Baustelle: electioninfo.ch ist ein unabhängiges Projekt in Arbeit. Feedback schreiben — wir lesen es, bauen ein was hilft und löschen die Nachricht anschliessend.
electioninfo.ch

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

09.528 · Ständerat und Nationalrat · 22. Dezember 2023 · Pa. Iv. · 🗳 Volksabstimmung 24. November 2024 angenommen · 53,31 % Ja · Stimmbeteiligung 44,89 % · Gesundheit

Beide Räte angenommen

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

In der Schweiz werden die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. Dies führt zu Fehlanreizen: Patientinnen und Patienten werden unnötig oft stationär behandelt, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch sinnvoller und insgesamt günstiger wäre.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

über die Krankenversicherung

(KVG) (Einheitliche Finanzierung

der Leistungen)

Die Menschen in der Schweiz erhalten über die obligatorische Krankenversicherung die notwendigen medizinischen Behandlungen. Finanziert werden die Leistungen über Krankenkassenprämien, über Beiträge der Kantone und über die Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten. Wegen der wachsenden Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Gesundheitsleistungen nicht einheitlich finanziert werden. Dadurch entstehen Fehlanreize: Es gibt unnötig viele stationäre Behandlungen, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und günstiger wären.

Argumente Referendumskomitee

Argumente Bundesrat und Parlament

Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung

In der Schweiz werden Gesundheitsleistungen heute je nach Behandlungsart unterschiedlich finanziert: 1

1. Ambulant (in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin oder im Spital ohne Übernachtung): Die Finanzierung läuft vollständig über die Krankenkassen. Der Kanton beteiligt sich nicht. Die Kosten für ambulante Behandlungen beliefen sich 2022 auf rund 23 Milliarden Franken.

Stationär (im Spital mit Übernachtung): Der Wohnkanton der 2.

Patientin oder des Patienten beteiligt sich mit mindestens 55 Prozent an den Kosten. Dies wird aus Steuergeldern finanziert. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Die Kosten für stationäre Behandlungen beliefen sich 2022 auf rund 15 Milliarden Franken.

Pflegeleistungen (im Pflegeheim und zu Hause): Die Patientin3. nen und Patienten und die Krankenkassen übernehmen einen festen Beitrag. Den Rest bezahlt der Wohnkanton; heute ist das etwas weniger als die Hälfte der Kosten.

Die Kosten für Pflegeleistungen beliefen sich 2022 auf rund 6 Milliarden Franken.

Bei allen Behandlungsarten beteiligen sich die Patientinnen und Patienten über die Franchise und den Selbstbehalt an den Kosten. Alle Beträge im Textkasten «Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung» sind Nettokosten, also Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen.

Quelle: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, Angaben der Kantone zu ihrem Finanzierungsanteil im stationären Bereich sowie Schätzungen des BAG auf der Basis einer Studie zur Restfinanzierung der Kantone im Bereich der Pflegeleistungen Forschungsberichte Kranken- und Unfallversicherung > Integration der Pflege in eine einheitliche Finanzierung – Grundlagen zur Schätzung der Anteile der Finanzierungsträger der Pflegeleistungen nach KVG [Infras 2021]). Dank des medizinischen Fortschritts können heute immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, also ohne Übernachtung in einem Spital. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen medizinisch häufig sinnvoller und meistens günstiger sind. Für die Patientinnen und Patienten fällt die Übernachtung im Spital weg. Und das Pflegepersonal hat weniger Nachtschichten und regelmässigere Arbeitszeiten.

In der Schweiz ist die Entwicklung hin zu ambulanten Behandlungen im Gange. Viele Eingriffe werden aber immer noch stationär vorgenommen, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig ist. In der Schweiz werden deutlich weniger Eingriffe ambulant durchgeführt als in den Nachbarländern und in fast allen anderen europäischen Staaten.2

Das heutige Finanzierungssystem bremst die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Für Krankenkassen ist es momentan zu wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern, denn sie müssen diese allein finanzieren. Bei stationären Leistungen hingegen müssen sich die Kantone zu mindestens 55 Prozent an den Kosten beteiligen. Das macht stationäre Behandlungen für die Krankenkassen finanziell oft attraktiver. Auch für die Spitäler sind ambulante Behandlungen nicht so attraktiv, denn für stationäre Behandlungen erhalten sie meist mehr Geld.

Das Parlament will diese Fehlanreize korrigieren und hat deshalb eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen: Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden – egal ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens In der Schweiz wurden 2021 knapp 20 % der Eingriffe ambulant durchgeführt. In Deutschland und Österreich lag dieser Anteil bei rund 30 %, in Italien bei rund 40 %, in Frankreich und weiteren Ländern wie Dänemark oder Schweden bei über 50 % (Berechnungen des BAG auf der Basis von Daten der OECD: data-explorer.oecd.org > Topic > Health > Healthcare Use > Surgical Procedures). 73,1 Prozent der Kosten.3 Da Kantone und Krankenkassen neu alle Leistungen gemeinsam finanzieren, steigt für beide der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Dies soll die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen beschleunigen.

Finanzierung der Leistungen heute und bei Annahme der Reform Aufteilung der Nettokosten*

Heute Reform

100 % ambulant

min. 26,9 % max.

min. max. 45 %

55 % 73,1 % stationär

alle Leistungen

ca. ca. 46 %

54 % Pflegeleistungen

Krankenkassen

Kantone *Nettokosten: Kosten nach Abzug der Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten (Franchise und Selbstbehalt) und nach Abzug des Beitrags der Patientinnen und Patienten an die Kosten der Pflegeleistungen

Quellen: Krankenversicherungsgesetz und Schätzungen des Bundesamts für Gesundheit (siehe Fussnote S. 45); Situation «heute» bezieht sich auf Zahlen von 2022. Die Anteile wurden anhand der Daten der Jahre 2016–2019 berechnet. Damit übernehmen Kantone und Krankenkassen in Zukunft dauerhaft denjenigen Anteil an den Kosten, den sie im Durchschnitt der Jahre 2016–2019 getragen haben.

Die einheitliche Finanzierung soll die koordinierte Versorgung fördern. Eine gute Koordination zwischen Ärztinnen, Pflegenden, Therapeutinnen und Apothekern über die ganze Behandlungskette hinweg erhöht die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Es können unnötige Spitaleintritte vermieden und Eintritte ins Pflegeheim hinausgezögert werden. Das spart auch Kosten.

Die Koordinationsarbeit ist teilweise aufwendig. Sie findet vor allem im ambulanten Bereich statt. Der Aufwand dafür geht heute allein zulasten der Krankenkassen. Die Einsparungen hingegen, etwa durch vermiedene Spitaleintritte, fallen oft im stationären Bereich an. Sie gehen also mehrheitlich zugunsten der Kantone. Für die Krankenkassen ist es deshalb heute kaum attraktiv, die Koordination umfassend zu fördern. Mit der einheitlichen Finanzierung soll die koordinierte Versorgung für alle Akteure attraktiver werden: Die Krankenkassen tragen neu einen kleineren Teil der ambulanten Kosten und profitieren vermehrt von den Einsparungen im stationären Bereich. So sollte für sie der Anreiz steigen, Modelle für eine koordinierte Versorgung zu entwickeln und sie für Ärztinnen, Pflegende, Spitäler und andere attraktiv zu machen.

Werden heute Behandlungen ambulant statt stationär

durchgeführt, so geht dies allein zulasten der Krankenkassen und damit der Prämienzahlenden. Deshalb sind in den letzten Jahren die Prämien deutlich stärker gestiegen als die Beiträge der Kantone an die Kosten der Gesundheitsleistungen. Mit der einheitlichen Finanzierung beteiligen sich auch die Kantone an den zunehmenden Kosten der ambulanten Behandlungen. Das soll dazu führen, dass die Prämien weniger stark steigen. Aufgabenteilung in der Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung bietet allen Versicherten denselben Leistungskatalog. Der Bundesrat legt den Katalog fest. Die Leistungserbringer (Ärztinnen, Spitäler, Therapeuten usw.) und die Krankenkassen vereinbaren die Tarife für die Leistungen. Die Kantone oder der Bundesrat prüfen und genehmigen die Tarife. Die Kantone bestimmen, welche Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Die Ärztinnen und Therapeuten entscheiden zusammen mit den Patientinnen und Patienten, welche Behandlungen medizinisch sinnvoll und nötig sind. Die Krankenkassen prüfen, ob die Rechnungen korrekt sind und ob die Leistungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und übernehmen die Kosten. Diese Aufgabenteilung bleibt mit der einheitlichen Finanzierung unverändert. Mit der Reform erhalten die Kantone neue Möglichkeiten, um das Angebot und damit auch die Kosten im ambulanten Bereich zu steuern. So können sie in Zukunft nicht nur die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten regeln, sondern neu zum Beispiel auch jene von Therapeutinnen und Therapeuten. Und sie erhalten von den Krankenkassen mehr Informationen, damit sie etwa die Spital- und Pflegeheimplanung und die Aufsicht über die Spitäler und Arztpraxen besser wahrnehmen können. Das sorgt für mehr Transparenz bei den Kosten. Die Kompetenzen der Krankenkassen bleiben dagegen unverändert. Sie vereinbaren weiterhin Tarife mit den Spitälern, Ärztinnen und Therapeuten, kontrollieren die Rechnungen und können neue Versicherungsmodelle entwickeln. Für die Pflegeleistungen im Pflegeheim und zu Hause

bezahlen die Patientinnen und Patienten und die Krankenkassen heute feste Beiträge. Die Kantone sind für die Restfinanzierung zuständig. Diese ist uneinheitlich und bisher teilweise unzureichend. Neu werden für die Vergütung der Pflegeleistungen Tarife eingeführt. Die Leistungserbringer (Pflegeheime, Organisationen der Krankenpflege zu Hause, selbstständige Pflegefachpersonen) vereinbaren die Tarife mit den Krankenkassen. Die vereinbarten Pflegetarife müssen die Kosten decken, die eine effiziente Pflege verursacht. Die Krankenkassen übernehmen von diesen Kosten höchstens 73,1 Prozent und die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Die Pflegebedürftigen leisten weiterhin einen Beitrag an die Pflegekosten. Dieser Beitrag wird wie heute vom Bundesrat festgelegt.

Das Sparpotenzial der Reform kann nur grob geschätzt werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für

Gesundheit veranschlagt das mögliche Sparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr.4

Sparpotenzial einer einheitlichen Finanzierung [Polynomics 2022] Forschungsberichte Kranken- und Unfallversicherung)

Referendumskomitee

Pro

Die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, werden heute nicht einheitlich finanziert. Die einheitliche Finanzierung beseitigt offensichtliche Fehlanreize im Gesundheitswesen und fördert die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Die Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, werden heute nicht einheitlich finanziert. Dies führt zu Fehlanreizen und unnötig teuren Behandlungen. Die einheitliche Finanzierung fördert ambulante Behandlungen, die medizinisch häufig sinnvoller und auch günstiger sind als stationäre. Sie begünstigt zudem die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Therapeuten, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen. Das ist zum Wohl der Patientinnen und Patienten und dämpft das Kostenwachstum. Bundesrat und Parlament befürworten die Reform insbesondere aus folgenden Gründen:

Die einheitliche Finanzierung beseitigt offensichtliche Fehlanreize im Gesundheitswesen. Die Reform wird seit vielen Jahren von unterschiedlichster Seite gefordert. Hinter der nun gefundenen Lösung stehen neben Bundesrat und Parlament zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenkassen.

Die einheitliche Finanzierung fördert die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, weil unnötige Spitalaufenthalte vermieden werden. Das spart auch Kosten, weil ambulante Behandlungen meist günstiger sind.

Die einheitliche Finanzierung fördert die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeutinnen, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen, weil entsprechende Modelle für die Akteure attraktiver werden. Diese koordinierte Versorgung nützt den Patientinnen und Patienten, indem Gesundheitsprobleme rascher erkannt, unnötige Behandlungen vermieden und die Versorgungsqualität verbessert werden.

Die Verlagerung hin zu meist günstigeren ambulanten

Behandlungen und die bessere Koordination der Behandlungen dämpfen das Kostenwachstum. Das Sparpotenzial der Reform beträgt schätzungsweise bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr.

In den letzten Jahren hat der Anteil der Gesundheitskosten, der mit Prämien finanziert wird, stetig zugenommen. Dies belastet kleine und mittlere Einkommen besonders. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone wieder mehr an den Kosten. Damit wird der Prämienanstieg gedämpft. Die Pflege im Pflegeheim und zu Hause erhält eine stabile und zuverlässige Finanzierung. Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen vereinbaren zusammen Tarife. Diese müssen die Kosten decken, die eine effiziente Pflege verursacht, und ersetzen das bisherige Modell mit der teilweise unzureichenden Restfinanzierung durch die Kantone. Damit verbessern

sich die Rahmenbedingungen für die Pflegeeinrichtungen und das Personal.

Fallen unnötige Übernachtungen im Spital weg, so profitiert auch das Pflegepersonal: Es hat weniger Nachtschichten und regelmässigere Arbeitszeiten.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) anzunehmen.

Ja admin.ch/finanzierung-gesundheitsleistungen

Contra

Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes zur Finanzierung der Leistungen (EFAS) ist das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Krankenkassen und privater Investorengruppen. Es braucht ein Nein zur EFAS-Vorlage, denn diese zwingt die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, sie fördert eine Zweiklassenmedizin und sie beschleunigt den Leistungsabbau bei der Pflege zu Hause und im Pflegeheim.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Die Reform des Krankenversicherungsgesetzes zur Finanzierung der Leistungen (EFAS) ist das Ergebnis einer Lobby-Offensive der Krankenkassen und privater Investorengruppen.

Sie muss abgelehnt werden. Die Krankenkassen dürfen nicht die Kontrolle über unser Gesundheitssystem übernehmen. Es darf nicht sein, dass die Kassen statt der Patientinnen und Patienten und ihrer Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welche Behandlungen nötig sind. Es braucht ein Nein zur EFAS-Vorlage, denn diese zwingt die Bevölkerung, noch höhere Prämien zu bezahlen, sie fördert eine Zweiklassenmedizin und sie beschleunigt den Leistungsabbau bei der Pflege zu Hause und im Pflegeheim.

Heute beteiligen sich die Kantone direkt an der

Finanzierung der Spitäler und der Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim. Die Kantone können bestimmen, welche Ausgaben getätigt werden müssen, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Mit EFAS werden sich die Kantone damit begnügen müssen, die von den Krankenkassen erstellten Rechnungen zu bezahlen. Die Krankenkassen hingegen

können das System finanziell steuern, und sie können dies zu ihrem eigenen Vorteil nutzen. EFAS muss abgelehnt werden, damit nicht die Krankenkassen statt der Kranken und ihrer Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welche Behandlungen nötig sind.

EFAS ändert den Schlüssel für die Kostenverteilung

zwischen den Krankenkassen und den Kantonen. Die Kantone werden ihren Anteil an der Pflegefinanzierung reduzieren können. Weniger Finanzierung durch die Kantone ist

gleichbedeutend mit höheren Prämien. Nach Schätzungen von Santésuisse, einem der Dachverbände der Krankenkassen, werden die Prämien mit EFAS schneller steigen als ohne EFAS. Bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim

sind die Kantone heute dazu verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dadurch müssen die betroffenen Menschen nur relativ wenig selbst bezahlen. Mit EFAS können die Kantone ihre Ausgaben senken. Gleichzeitig erhalten die Versicherer einen grossen Spielraum: Sie können ihre Kosten begrenzen, indem sie zu tiefe Tarife erzwingen. EFAS öffnet also Tür und Tor für eine Rationierung der Gesundheitsversorgung älterer Menschen, die oft sehr abhängig und alleine sind. Der Rückzug der Kantone, den die Befürworter von

EFAS wollen, begünstigt gewinnorientierte private Konzerne. EFAS rollt den roten Teppich aus für Investoren, die an den Gewinnen interessiert sind, die sich mit der Pflege älterer Menschen erzielen lassen.

Eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität hängt direkt von den Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals ab. EFAS geht in keiner Weise auf die Bedürfnisse des Personals ein. Im Gegenteil: Die Reform folgt derselben Logik, die auch dazu führt, dass öffentliche Spitäler Personal entlassen, um Kosten zu sparen.

Darum empfiehlt das Referendumskomitee:

Nein stop-efas.ch

Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Bundesrat und Parlament

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPJa72 %27 %1 %68
SPJa53 %38 %9 %47
Die MitteJa100 %0 %0 %44
FDPJa97 %0 %3 %37
GRÜNEJa40 %28 %32 %25
glpJa100 %0 %0 %11
MCGJa100 %0 %0 %3
EVPJa100 %0 %0 %2
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigJa100 %0 %0 %1
LegaJa100 %0 %0 %1
LDPJa100 %0 %0 %1
Alternative (ZG)Enthaltung0 %0 %100 %1

Ständeratsabstimmung 22. Dezember 2023 · Schlussabstimmung | *

Die Mitte Die Mitte · 15 Stimmen 15J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 11 Stimmen 11J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 4J / 3N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 6J / 0N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 3J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Ständerat — 42 Ja · 3 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 42 : 3 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 1 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (46 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Marianne Binder-Keller Die Mitte AG Ja
Pirmin Bischof Die Mitte SO Ja
Pascal Broulis FDP VD Ja
Thierry Burkart FDP AG Ja
Andrea Caroni FDP AR Ja
Isabelle Chassot Die Mitte FR Ja
Marco Chiesa SVP TI Ja
Mathilde Crevoisier Crelier SP JU Ja
Josef Dittli FDP UR Ja
Stefan Engler Die Mitte GR Ja
Erich Ettlin Die Mitte OW Ja
Esther Friedli SVP SG Ja
Daniel Fässler Die Mitte AI Ja
Johanna Gapany FDP FR Ja
Hannes Germann SVP SH Ja
Andrea Gmür-Schönenberger Die Mitte LU Ja
Maya Graf GRÜNE BL Ja
Petra Gössi FDP SZ Ja
Peter Hegglin Die Mitte ZG Ja
Brigitte Häberli-Koller Die Mitte TG Ja
Daniel Jositsch ohne Partei ZH Ja
Charles Juillard Die Mitte JU Ja
Marianne Maret Die Mitte VS Ja
Matthias Michel FDP ZG Ja
Tiana Angelina Moser glp ZH Ja
Benjamin Mühlemann FDP GL Ja
Damian Müller FDP LU Ja
Mauro Poggia MCG GE Ja
Fabio Regazzi Die Mitte TI Ja
Beat Rieder Die Mitte VS Ja
Franziska Roth SP SO Ja
Werner Salzmann SVP BE Ja
Martin Schmid FDP GR Ja
Pirmin Schwander SVP SZ Ja
Jakob Stark SVP TG Ja
Simon Stocker (a) SP SH Ja
Céline Vara (a) GRÜNE NE Ja
Flavia Wasserfallen SP BE Ja
Hans Wicki FDP NW Ja
Benedikt Würth Die Mitte SG Ja
Heidi Z'graggen Die Mitte UR Ja
Mathias Zopfi GRÜNE GL Ja
Baptiste Hurni SP NE Nein
Pierre-Yves Maillard SP VD Nein
Carlo Sommaruga SP GE Nein
Eva Herzog SP BS Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht

Nationalratsabstimmung 22. Dezember 2023 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 62 Stimmen 43J / 18N / 1E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 40 Stimmen 21J / 15N / 4E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 29J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 26 Stimmen 25J / 0N / 1E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 7J / 7N / 8E
glp Grünliberale Partei · 10 Stimmen 10J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 0J / 0N / 1E
Nationalrat — 141 Ja · 42 Nein · 15 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 141 : 42 : 15 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (200 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Jean-Luc Addor SVP VS Ja
Matthias Aebischer (a) SP BE Ja
Cyril Aellen FDP GE Ja
Islam Alijaj SP ZH Ja
Céline Amaudruz SVP GE Ja
Gerhard Andrey GRÜNE FR Ja
Christine Badertscher GRÜNE BE Ja
Jacqueline Badran SP ZH Ja
Maya Bally Die Mitte AG Ja
Bettina Balmer FDP ZH Ja
Nicole Barandun Die Mitte ZH Ja
Kathrin Bertschy glp BE Ja
Martina Bircher (a) SVP AG Ja
Dominik Blunschy Die Mitte SZ Ja
Thomas Bläsi SVP GE Ja
Philipp Matthias Bregy Die Mitte VS Ja
Florence Brenzikofer GRÜNE BL Ja
Simona Brizzi SP AG Ja
Michaël Buffat SVP VD Ja
Christine Bulliard-Marbach Die Mitte FR Ja
Thomas Burgherr SVP AG Ja
Martin Bäumle glp ZH Ja
Manfred Bühler SVP BE Ja
Yvonne Bürgin Die Mitte ZH Ja
Didier Calame SVP NE Ja
Hasan Candan SP LU Ja
Martin Candinas Die Mitte GR Ja
Isabelle Chappuis Die Mitte VD Ja
Katja Christ glp BS Ja
Damien Cottier FDP NE Ja
Marcel Dobler FDP SG Ja
Regina Durrer-Knobel Die Mitte NW Ja
Mike Egger SVP SG Ja
Alex Farinelli FDP TI Ja
Nina Fehr Düsel SVP ZH Ja
Olivier Feller FDP VD Ja
Benjamin Fischer SVP ZH Ja
Beat Flach (a) glp AG Ja
Giorgio Fonio Die Mitte TI Ja
Sylvain Freymond SVP VD Ja
Pierre-Alain Fridez (a) SP JU Ja
Claudia Friedl (a) SP SG Ja
Walter Gartmann SVP SG Ja
Anna Giacometti FDP GR Ja
Simone Gianini FDP TI Ja
Benjamin Giezendanner SVP AG Ja
Bastien Girod (a) GRÜNE ZH Ja
Nadine Gobet FDP FR Ja
Roger Golay MCG GE Ja
Corina Gredig glp ZH Ja
Jürg Grossen glp BE Ja
Franz Grüter SVP LU Ja
Niklaus-Samuel Gugger EVP ZH Ja
Lars Guggisberg SVP BE Ja
Diana Gutjahr SVP TG Ja
Barbara Gysi SP SG Ja
Michael Götte SVP SG Ja
Martin Haab SVP ZH Ja
Alfred Heer (a) SVP ZH Ja
Stefanie Heimgartner SVP AG Ja
Lorenz Hess Die Mitte BE Ja
Alois Huber SVP AG Ja
Thomas Hurter SVP SH Ja
Patrick Hässig glp ZH Ja
Martin Hübscher SVP ZH Ja
Christian Imark SVP SO Ja
Matthias Samuel Jauslin glp AG Ja
Marc Jost EVP BE Ja
Sidney Kamerzin Die Mitte VS Ja
Pius Kaufmann Die Mitte LU Ja
Thomas Knutti SVP BE Ja
Nicolas Kolly SVP FR Ja
Philipp Kutter Die Mitte ZH Ja
Irène Kälin GRÜNE AG Ja
Christian Lohr Die Mitte TG Ja
Vincent Maitre Die Mitte GE Ja
Samira Marti SP BL Ja
Andreas Meier Die Mitte AG Ja
Mattea Meyer SP ZH Ja
Simon Michel FDP SO Ja
Martina Munz (a) SP SH Ja
Leo Müller Die Mitte LU Ja
Stefan Müller-Altermatt Die Mitte SO Ja
Philippe Nantermod FDP VS Ja
Reto Nause Die Mitte BE Ja
Jacques Nicolet SVP VD Ja
Roger Nordmann (a) SP VD Ja
Nicolò Paganini Die Mitte SG Ja
Pierre-André Page SVP FR Ja
Yvan Pahud SVP VD Ja
Gerhard Pfister Die Mitte ZG Ja
Hans-Peter Portmann FDP ZH Ja
Jon Pult SP GR Ja
Lorenzo Quadri Lega TI Ja
Thomas Rechsteiner Die Mitte AI Ja
Lukas Reimann SVP SG Ja
Christoph Riner SVP AG Ja
Maja Riniker FDP AG Ja
Markus Ritter Die Mitte SG Ja
Benjamin Roduit Die Mitte VS Ja
Anna Rosenwasser SP ZH Ja
Marie-France Roth Pasquier Die Mitte FR Ja
Daniel Ruch FDP VD Ja
Gregor Rutz SVP ZH Ja
Franziska Ryser GRÜNE SG Ja
Monika Rüegger SVP OW Ja
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Ja
Regine Sauter FDP ZH Ja
Barbara Schaffner glp ZH Ja
Peter Schilliger FDP LU Ja
Nina Schläfli SP TG Ja
Pascal Schmid SVP TG Ja
Daniela Schneeberger FDP BL Ja
Elisabeth Schneider-Schneiter Die Mitte BL Ja
Priska Seiler Graf SP ZH Ja
Andri Silberschmidt FDP ZH Ja
Daniel Sormanni MCG GE Ja
Simon Stadler Die Mitte UR Ja
Katja Stettler-Riem SVP BE Ja
Gabriela Suter SP AG Ja
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Ja
Heinz Theiler FDP SZ Ja
Mauro Tuena SVP ZH Ja
Michael Töngi GRÜNE LU Ja
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Ja
Kris Vietze FDP TG Ja
Susanne Vincenz-Stauffacher FDP SG Ja
Bruno Walliser SVP ZH Ja
Christian Wasserfallen FDP BE Ja
Céline Weber glp VD Ja
Laurent Wehrli FDP VD Ja
Céline Widmer (a) SP ZH Ja
Priska Wismer-Felder Die Mitte LU Ja
Sarah Wyss SP BS Ja
Rémy Wyssmann SVP SO Ja
Andrea Zryd SP BE Ja
David Zuberbühler (a) SVP AR Ja
Ursula Zybach SP BE Ja
Simone de Montmollin FDP GE Ja
Jacqueline de Quattro FDP VD Ja
Patricia von Falkenstein LDP BS Ja
Thomas Aeschi SVP ZG Nein
Emmanuel Amoos SP VS Nein
Sibel Arslan GRÜNE BS Nein
Samuel Bendahan SP VD Nein
Roland Rino Büchel SVP SG Nein
Roman Bürgi SVP SZ Nein
Christian Dandrès SP GE Nein
Marcel Dettling SVP SZ Nein
Martine Docourt SP NE Nein
Laurence Fehlmann Rielle SP GE Nein
Tamara Funiciello SP BE Nein
Andreas Gafner EDU BE Nein
Andreas Glarner SVP AG Nein
Balthasar Glättli (a) GRÜNE ZH Nein
Erich Hess SVP BE Nein
Roman Hug SVP GR Nein
Jessica Jaccoud SP VD Nein
Delphine Klopfenstein Broggini GRÜNE GE Nein
Piero Marchesi SVP TI Nein
Min Li Marti SP ZH Nein
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Nein
Thomas Matter SVP ZH Nein
Sophie Michaud Gigon GRÜNE VD Nein
Fabian Molina SP ZH Nein
Paolo Pamini SVP TI Nein
Valérie Piller Carrard SP FR Nein
Léonore Porchet GRÜNE VD Nein
Katharina Prelicz-Huber GRÜNE ZH Nein
David Roth SP LU Nein
Markus Schnyder SVP GL Nein
Sandra Sollberger SVP BL Nein
Barbara Steinemann SVP ZH Nein
Thomas Stettler SVP JU Nein
Bruno Storni SP TI Nein
Manuel Strupler SVP TG Nein
Jean Tschopp SP VD Nein
Brenda Tuosto SP VD Nein
Erich Vontobel EDU ZH Nein
Ernst Wandfluh SVP BE Nein
Cédric Wermuth SP AG Nein
Felix Wettstein (a) GRÜNE SO Nein
Thomas de Courten SVP BL Nein
Kilian Baumann GRÜNE BE Enthaltung
Christophe Clivaz GRÜNE VS Enthaltung
Brigitte Crottaz SP VD Enthaltung
Fabien Fivaz GRÜNE NE Enthaltung
Michael Graber SVP VS Enthaltung
Greta Gysin GRÜNE TI Enthaltung
Raphaël Mahaim GRÜNE VD Enthaltung
Nadine Masshardt SP BE Enthaltung
Estelle Revaz SP GE Enthaltung
Farah Rumy SP SO Enthaltung
Marionna Schlatter GRÜNE ZH Enthaltung
Aline Trede (a) GRÜNE BE Enthaltung
Nicolas Walder (a) GRÜNE GE Enthaltung
Beat Walti FDP ZH Enthaltung
Manuela Weichelt Alternative (ZG) ZG Enthaltung
Melanie Mettler (a) glp BE Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Eric Nussbaumer (a) SP BL Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht