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Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

24.026-2 · Ständerat und Nationalrat · 20. Juni 2025 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 8. März 2026 angenommen · 54,3 % Ja · Stimmbeteiligung 55,7 % · Soziale Fragen · Zivilrecht · Steuer

Beide Räte angenommen

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt. Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Davon profitieren viele Paare, manche müssen aber auch mehr bezahlen. Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr. Auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ». Die Vorlage

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) Argumente Referendumskomitees Argumente Bundesrat und Parlament Verheiratete und Unverheiratete werden heute unterschiedlich besteuert. Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von der Heiratsstrafe. Wenn sie weniger Steuern bezahlen müssen, spricht man vom Heiratsbonus.1

Verheiratete Paare werden heute gemeinsam besteuert:

Die Einkommen beziehungsweise Vermögen der Eheleute werden zusammengerechnet.2 Dadurch gelangen diese in eine höhere Progressionsstufe.3 Im Gegenzug erhalten sie verschiedene steuerliche Ermässigungen wie z. B. einen günstigeren Steuertarif.

Unverheiratete werden heute individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Ihre Einkommen beziehungsweise Vermögen werden nicht zusammengerechnet.

Dadurch verbleiben sie in einer tieferen Progressionsstufe. Bei Haushalten mit Kindern erhält ein Elternteil in der Regel einen günstigeren Steuertarif.

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass Ehepaare in aller Regel entweder mehr oder weniger Steuern zahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wenn beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlen sie beim Bund und in einem Teil der Kantone tendenziell mehr Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt vor allem für Ehepaare mit Kindern. Ist das Einkommen der Eheleute hingegen ungleich verteilt, zahlen sie heute tendenziell weniger Steuern als unverheiratete Paare. Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern.

Bei dieser Vorlage geht es ausschliesslich um die Steuern. Daneben bestehen auch in gewissen anderen Bereichen unterschiedliche Regelungen für Verheiratete und Unverheiratete.

Das gilt auch für Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben.

Steuerprogression bedeutet, dass Personen mit hohem Einkommen oder hohem Vermögen in Prozent mehr Steuern bezahlen als Personen mit weniger Einkommen oder Vermögen. Erreicht wird dies dadurch, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen und Vermögen steigt.

Seit vielen Jahren wird auf Bundesebene über eine Steuerreform diskutiert, mit der die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. 2020 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt:

Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Sie zahlt damit gleich viel Steuern, egal ob sie verheiratet ist oder nicht. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden.

Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft.

Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise wird hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften gilt der Eintrag im Grundbuch. Jede Person macht ihre eigenen Abzüge geltend. Die kinderbezogenen Abzüge teilen die Eltern bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.

Neu gilt für Verheiratete und Unverheiratete der gleiche Steuertarif. Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 auf 12 000 Franken erhöht. Die Reform führt bei der direkten Bundessteuer dazu, dass alle Steuerpflichtigen zusammen um schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden.4 Wird die Vorlage angenommen, werden auch die Kantone ihre Steuergesetze anpassen.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ». Das Initiativkomitee hat die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wenn das Volk den Gegenvorschlag annimmt, ist die Initiative zurückgezogen. Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter. Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer.

Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt. Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Einkommen des Ehepaars ist.

Die Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erfolgte mit Daten der Bundessteuerstatistik des Jahres 2022. Das Ergebnis wurde auf das Jahr 2026 hochgerechnet. Die Schätzung bildet also ab, welche finanziellen Auswirkungen die Vorlage hätte, wenn sie im Jahr 2026 in Kraft treten würde. Es ist damit zu rechnen, dass sich die geschätzten finanziellen Auswirkungen bis zum Jahr des Inkrafttretens mit den Einnahmen der direkten Steuerpolitik STP > Aktuelle steuerpolitische Dossiers > Ehepaar- und Familienbesteuerung > Individualbesteuerung > Auswirkungen Individualbesteuerung).

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Dennoch sind sie von der Reform betroffen. Die Anpassung des Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer führt dazu, dass die meisten Unverheirateten weniger Steuern bezahlen. Davon profitieren insbesondere Personen mit tieferen und mittleren Einkommen. Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern. Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer. Dies bleibt auch nach der Umsetzung der Vorlage so.

Für die meisten Steuerpflichtigen sind die kantonalen Steuern wesentlich höher als die direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere für Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen. Wie die Veränderungen bei den kantonalen Steuern ausfallen, hängt davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen. Wie bei der direkten Bundessteuer ist damit zu rechnen, dass der Wechsel zur Individualbesteuerung für Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung vorteilhafter ist als für jene mit ungleichmässiger Einkommensverteilung.

Die Vorlage führt dazu, dass die jährlichen Einnahmen der direkten Bundesteuer um schätzungsweise 630 Millionen Franken sinken. Davon entfallen rund 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil diese an den Erträgen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Wie sich die Vorlage auf die kantonalen Steuereinnahmen auswirkt, hängt von der Umsetzung der Individualbesteuerung durch die Kantone ab.

Die Individualbesteuerung dürfte den Anreiz erhöhen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Der Effekt entsteht aus folgendem Grund:

Baut bei einem Ehepaar die zweitverdienende Person ihr Pensum aus, so fallen künftig auf dem zusätzlichen Einkommen tiefere Steuern an. Heute wird dieses zusätzlich erzielte Einkommen aufbauend auf dem Einkommen der erstverdienenden Person besteuert. Zukünftig erfolgt die Besteuerung des zweiten Einkommens für sich allein. Das zusätzliche Einkommen wird deshalb in einer niedrigeren Progressionsstufe besteuert.5

Wenn die Individualbesteuerung eingeführt wird, müssen die kantonalen Steuerverwaltungen rund einen Drittel mehr Steuererklärungen verarbeiten. Es gibt aber auch Vereinfachungen: Bei Heirat, Trennung und Scheidung müssen die Steuerbehörden nichts mehr ändern. Bereits heute deklarieren die verheirateten Steuerpflichtigen gewisse Einkünfte und Abzüge separat. Neu deklarieren sie diese und weitere Angaben in einer jeweils eigenen Steuererklärung.

Die Vorlage beschränkt sich auf das Steuerrecht. Sie kann jedoch einen Einfluss darauf haben, wie in den Kantonen und Gemeinden etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien oder die Tarife für Kindertagesstätten ausgestaltet werden.

Gemäss einer groben Schätzung des Beschäftigungseffekts durch die ESTV würde die Reform zu zusätzlichen Arbeitspensen im Umfang von 10 000 bis 44 000 Vollzeitstellen führen. Die Schätzung erfolgte auf Basis der Reform bei der direkten Bundessteuer.

Ausgehend davon wurde eine Hochrechnung zur Schätzung der Auswirkungen unter Einbezug der kantonalen Umsetzung der Individualbesteuerung erstellt. Die Schätzung erfolgte mit Daten der Bundessteuerstatistik des Jahres 2022. Das Ergebnis wurde auf Steuerpolitik STP > Aktuelle steuerpolitische Dossiers > Ehepaar- und Familienbesteuerung > Individualbesteuerung > Auswirkungen Individualbesteuerung») Referendumskomitees

Pro

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleich behandelt werden. Mit der Individualbesteuerung bezahlt eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleich behandelt werden. Zudem fördert es die Erwerbstätigkeit und die finanzielle Unabhängigkeit von Frau und Mann. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen:

Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Zugleich beseitigt sie den Heiratsbonus und ist dadurch ausgewogen.

Mehr und mehr Paare leben zusammen, ohne verheiratet zu sein. Zudem arbeiten auch bei Ehepaaren heute meist beide. Viele empfinden es daher als stossend, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich ungleich behandelt werden. Die Individualbesteuerung beendet diese Ungleichbehandlung.

Mit der Individualbesteuerung bezahlt eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer. Entlastet werden insbesondere Ehepaare, die heute von der Heiratsstrafe betroffen sind. Das sind neben Zweiverdiener-Ehepaaren auch zahlreiche Rentner-Ehepaare. Die Vorlage ist aber so ausgestaltet, dass auch eine Mehrheit der Unverheirateten weniger direkte Bundessteuer zahlen muss.

Die Individualbesteuerung baut steuerliche Hürden ab, die heute verheiratete Zweitverdienende davon abhalten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Das stärkt Wirtschaft und Sozialwerke. Die Unternehmen müssen zudem weniger auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen.

Eine erhöhte Erwerbstätigkeit stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Sie verbessert die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung. Das trägt zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.

Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Eigenverantwortung, da jede Person ihre Einkünfte und Abzüge in einer separaten Steuererklärung deklariert. Der administrative Aufwand für die getrennten Steuererklärungen hält sich in Grenzen, da die steuerpflichtigen Personen bereits heute gewisse Einkünfte und Abzüge separat deklarieren müssen.

Zudem lässt sich der zusätzliche Aufwand durch die fortschreitende Digitalisierung verringern.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung anzunehmen.

Ja admin.ch/individualbesteuerung

Contra

Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat. Die Individualbesteuerung bietet jedoch keine Lösung und bringt keine zusätzliche Gerechtigkeit.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat. Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Wallis

Nicht erforderliche Korrektur: Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sog. Heiratsstrafe erfolgreich zu korrigieren. Auch auf Bundesebene ist dies einfach möglich; ein vollständiger Umbau des Steuersystems verbunden mit einem Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone ist nicht notwendig. Der Zugang zu wichtigen staatlichen Leistungen müsste überall neu geregelt werden (z. B. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung).

Neue Ungleichheiten: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen werden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung. Entlastungsmassnahmen für solche Ehepaare sind keine vorgesehen. Ebenso steigt der administrative Aufwand für Ehepaare, da neu zwei Steuererklärungen notwendig sind. Hohe vermeidbare Kosten: Nicht nur der Aufwand für

Ehepaare steigt: Gesamtschweizerisch sind ca. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten. Die Folgen sind ein massiver Stellenaufbau und hohe Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden. In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte ohnehin stark unter Druck sind, dürfen nicht zusätzlich solch ineffiziente Prozesse eingeführt werden.

Überparteiliches Komitee « Steuer-Schwindel-Nein»

Seit Jahren werden verheiratete Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer steuerlich benachteiligt. Diese « Heiratsstrafe » ist ungerecht und gehört abgeschafft. Die Individualbesteuerung bietet jedoch keine Lösung und bringt keine zusätzliche Gerechtigkeit.

Im Gegenteil: Sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Damit verkennt die Reform die Realität vieler Familien. Die Einführung der Individualbesteuerung würde einen Systemwechsel auf allen Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – erzwingen. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen einreichen, was rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeutet. Dies verursacht erheblichen administrativen Aufwand und hohe Kosten.

Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare kann auch ohne Systemwechsel beseitigt werden. Mehrere Kantone haben gezeigt, dass dies auf einfacherem Weg möglich ist. Aus diesen Gründen ist der indirekte Gegenvorschlag abzulehnen.

steuer-schwindel-nein.ch

Darum empfehlen die Referendumskomitees:

Nein Der Text auf dieser Doppelseite stammt von den Referendumskomitees. Sie sind für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Bundesrat und Parlament

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPNein0 %100 %0 %64
SPJa100 %0 %0 %48
Die MitteNein0 %100 %0 %43
FDPJa100 %0 %0 %35
GRÜNEJa100 %0 %0 %25
glpJa100 %0 %0 %12
MCGNein0 %100 %0 %3
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigJa100 %0 %0 %1
LegaNein0 %100 %0 %1
LDPJa100 %0 %0 %1
EVPNein0 %100 %0 %1
Alternative (ZG)Ja100 %0 %0 %1

Ständeratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 14 Stimmen 0J / 14N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 10 Stimmen 10J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 7J / 0N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 0J / 6N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 3J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Ständerat — 22 Ja · 21 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 22 : 21 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (45 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Pascal Broulis FDP Waadt Ja
Thierry Burkart FDP Aargau Ja
Mathilde Crevoisier Crelier SP Jura Ja
Josef Dittli FDP Uri Ja
Fabien Fivaz GRÜNE Neuenburg Ja
Johanna Gapany FDP Freiburg Ja
Maya Graf GRÜNE Basel-Landschaft Ja
Petra Gössi FDP Schwyz Ja
Eva Herzog SP Basel-Stadt Ja
Baptiste Hurni SP Neuenburg Ja
Daniel Jositsch ohne Partei Zürich Ja
Pierre-Yves Maillard SP Waadt Ja
Matthias Michel FDP Zug Ja
Tiana Angelina Moser glp Zürich Ja
Benjamin Mühlemann FDP Glarus Ja
Damian Müller FDP Luzern Ja
Franziska Roth SP Solothurn Ja
Martin Schmid FDP Graubünden Ja
Carlo Sommaruga SP Genf Ja
Flavia Wasserfallen SP Bern Ja
Hans Wicki FDP Nidwalden Ja
Mathias Zopfi GRÜNE Glarus Ja
Marianne Binder-Keller Die Mitte Aargau Nein
Pirmin Bischof Die Mitte Solothurn Nein
Isabelle Chassot Die Mitte Freiburg Nein
Marco Chiesa SVP Tessin Nein
Stefan Engler Die Mitte Graubünden Nein
Erich Ettlin Die Mitte Obwalden Nein
Esther Friedli SVP St. Gallen Nein
Hannes Germann SVP Schaffhausen Nein
Andrea Gmür-Schönenberger Die Mitte Luzern Nein
Peter Hegglin Die Mitte Zug Nein
Brigitte Häberli-Koller Die Mitte Thurgau Nein
Charles Juillard Die Mitte Jura Nein
Marianne Maret Die Mitte Wallis Nein
Mauro Poggia MCG Genf Nein
Fabio Regazzi Die Mitte Tessin Nein
Beat Rieder Die Mitte Wallis Nein
Werner Salzmann SVP Bern Nein
Pirmin Schwander SVP Schwyz Nein
Jakob Stark SVP Thurgau Nein
Benedikt Würth Die Mitte St. Gallen Nein
Heidi Z'graggen Die Mitte Uri Nein
Daniel Fässler Die Mitte Appenzell I.-Rh. Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Andrea Caroni FDP Appenzell A.-Rh. Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht

Nationalratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 58 Stimmen 0J / 58N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 41 Stimmen 41J / 0N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 0J / 29N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 25J / 0N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 22J / 0N / 0E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 11J / 0N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Nationalrat — 101 Ja · 93 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


angenommen 101 : 93 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 6 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (200 Personen)

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Cyril Aellen FDP GE Ja
Islam Alijaj SP ZH Ja
Emmanuel Amoos SP VS Ja
Gerhard Andrey GRÜNE FR Ja
Sibel Arslan GRÜNE BS Ja
Christine Badertscher GRÜNE BE Ja
Jacqueline Badran SP ZH Ja
Bettina Balmer FDP ZH Ja
Kilian Baumann GRÜNE BE Ja
Samuel Bendahan SP VD Ja
Kathrin Bertschy glp BE Ja
Florence Brenzikofer GRÜNE BL Ja
Simona Brizzi SP AG Ja
Martin Bäumle glp ZH Ja
Hasan Candan SP LU Ja
Clarence Chollet GRÜNE NE Ja
Katja Christ glp BS Ja
Christophe Clivaz GRÜNE VS Ja
Damien Cottier FDP NE Ja
Brigitte Crottaz SP VD Ja
Christian Dandrès SP GE Ja
Linda De Ventura SP SH Ja
Marcel Dobler FDP SG Ja
Martine Docourt SP NE Ja
Alex Farinelli FDP TI Ja
Laurence Fehlmann Rielle SP GE Ja
Olivier Feller FDP VD Ja
Beat Flach (a) glp AG Ja
Pierre-Alain Fridez (a) SP JU Ja
Claudia Friedl (a) SP SG Ja
Tamara Funiciello SP BE Ja
Benoît Gaillard SP VD Ja
Anna Giacometti FDP GR Ja
Simone Gianini FDP TI Ja
Balthasar Glättli (a) GRÜNE ZH Ja
Nadine Gobet FDP FR Ja
Corina Gredig glp ZH Ja
Jürg Grossen glp BE Ja
Barbara Gysi SP SG Ja
Greta Gysin GRÜNE TI Ja
Patrick Hässig glp ZH Ja
Jessica Jaccoud SP VD Ja
Matthias Samuel Jauslin glp AG Ja
Delphine Klopfenstein Broggini GRÜNE GE Ja
Irène Kälin GRÜNE AG Ja
Raphaël Mahaim GRÜNE VD Ja
Min Li Marti SP ZH Ja
Samira Marti SP BL Ja
Nadine Masshardt SP BE Ja
Mattea Meyer SP ZH Ja
Sophie Michaud Gigon GRÜNE VD Ja
Simon Michel FDP SO Ja
Fabian Molina SP ZH Ja
Philippe Nantermod FDP VS Ja
Eric Nussbaumer (a) SP BL Ja
Valérie Piller Carrard SP FR Ja
Léonore Porchet GRÜNE VD Ja
Hans-Peter Portmann FDP ZH Ja
Katharina Prelicz-Huber GRÜNE ZH Ja
Jon Pult SP GR Ja
Estelle Revaz SP GE Ja
Anna Rosenwasser SP ZH Ja
David Roth SP LU Ja
Daniel Ruch FDP VD Ja
Farah Rumy SP SO Ja
Franziska Ryser GRÜNE SG Ja
Regine Sauter FDP ZH Ja
Barbara Schaffner glp ZH Ja
Peter Schilliger FDP LU Ja
Marionna Schlatter GRÜNE ZH Ja
Nina Schläfli SP TG Ja
Ueli Schmezer SP BE Ja
Daniela Schneeberger FDP BL Ja
Meret Schneider GRÜNE ZH Ja
Priska Seiler Graf SP ZH Ja
Andri Silberschmidt FDP ZH Ja
Bruno Storni SP TI Ja
Fabienne Stämpfli glp BE Ja
Gabriela Suter SP AG Ja
Heinz Theiler FDP SZ Ja
Aline Trede (a) GRÜNE BE Ja
Jean Tschopp SP VD Ja
Brenda Tuosto SP VD Ja
Michael Töngi GRÜNE LU Ja
Kris Vietze FDP TG Ja
Susanne Vincenz-Stauffacher FDP SG Ja
Nicolas Walder (a) GRÜNE GE Ja
Beat Walti FDP ZH Ja
Christian Wasserfallen FDP BE Ja
Céline Weber glp VD Ja
Laurent Wehrli FDP VD Ja
Manuela Weichelt Alternative (ZG) ZG Ja
Cédric Wermuth SP AG Ja
Felix Wettstein (a) GRÜNE SO Ja
Céline Widmer (a) SP ZH Ja
Sarah Wyss SP BS Ja
Andrea Zryd SP BE Ja
Ursula Zybach SP BE Ja
Simone de Montmollin FDP GE Ja
Jacqueline de Quattro FDP VD Ja
Patricia von Falkenstein LDP BS Ja
Jean-Luc Addor SVP VS Nein
Thomas Aeschi SVP ZG Nein
Maya Bally Die Mitte AG Nein
Nicole Barandun Die Mitte ZH Nein
Dominik Blunschy Die Mitte SZ Nein
Philipp Matthias Bregy Die Mitte VS Nein
Michaël Buffat SVP VD Nein
Christine Bulliard-Marbach Die Mitte FR Nein
Thomas Burgherr SVP AG Nein
Roland Rino Büchel SVP SG Nein
Manfred Bühler SVP BE Nein
Roman Bürgi SVP SZ Nein
Yvonne Bürgin Die Mitte ZH Nein
Didier Calame SVP NE Nein
Martin Candinas Die Mitte GR Nein
Isabelle Chappuis Die Mitte VD Nein
Marcel Dettling SVP SZ Nein
Regina Durrer-Knobel Die Mitte NW Nein
Mike Egger SVP SG Nein
Benjamin Fischer SVP ZH Nein
Giorgio Fonio Die Mitte TI Nein
Sylvain Freymond SVP VD Nein
Andreas Gafner EDU BE Nein
Walter Gartmann SVP SG Nein
Benjamin Giezendanner SVP AG Nein
Andreas Glarner SVP AG Nein
Christian Glur SVP AG Nein
Roger Golay MCG GE Nein
Franz Grüter SVP LU Nein
Lars Guggisberg SVP BE Nein
Diana Gutjahr SVP TG Nein
Michael Götte SVP SG Nein
Martin Haab SVP ZH Nein
Alfred Heer (a) SVP ZH Nein
Stefanie Heimgartner SVP AG Nein
Lorenz Hess Die Mitte BE Nein
Erich Hess SVP BE Nein
Alois Huber SVP AG Nein
Roman Hug SVP GR Nein
Thomas Hurter SVP SH Nein
Martin Hübscher SVP ZH Nein
Christian Imark SVP SO Nein
Marc Jost EVP BE Nein
Sidney Kamerzin Die Mitte VS Nein
Pius Kaufmann Die Mitte LU Nein
Thomas Knutti SVP BE Nein
Nicolas Kolly SVP FR Nein
Philipp Kutter Die Mitte ZH Nein
Christian Lohr Die Mitte TG Nein
Vincent Maitre Die Mitte GE Nein
Piero Marchesi SVP TI Nein
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Nein
Thomas Matter SVP ZH Nein
Andreas Meier Die Mitte AG Nein
Leo Müller Die Mitte LU Nein
Stefan Müller-Altermatt Die Mitte SO Nein
Reto Nause Die Mitte BE Nein
Jacques Nicolet SVP VD Nein
Nicolò Paganini Die Mitte SG Nein
Pierre-André Page SVP FR Nein
Yvan Pahud SVP VD Nein
Paolo Pamini SVP TI Nein
Gerhard Pfister Die Mitte ZG Nein
Lorenzo Quadri Lega TI Nein
Thomas Rechsteiner Die Mitte AI Nein
Lukas Reimann SVP SG Nein
Christoph Riner SVP AG Nein
Markus Ritter Die Mitte SG Nein
Benjamin Roduit Die Mitte VS Nein
Marie-France Roth Pasquier Die Mitte FR Nein
Gregor Rutz SVP ZH Nein
Monika Rüegger SVP OW Nein
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Nein
Pascal Schmid SVP TG Nein
Elisabeth Schneider-Schneiter Die Mitte BL Nein
Markus Schnyder SVP GL Nein
Sandra Sollberger SVP BL Nein
Daniel Sormanni MCG GE Nein
Simon Stadler Die Mitte UR Nein
Barbara Steinemann SVP ZH Nein
Thomas Stettler SVP JU Nein
Katja Stettler-Riem SVP BE Nein
Manuel Strupler SVP TG Nein
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Nein
Mauro Tuena SVP ZH Nein
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Nein
Erich Vontobel EDU ZH Nein
Bruno Walliser SVP ZH Nein
Ernst Wandfluh SVP BE Nein
Priska Wismer-Felder Die Mitte LU Nein
Rémy Wyssmann SVP SO Nein
David Zuberbühler (a) SVP AR Nein
Thomas de Courten SVP BL Nein
Céline Amaudruz SVP GE Hat nicht teilgenommen
Thomas Bläsi SVP GE Hat nicht teilgenommen
Nina Fehr Düsel SVP ZH Hat nicht teilgenommen
Michael Graber SVP VS Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Niklaus-Samuel Gugger EVP ZH Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Maja Riniker FDP AG Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht