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Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (Gegenvorschlag zur Initiative Bargeld ist Freiheit)

24.063-1 · Ständerat und Nationalrat · 26. September 2025 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 8. März 2026 angenommen · 73,41 % Ja · Stimmbeteiligung 55,4 % · Wirtschaft · Finanzwesen

Beide Räte angenommen

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps, dennoch möchten die meisten Menschen, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Volksinitiative « Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit) » und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps. Dennoch möchten die meisten Menschen, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

unabhängigen, freien Schweizer

Währung mit Münzen oder

Banknoten (Bargeld ist Freiheit) »

und direkter Gegenentwurf

(Bundesbeschluss über die

schweizerische Währung und

die Bargeldversorgung)

Argumente Initiativkomitee

Argumente Bundesrat und Parlament

In der Schweiz bezahlen die Menschen immer seltener

mit Bargeld, also mit Münzen und Banknoten. Das zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung. Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debit- und Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt. Gleichzeitig wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt: Gemäss der letzten Umfrage der SNB von 2024 spricht sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (95 %) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.1 Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden. Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann. Deshalb fordern sie eine Absicherung auf Verfassungsstufe.

Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen: Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Initiative lässt dabei offen, welche Menge an Bargeld genügend ist. Zweitens soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Auch der Gegenentwurf will in der Verfassung verankern, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Er sieht vor, dafür zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen. Diese besagen, dass die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet und dass die schweizerische Währung der Franken ist.

Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen in der Schweiz 2024, Schweizerische Nationalbank ( snb.ch > Die SNB > Aufgaben & Ziele > Bargeld > Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen > 2024) Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht,

übernimmt der Gegenentwurf den Wortlaut bestehender

Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert. So steht im Gegenentwurf, dass wie bisher die SNB die Bargeldversorgung gewährleistet. Die Initiative nennt neu den Bund.

Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung

gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist. Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert. Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen. Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmt (Volks- und Ständemehr).

Weder die Initiative noch der Gegenentwurf würden im

Alltag zu Veränderungen führen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Auch der Franken als schweizerische Währung ist bereits heute im Gesetz verankert. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.

Initiativkomitee

Pro

Der Gegenentwurf stärkt die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf wollen die Bargeldversorgung und den Franken als schweizerische Währung in der Verfassung verankern. Während der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Bestimmungen übernimmt, verwendet die Initiative ungeeignete neue Formulierungen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und unterstützen den Gegenentwurf insbesondere aus den folgenden Gründen:

Der Gegenentwurf stärkt die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Er nimmt die berechtigten Anliegen der Initiative auf. Zwei wichtige Grundsätze werden in der Verfassung verankert: Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet weiterhin die Versorgung mit Bargeld.

Und der Franken ist und bleibt die Währung der Schweiz. Mit der Aufnahme dieser Grundsätze in die Verfassung wird ein starkes Zeichen gesetzt.

Der Gegenentwurf übernimmt Formulierungen aus bestehenden Gesetzen. Diese sind bewährt, rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt. Die Initiative hingegen verwendet neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwirft.

Die Initiative verlangt ausserdem ausdrücklich eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr, falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden sollte. Das ist eine unnötige Ergänzung: Die Verfassung kann immer nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden. Der Gegenentwurf verzichtet bewusst auf unnötige Bestimmungen und hält die Verfassung damit schlank und verständlich.

In der Vernehmlassung wurde der Gegenentwurf sehr breit unterstützt. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste, dass er die Anliegen der Initiative in geeigneter Form in der Verfassung verankert.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Nein zur Volksinitiative Ja zum Gegenentwurf admin.ch/bargeld-initiative Abstimmungstexte Bundesbeschluss über die Volksinitiative « Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit) » vom 26. September 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 15. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20243, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 15. Februar 2023 «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 99 Abs. 1bis und 5 1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.

5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Art. 2 1 Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 17. September 20254 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

BBl 2024 1679

BBl 2025 2885

Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative « Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten [Bargeld ist Freiheit] ») vom 17. September 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 15. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20243, beschliesst: I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 99 Abs. 1bis und 2bis 1bis Die schweizerische Währung ist der Franken.

2bis Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

II Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

BBl 2024 1679

Contra

Das Volk trägt die Verantwortung für die Währung – nicht die Banken. Der direkte Gegenentwurf bleibt ungenau: Er spricht nur von « Bargeld » – ein Begriff, der schon morgen auch digitales Zentralbankgeld meinen könnte.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Das Volk trägt die Verantwortung für die Währung – nicht die Banken. Mit der Annahme der Initiative verpflichtet es den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen. Der direkte Gegenentwurf überträgt diese Aufgabe der machtlosen Nationalbank. Nur unsere Initiative sichert verfassungsmässig, dass echtes Geld – Noten und Münzen

  • – erhalten bleibt: krisensicher, unabhängig und demokratisch beschlossen.

Der direkte Gegenentwurf bleibt ungenau: Er spricht nur von « Bargeld » – ein Begriff, der schon morgen auch digitales Zentralbankgeld meinen könnte. Unsere Initiative nennt beim Namen, was geschützt werden muss: Noten und Münzen.

Nur so bleibt echtes Geld erhalten – unabhängig von Strom, Netz und Konzerninteressen, anonym, krisensicher und für alle Generationen verständlich.

Der direkte Gegenentwurf überträgt die Verantwortung

der Nationalbank, ohne den Bund zu verpflichten. Doch nur der Bund kann handeln: Er hat die Gesetzgebungskompetenz, Massnahmen zur Sicherung der Versorgung zu ergreifen.

Nur mit einem Ja zu Noten und Münzen überträgt das Volk diese Pflicht an die Politik – damit echtes Geld im ganzen Land verfügbar bleibt.

Noten und Münzen sind Teil unseres Alltags und unserer Identität. Sie schaffen Vertrauen und Nähe – beim Zahlen, Schenken oder Sparen. Was man in der Hand hält, versteht jeder als Wert. Wenn Noten und Münzen verschwinden, geht ein Stück gelebte Freiheit verloren. Unsere Initiative sorgt dafür, dass sie bleiben – als sichtbares Zeichen von Verlässlichkeit und Selbstbestimmung. Noten und Münzen funktionieren unabhängig von Strom,

Netz oder App – auch in Krisenzeiten. Sie sichern Handel und Versorgung, wenn digitale Systeme ausfallen, und schützen vor schleichender Enteignung durch Negativzinsen: Was man in der Hand hält, bleibt Eigentum. So bewahren Noten und Münzen Vertrauen und Stabilität – gerade in unsicheren Zeiten. Noten und Münzen sind Ausdruck persönlicher Freiheit

und sozialer Teilhabe. Sie sichern Privatsphäre und Selbstbestimmung – gerade für ältere Menschen, Kinder und alle ohne digitale Möglichkeiten. Wer sie bewahrt, schützt ein Stück gelebte Demokratie. Darum empfiehlt das Initiativkomitee ein Ja zu Noten und Münzen – für eine unabhängige, freie Schweizer Währung. Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja franken-retten.ch

Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Parlament

Der Nationalrat und der Ständerat lehnen die Volksinitiative mit grosser Mehrheit ab und unterstützen stattdessen den direkten Gegenentwurf des Bundesrates. Dieser nimmt die Anliegen der Volksinitiative auf und überführt bestehende gesetzliche Bestimmungen in die Verfassung.

Beide Räte unterstützten mit grosser Mehrheit den direkten Gegenentwurf. Die Initiative beurteilten sie als ungeeignet. Ihrer Ansicht nach nimmt der Gegenentwurf die Anliegen der Initiative auf. Er vermeidet aber eine unnötige Verkomplizierung der Rechtsordnung, weil er bestehende Formulierungen übernimmt. Vereinzelt wurde in der Debatte vorgeschlagen, zusätzliche Aspekte in den Gegenentwurf aufzunehmen. Beispielsweise wurde gefordert, die bestehende Pflicht zur Bargeldannahme in der Verfassung zu verankern und festzuschreiben, dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und Nothilfe immer Zugang zu Bargeld haben müssen. Diese Vorschläge fanden aber keine Mehrheiten und wurden nicht weiterverfolgt.

Die Räte haben diskutiert, ob die schweizerische Währung im Gegenentwurf als « Franken » oder als « Schweizerfranken » zu bezeichnen ist. Es setzte sich die Sichtweise durch, dass der Begriff « Franken » genügend klar ist. Das ist auch der Begriff, der in der Verfassung sowie auf den Münzen und Banknoten verwendet wird.

Einige wenige Nationalrätinnen und Nationalräte lehnten den Gegenentwurf ab, weil sie sowohl ihn als auch die Initiative für unnötig halten. Die jetzige Rechtslage sei ausreichend. Direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) parlament.ch > Stichwörter, Geschäfte… > 24.063

183 Ja 7 Nein

0 Enthaltungen

43 Ja 0 Nein

0 Enthaltungen

Bundesrat und Parlament

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPJa76 %21 %3 %66
SPJa100 %0 %0 %48
Die MitteJa100 %0 %0 %44
FDPJa100 %0 %0 %36
GRÜNEJa100 %0 %0 %25
glpJa100 %0 %0 %11
MCGJa100 %0 %0 %3
EVPJa100 %0 %0 %2
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigJa100 %0 %0 %1
LegaJa100 %0 %0 %1
LDPJa100 %0 %0 %1
Alternative (ZG)Ja100 %0 %0 %1

Ständeratsabstimmung 26. September 2025 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 15 Stimmen 15J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 11 Stimmen 11J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 7J / 0N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 5J / 1N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 3J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Ständerat — 44 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 44 : 1 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 1 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (6 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Marco Chiesa SVP Tessin Ja
Esther Friedli SVP St. Gallen Ja
Hannes Germann SVP Schaffhausen Ja
Werner Salzmann SVP Bern Ja
Jakob Stark SVP Thurgau Ja
Pirmin Schwander SVP Schwyz Nein

Nationalratsabstimmung 26. September 2025 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 60 Stimmen 45J / 13N / 2E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 41 Stimmen 41J / 0N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 29J / 0N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 25J / 0N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 22J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 10 Stimmen 10J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Nationalrat — 179 Ja · 15 Nein · 2 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen — Volksfrage = Gegenvorschlag; die Initiative ist damit abgelehnt 179 : 15 : 2 (Ja : Nein : Enthaltung) — Ja im Protokoll = Gegenvorschlag annehmen = Initiative ablehnen

Nicht gezählt: 3 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (60 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Thomas Aeschi SVP ZG Ja
Céline Amaudruz SVP GE Ja
Thomas Bläsi SVP GE Ja
Thomas Burgherr SVP AG Ja
Manfred Bühler SVP BE Ja
Roman Bürgi SVP SZ Ja
Didier Calame SVP NE Ja
Mike Egger SVP SG Ja
Nina Fehr Düsel SVP ZH Ja
Benjamin Fischer SVP ZH Ja
Walter Gartmann SVP SG Ja
Christian Glur SVP AG Ja
Michael Graber SVP VS Ja
Franz Grüter SVP LU Ja
Lars Guggisberg SVP BE Ja
Diana Gutjahr SVP TG Ja
Michael Götte SVP SG Ja
Martin Haab SVP ZH Ja
Stefanie Heimgartner SVP AG Ja
Alois Huber SVP AG Ja
Roman Hug SVP GR Ja
Thomas Hurter SVP SH Ja
Martin Hübscher SVP ZH Ja
Christian Imark SVP SO Ja
Thomas Knutti SVP BE Ja
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Ja
Thomas Matter SVP ZH Ja
Jacques Nicolet SVP VD Ja
Yvan Pahud SVP VD Ja
Monika Rüegger SVP OW Ja
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Ja
Pascal Schmid SVP TG Ja
Markus Schnyder SVP GL Ja
Sandra Sollberger SVP BL Ja
Barbara Steinemann SVP ZH Ja
Katja Stettler-Riem SVP BE Ja
Manuel Strupler SVP TG Ja
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Ja
Mauro Tuena SVP ZH Ja
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Ja
Bruno Walliser SVP ZH Ja
Ernst Wandfluh SVP BE Ja
Rémy Wyssmann SVP SO Ja
Thomas de Courten SVP BL Ja
Jean-Luc Addor SVP VS Nein
Michaël Buffat SVP VD Nein
Roland Rino Büchel SVP SG Nein
Benjamin Giezendanner SVP AG Nein
Andreas Glarner SVP AG Nein
Erich Hess SVP BE Nein
Nicolas Kolly SVP FR Nein
Piero Marchesi SVP TI Nein
Pierre-André Page SVP FR Nein
Paolo Pamini SVP TI Nein
Lukas Reimann SVP SG Nein
Christoph Riner SVP AG Nein
Gregor Rutz SVP ZH Nein
Marcel Dettling SVP SZ Enthaltung
Thomas Stettler SVP JU Enthaltung
Sylvain Freymond SVP VD Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4