die Aufsicht über die Spitäler und Arztpraxen besser wahrnehmen können. Das sorgt für mehr Transparenz bei den Kosten. Die Kompetenzen der Krankenkassen bleiben dagegen unverändert. Sie vereinbaren weiterhin Tarife mit den Spitälern, Ärztinnen und Therapeuten, kontrollieren die Rechnungen und können neue Versicherungsmodelle entwickeln. Für die Pflegeleistungen im Pflegeheim und zu Hause
bezahlen die Patientinnen und Patienten und die Krankenkassen heute feste Beiträge. Die Kantone sind für die Restfinanzierung zuständig. Diese ist uneinheitlich und bisher teilweise unzureichend. Neu werden für die Vergütung der Pflegeleistungen Tarife eingeführt. Die Leistungserbringer (Pflegeheime, Organisationen der Krankenpflege zu Hause, selbstständige Pflegefachpersonen) vereinbaren die Tarife mit den Krankenkassen. Die vereinbarten Pflegetarife müssen die Kosten decken, die eine effiziente Pflege verursacht. Die Krankenkassen übernehmen von diesen Kosten höchstens 73,1 Prozent und die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Die Pflegebedürftigen leisten weiterhin einen Beitrag an die Pflegekosten. Dieser Beitrag wird wie heute vom Bundesrat festgelegt.
Das Sparpotenzial der Reform kann nur grob geschätzt werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für
Gesundheit veranschlagt das mögliche Sparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr.4
Sparpotenzial einer einheitlichen Finanzierung [Polynomics 2022] Forschungsberichte Kranken- und Unfallversicherung)
Referendumskomitee
Pro
Die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, werden heute nicht einheitlich finanziert. Die einheitliche Finanzierung beseitigt offensichtliche Fehlanreize im Gesundheitswesen und fördert die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich.
Die Argumente der Befürworter — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen
Die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, werden heute nicht einheitlich finanziert. Dies führt zu Fehlanreizen und unnötig teuren Behandlungen. Die einheitliche Finanzierung fördert ambulante Behandlungen, die medizinisch häufig sinnvoller und auch günstiger sind als stationäre. Sie begünstigt zudem die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Therapeuten, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen. Das ist zum Wohl der Patientinnen und Patienten und dämpft das Kostenwachstum. Bundesrat und Parlament befürworten die Reform insbesondere aus folgenden Gründen:
Die einheitliche Finanzierung beseitigt offensichtliche Fehlanreize im Gesundheitswesen. Die Reform wird seit vielen Jahren von unterschiedlichster Seite gefordert. Hinter der nun gefundenen Lösung stehen neben Bundesrat und Parlament zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenkassen.
Die einheitliche Finanzierung fördert die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, weil unnötige Spitalaufenthalte vermieden werden. Das spart auch Kosten, weil ambulante Behandlungen meist günstiger sind.
Die einheitliche Finanzierung fördert die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeutinnen, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen, weil entsprechende Modelle für die Akteure attraktiver werden. Diese koordinierte Versorgung nützt den Patientinnen und Patienten, indem Gesundheitsprobleme rascher erkannt, unnötige Behandlungen vermieden und die Versorgungsqualität verbessert werden.
Die Verlagerung hin zu meist günstigeren ambulanten
Behandlungen und die bessere Koordination der Behandlungen dämpfen das Kostenwachstum. Das Sparpotenzial der Reform beträgt schätzungsweise bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr.
In den letzten Jahren hat der Anteil der Gesundheitskosten, der mit Prämien finanziert wird, stetig zugenommen. Dies belastet kleine und mittlere Einkommen besonders. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone wieder mehr an den Kosten. Damit wird der Prämienanstieg gedämpft. Die Pflege im Pflegeheim und zu Hause erhält eine stabile und zuverlässige Finanzierung. Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen vereinbaren zusammen Tarife. Diese müssen die Kosten decken, die eine effiziente Pflege verursacht, und ersetzen das bisherige Modell mit der teilweise unzureichenden Restfinanzierung durch die Kantone. Damit verbessern
sich die Rahmenbedingungen für die Pflegeeinrichtungen und das Personal.
Fallen unnötige Übernachtungen im Spital weg, so profitiert auch das Pflegepersonal: Es hat weniger Nachtschichten und regelmässigere Arbeitszeiten.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) anzunehmen.
Ja admin.ch/finanzierung-gesundheitsleistungen
Contra
Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes zur Finanzierung der Leistungen (EFAS) ist das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Krankenkassen und privater Investorengruppen. Es braucht ein Nein zur EFAS-Vorlage, denn diese zwingt die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, sie fördert eine Zweiklassenmedizin und sie beschleunigt den Leistungsabbau bei der Pflege zu Hause und im Pflegeheim.
Die Argumente der Gegner — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen
Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes zur Finanzierung der Leistungen (EFAS) ist das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Krankenkassen und privater Investorengruppen.
Sie muss abgelehnt werden. Die Krankenkassen dürfen nicht die Kontrolle über unser Gesundheitssystem übernehmen. Es darf nicht sein, dass die Kassen statt der Patientinnen und Patienten und ihrer Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welche Behandlungen nötig sind. Es braucht ein Nein zur EFAS-Vorlage, denn diese zwingt die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, sie fördert eine Zweiklassenmedizin und sie beschleunigt den Leistungsabbau bei der Pflege zu Hause und im Pflegeheim.
Heute beteiligen sich die Kantone direkt an der
Finanzierung der Spitäler und der Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim. Die Kantone können bestimmen, welche Ausgaben getätigt werden müssen, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Mit EFAS werden sich die Kantone damit begnügen müssen, die von den Krankenkassen erstellten Rechnungen zu bezahlen. Die Krankenkassen hingegen
können das System finanziell steuern, und sie können dies zu ihrem eigenen Vorteil nutzen. EFAS muss abgelehnt werden, damit nicht die Krankenkassen statt der Kranken und ihrer Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welche Behandlungen nötig sind.
EFAS ändert den Schlüssel für die Kostenverteilung
zwischen den Krankenkassen und den Kantonen. Die Kantone werden ihren Anteil an der Pflegefinanzierung reduzieren können. Weniger Finanzierung durch die Kantone ist
gleichbedeutend mit höheren Prämien. Nach Schätzungen von Santésuisse, einem der Dachverbände der Krankenkassen, werden die Prämien mit EFAS schneller steigen als ohne EFAS. Bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim
sind die Kantone heute dazu verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dadurch müssen die betroffenen Menschen nur relativ wenig selbst bezahlen. Mit EFAS können die Kantone ihre Ausgaben senken. Gleichzeitig erhalten die Versicherer einen grossen Spielraum: Sie können ihre Kosten begrenzen, indem sie zu tiefe Tarife erzwingen. EFAS öffnet also Tür und Tor für eine Rationierung der Gesundheitsversorgung älterer Menschen, die oft sehr abhängig und alleine sind. Der Rückzug der Kantone, den die Befürworter von
EFAS wollen, begünstigt gewinnorientierte private Konzerne. EFAS rollt den roten Teppich aus für Investoren, die an den Gewinnen interessiert sind, die sich mit der Pflege älterer Menschen erzielen lassen.
Eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität hängt direkt von den Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals ab. EFAS geht in keiner Weise auf die Bedürfnisse des Personals ein. Im Gegenteil: Die Reform folgt derselben Logik, die auch dazu führt, dass öffentliche Spitäler Personal entlassen, um Kosten zu sparen.
Darum empfiehlt das Referendumskomitee:
Nein stop-efas.ch
Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Bundesrat und Parlament
Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)
| Partei | Parteilinie | Ja | Nein | Enthaltung | Stimmen (beide Räte) |
|---|---|---|---|---|---|
| SVP | Ja | 72 % | 27 % | 1 % | 68 |
| SP | Ja | 53 % | 38 % | 9 % | 47 |
| Die Mitte | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 44 |
| FDP | Ja | 97 % | 0 % | 3 % | 37 |
| GRÜNE | Ja | 40 % | 28 % | 32 % | 25 |
| glp | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 11 |
| MCG | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 3 |
| EVP | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 2 |
| EDU | Nein | 0 % | 100 % | 0 % | 2 |
| Unabhängig | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 1 |
| Lega | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 1 |
| LDP | Ja | 100 % | 0 % | 0 % | 1 |
| Alternative (ZG) | Enthaltung | 0 % | 0 % | 100 % | 1 |
Ständeratsabstimmung
| Die Mitte Die Mitte · 15 Stimmen | 15J / 0N / 0E |
| FDP FDP.Die Liberalen · 11 Stimmen | 11J / 0N / 0E |
| SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen | 4J / 3N / 0E |
| SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen | 6J / 0N / 0E |
| GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen | 3J / 0N / 0E |
| glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen | 1J / 0N / 0E |
| MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen | 1J / 0N / 0E |
| Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen | 1J / 0N / 0E |
Ständerat — 42 Ja · 3 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen
Nicht gezählt: 1 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).
Namentliche Abstimmung (11 Personen)
| Name ↕ | Partei ↕ | Kanton ↕ | Entscheid ↕ |
|---|---|---|---|
| Pascal Broulis | FDP | VD | Ja |
| Thierry Burkart | FDP | AG | Ja |
| Andrea Caroni | FDP | AR | Ja |
| Josef Dittli | FDP | UR | Ja |
| Johanna Gapany | FDP | FR | Ja |
| Petra Gössi | FDP | SZ | Ja |
| Matthias Michel | FDP | ZG | Ja |
| Benjamin Mühlemann | FDP | GL | Ja |
| Damian Müller | FDP | LU | Ja |
| Martin Schmid | FDP | GR | Ja |
| Hans Wicki | FDP | NW | Ja |
Nationalratsabstimmung
| SVP Schweizerische Volkspartei · 62 Stimmen | 43J / 18N / 1E |
| SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 40 Stimmen | 21J / 15N / 4E |
| Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen | 29J / 0N / 0E |
| FDP FDP.Die Liberalen · 26 Stimmen | 25J / 0N / 1E |
| GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen | 7J / 7N / 8E |
| glp Grünliberale Partei · 10 Stimmen | 10J / 0N / 0E |
| MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen | 2J / 0N / 0E |
| EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 2 Stimmen | 2J / 0N / 0E |
| EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen | 0J / 2N / 0E |
| Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen | 1J / 0N / 0E |
| LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen | 1J / 0N / 0E |
| Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen | 0J / 0N / 1E |
Nationalrat — 141 Ja · 42 Nein · 15 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen
Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).
Namentliche Abstimmung (26 Personen)
| Name ↕ | Partei ↕ | Kanton ↕ | Entscheid ↕ |
|---|---|---|---|
| Cyril Aellen | FDP | GE | Ja |
| Bettina Balmer | FDP | ZH | Ja |
| Damien Cottier | FDP | NE | Ja |
| Marcel Dobler | FDP | SG | Ja |
| Alex Farinelli | FDP | TI | Ja |
| Olivier Feller | FDP | VD | Ja |
| Anna Giacometti | FDP | GR | Ja |
| Simone Gianini | FDP | TI | Ja |
| Nadine Gobet | FDP | FR | Ja |
| Simon Michel | FDP | SO | Ja |
| Philippe Nantermod | FDP | VS | Ja |
| Hans-Peter Portmann | FDP | ZH | Ja |
| Maja Riniker | FDP | AG | Ja |
| Daniel Ruch | FDP | VD | Ja |
| Regine Sauter | FDP | ZH | Ja |
| Peter Schilliger | FDP | LU | Ja |
| Daniela Schneeberger | FDP | BL | Ja |
| Andri Silberschmidt | FDP | ZH | Ja |
| Heinz Theiler | FDP | SZ | Ja |
| Kris Vietze | FDP | TG | Ja |
| Susanne Vincenz-Stauffacher | FDP | SG | Ja |
| Christian Wasserfallen | FDP | BE | Ja |
| Laurent Wehrli | FDP | VD | Ja |
| Simone de Montmollin | FDP | GE | Ja |
| Jacqueline de Quattro | FDP | VD | Ja |
| Beat Walti | FDP | ZH | Enthaltung |