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Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

25.026-1 · Ständerat und Nationalrat · 19. Dezember 2025 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 14. Juni 2026 verworfen · 45,21 % Ja · Stimmbeteiligung 58,86 % · Europapolitik · Soziale Fragen · Migration

Beide Räte abgelehnt

Zusammenfassung

Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum. Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

«Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Argumente Initiativkomitee Argumente Bundesrat und Parlament Ende 2025 lebten etwas mehr als 9,1 Millionen Personen dauerhaft in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. 80 Prozent davon sind auf die Zuwanderung zurückzuführen, insbesondere aus den EU/EFTA-Staaten.1

Von der Zuwanderung profitieren Wirtschaft, Gesellschaft und die Sozialwerke. Rasches Bevölkerungswachstum ist aber auch mit Herausforderungen verbunden.

Wie viele Menschen in die Schweiz zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Bei guter Wirtschaftslage finden die Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Sie rekrutieren diese dann auch im Ausland. Dank der Personenfreizügigkeit können Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors wie Spitäler und Pflegeheime im EU/ EFTA-Raum rasch und unbürokratisch ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Diese Möglichkeit ist auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz nahm seit 2002 pro Kopf um 24 Prozent zu. Die Personenfreizügigkeit hat dazu beigetragen.2

Statistiken Zuwanderung, Staatssekretariat für Migration (SEM) derstatistik > Statistik Zuwanderung) Wachstum des Bruttoinlandprodukts pro Kopf (BIP/Kopf) von 2002 bis 2024 (kaufkraftbereinigt); «Bruttoinlandprodukt pro Kopf», Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Bruttoinlandprodukt > Weiterführende Informationen > Tabellen);

  • 21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Insgesamt tragen die Arbeitskräfte aus dem Ausland mehr zur Finanzierung der Sozialversicherungen bei, als sie an Leistungen daraus beanspruchen. Zwar beziehen sie mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), als sie Beiträge bezahlen. Doch leisten sie deutlich mehr Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO), als sie daraus beziehen.3

Die Schweizer Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime werden weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um offene Stellen besetzen zu können. Die Zahl der Menschen, die in Pension gehen, ist bereits heute grösser als die Zahl jener, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten.4 Hinzu kommt, dass immer mehr alte Menschen gepflegt werden müssen.5

Das Bevölkerungswachstum erhöht die Nachfrage nach Wohnraum. Dem begegnet der Bundesrat, indem er den Bau günstiger Wohnungen fördert. Darüber hinaus geht er die Herausforderungen bei Raumplanung, Verkehr, Energie oder Umwelt mit einer Vielzahl von Massnahmen an. Dazu gehören etwa der Ausbau des Strassen- und Schienennetzes oder der Umweltschutz.

  • 21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen
  • 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen «Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz», Obsan Bericht 09/2025, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Sie darf vor 2050 10 Millionen Menschen nicht überschreiten. Die Initiantinnen und Initianten wollen die Zuwanderung zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen begrenzen und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen erhalten. Bund und Kantone müssen nach Annahme der Initiative Massnahmen ergreifen, insbesondere wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden.

Wenn vor 2050 die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 9,5-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor:

  • – Der Bundesrat und das Parlament müssen insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug handeln.

Welche weiteren Massnahmen ergriffen werden müssen, präzisiert die Initiative nicht.

  • – Vorläufig aufgenommene Personen dürfen keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und auch kein anderes Bleiberecht mehr erhalten und können sich auch nicht einbürgern lassen.
  • – Der Bundesrat muss bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahme- oder Schutzklauseln anrufen oder aushandeln oder diese Abkommen neu verhandeln. Davon könnten zum Beispiel das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UNO-Kinderrechtskonvention betroffen sein.

Gemäss Vorausschätzungen des Bundes dürfte die Schwelle von 9,5 Millionen Menschen im Jahr 2031 überschritten werden.6

Wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 10-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor:

  • – Bundesrat und Parlament müssen alle zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, damit die ständige Wohnbevölkerung wieder unter die 10-Millionen-Grenze fällt.
  • – Internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, müssen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.

Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert von 10 Millionen um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöhen.

Falls die ständige Wohnbevölkerung zwei Jahre nach dem erstmaligen Überschreiten der 10-Millionen-Grenze noch immer über diesem Wert liegt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden. Die Schweiz könnte von einer Kündigung absehen, wenn bis dahin Ausnahme- oder Schutzklauseln angewendet oder angerufen werden konnten, mit denen die Einhaltung dieser 10-Millionen-Grenze erreicht wird.

Das Bundesamt für Statistik berechnet jeweils drei Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung. Das Referenzszenario schreibt die Entwicklungen der letzten Jahre fort und gemäss diesem Szenario dürfte die Schwelle von 9,5 Millionen im Jahr 2031 überschritten werden. Das «hohe» Szenario enthält mehr Annahmen, die zu einem stärkeren Bevölkerungswachstum führen würden, und das «tiefe»

Szenario solche, die zu einem geringeren Bevölkerungswachstum führen. «Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz», Bevölkerung > Zukünftige Entwicklung > Schweiz-Szenarien) Begrenzt die Schweiz die Bevölkerungszahl auf 10 Millionen, wäre es für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors schwierig, weiterhin die nötigen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Der Schweizer Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeheimen würden Arbeitskräfte fehlen. Die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum erschweren. Wegen der Kündigung würde es auch für Schweizerinnen und Schweizer schwieriger, im EU/EFTA-Raum zu arbeiten.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft. Bei einer Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit treten diese automatisch ausser Kraft. Sie betreffen den Abbau von Handelshemmnissen, den Land- und Luftverkehr, die Landwirtschaft und das öffentliche Beschaffungswesen. Für die Unternehmen und auch für die Bäuerinnen und Bauern würde der Handel mit der EU teurer und komplizierter. Studien zeigen, dass mit dem Wegfall der Bilateralen I der Schweizer Wirtschaft Erträge in Milliardenhöhe entgehen würden und die Bevölkerung weniger Geld zur Verfügung hätte.7 «Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I», Aktualisierung der Ecoplan-Studie 2015 im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, Januar 2025 sowie «Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I auf die Schweizerische Volkswirtschaft», Studie im Staatssekretariat für Wirtschaft > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I) Die Kündigung der Personenfreizügigkeit würde auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU gefährden. Deren Wegfall hätte weitreichende Auswirkungen für den Asylbereich und für die innere Sicherheit der Schweiz:

  • – Anders als heute müsste die Schweiz Verfahren für Asylsuchende durchführen, die bereits in der EU um Asyl ersucht haben. Die Schweiz könnte diese Asylsuchenden nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen.

Asylsuchende, die in einem EU-Land abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz zudem ein zweites Gesuch stellen.

Die Schweiz müsste deshalb voraussichtlich mehr Asylverfahren durchführen.

  • – Die Schweizer Polizei- und Grenzschutzbehörden hätten keinen Zugang mehr zu den europäischen Sicherheits- und Fahndungsdatenbanken, die heute zentrale Instrumente für die innere Sicherheit sind.

Im Asylbereich, bei der inneren Sicherheit und beim Grenzschutz wäre mit mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.8

Wenn die Schweiz Abkommen zum Schutz der Menschenrechte neu aushandeln oder kündigen müsste, könnte das zum Bruch mit der humanitären Tradition und zur aussenpolitischen Isolierung der Schweiz führen. Das Ansehen der Schweiz in der Welt könnte beeinträchtigt und ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden.

«Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz», Bericht des Bundesrates, Berichte) Initiativkomitee

Pro

Wir alle sehen und spüren die Folgen der massiven Zuwanderung: Wohnungsnot, die Mieten werden immer teurer. Die Nachhaltigkeits-Initiative sorgt für eine vernünftige Zuwanderung: Die ständige Wohnbevölkerung darf bis 2050 die 10-Millionen-Grenze nicht überschreiten.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Wir alle sehen und spüren die Folgen der massiven Zuwanderung: Wohnungsnot, die Mieten werden immer teurer. Die Zubetonierung der Landschaft. Stau und überfüllte Züge. Steigende Kriminalität. Das Gesundheitswesen ist am Anschlag. In den Schulen sinkt die Bildungsqualität. Viele fühlen sich zunehmend fremd im eigenen Land.

Die Schweiz hatte Ende 2025 rund 9,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die ständige Wohnbevölkerung hat innerhalb von 12 Jahren um 1 Million Menschen zugenommen. Der Hauptgrund ist die massive Zuwanderung. Aktuell kommen pro Jahr über 100 000 Personen zusätzlich in die Schweiz: aus der EU, aus Drittstaaten oder über das Asylsystem: viele aus fremden, islamischen Kulturen. Viele wandern in unseren Sozialstaat ein. Meldungen über Einbrüche, Gewaltverbrechen und Messerangriffe sind alltäglich geworden.

Die Mieten werden immer teurer. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer können sich kein Wohneigentum mehr leisten – obwohl viel mehr gebaut wird. Für die Wohnungsnot ist die massive Zuwanderung hauptverantwortlich.

Auch das Landschaftsbild verändert sich. Unsere schöne Schweiz wird jeden Tag mehr und mehr zubetoniert. Grünflächen und Wiesen verschwinden. Es wird immer enger und höher gebaut. Natur und Ökologie sind unter Druck.

Die Lebensqualität nimmt ab.

Die Schweiz war immer stolz auf ihr Bildungssystem. Doch die Entwicklung an den Schulen bereitet grosse Sorgen. Studien zeigen: Je mehr fremdsprachige Kinder in einer Schulklasse sind, desto tiefer ist das durchschnittliche Bildungsniveau. Ein Viertel der Schweizer Schulabgängerinnen und -abgänger kann nicht richtig lesen.

Die Zuwanderung sorgt für noch mehr Zuwanderung.

100 000 Zuwanderinnen und Zuwanderer brauchen zusätzlich rund 45 000 Wohnungen und rund 2200 Ärztinnen, Ärzte und Pflegende. Jahr für Jahr. Diese Endlosspirale ist nicht nachhaltig.

Die Nachhaltigkeits-Initiative sorgt für eine vernünftige Zuwanderung: Die ständige Wohnbevölkerung darf bis 2050 die 10-Millionen-Grenze nicht überschreiten. Das heisst: Es könnten immer noch rund 40 000 Personen und Fachkräfte pro Jahr einwandern.

Die Initiative verpflichtet die Politik zu einer massvollen Zuwanderung in die Schweiz:

Ja zu einer nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung statt zu einer ungebremsten Zuwanderung.

Ja zum Schutz der Umwelt und der Landschaft.

Ja zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!

(Nachhaltigkeitsinitiative)»

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja nachhaltigkeitsinitiative.ch

Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Bundesrat und Parlament

Contra

Die Initiative gefährdet den Wohlstand, das Funktionieren der Gesellschaft, die innere Sicherheit und die humanitäre Tradition der Schweiz. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Nachhaltigkeitsinitiative abzulehnen.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Die Initiative gefährdet den Wohlstand, das Funktionieren der Gesellschaft, die innere Sicherheit und die humanitäre Tradition der Schweiz. In politisch instabilen Zeiten ist die Schweiz auf verlässliche Partnerschaften angewiesen. Der Bundesrat will deshalb den bewährten bilateralen Weg mit der EU fortführen. Auf das Bevölkerungswachstum reagiert er mit gezielten Massnahmen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative schadet dem Wohlstand. Schweizer Unternehmen sind auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Bei einer Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung könnten sie Arbeitskräfte nur noch eingeschränkt in der EU rekrutieren. Die Wirtschaft und der Wohlstand der Schweiz würden leiden. Die Initiative gefährdet das Funktionieren der Gesellschaft. Spitäler und Pflegeheime könnten alte und kranke Menschen nicht mehr wie gewohnt behandeln und pflegen. Auch andere Branchen, z.B. das Baugewerbe, stünden vor grossen Problemen; dies würde den Infrastrukturen schaden. Die Initiative gefährdet den bilateralen Weg mit der EU in einer unsicheren Zeit. Der Bundesrat sieht darin ein grosses Risiko. Die EU ist die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Schweiz. Deshalb will der Bundesrat den bilateralen Weg fortführen und so den Wohlstand langfristig sichern. Die Initiative würde den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus erschweren. Bei einer Beendigung der Schengen-Zusammenarbeit könnte die Schweiz nicht mehr auf Datenbanken der EU zugreifen, die für den Schutz der Bevölkerung wichtig sind.

Die Schweiz müsste bei einem Wegfall des Dublin-Abkommens mit mehr Asylgesuchen rechnen. Asylsuchende, die in einem EU-Staat abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz ein neues Gesuch stellen. Bund und Kantone hätten im Asylbereich und bei der inneren Sicherheit jährliche Mehrkosten von hunderten Millionen Franken.

Die Initiative gefährdet die humanitäre Tradition. Wenn die Schweiz Abkommen zum Schutz der Menschenrechte nicht mehr wie bisher respektieren würde, würde sie sich aussenpolitisch isolieren und ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Die Initiative schafft Probleme und liefert keine Lösungen. Der Bundesrat hingegen geht die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums an. Er will das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser ausschöpfen, den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern und die Zahl der Asylgesuche deutlich reduzieren. Im Paket Schweiz – EU (Bilaterale III) hat er eine Schutzklausel ausgehandelt, mit der die Zuwanderung bei schwerwiegenden Problemen vorübergehend eingeschränkt werden kann.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Nachhaltigkeitsinitiative abzulehnen. Nein

admin.ch/nachhaltigkeitsinitiative

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

Achse: «Ja» meint die Zustimmung zur Vorlage an der Urne, «Nein» die Ablehnung — die Parlamentsempfehlung war ein Nein, darum zählt ein Protokoll-Ja hier als Nein: eine Kammer, die das Protokoll als «angenommen» führt, steht auf der Volksfrage-Achse bei «abgelehnt».

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPJa100 %0 %0 %67
SPNein0 %100 %0 %47
Die MitteNein7 %67 %26 %42
FDPNein0 %100 %0 %36
GRÜNENein0 %100 %0 %25
glpNein0 %100 %0 %12
MCGJa100 %0 %0 %3
EVPNein0 %100 %0 %2
EDUJa100 %0 %0 %2
UnabhängigNein0 %100 %0 %1
LegaJa100 %0 %0 %1
LDPNein0 %100 %0 %1
Alternative (ZG)Nein0 %100 %0 %1

Ständeratsabstimmung 19. Dezember 2025 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 13 Stimmen 2J / 6N / 5E
FDP FDP.Die Liberalen · 12 Stimmen 0J / 12N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 0J / 7N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 6J / 0N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 0J / 3N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Ständerat — 9 Ja · 30 Nein · 5 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 9 : 30 : 5 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (46 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Marco Chiesa SVP Tessin Ja Nein
Esther Friedli SVP St. Gallen Ja Nein
Daniel Fässler Die Mitte Appenzell I.-Rh. Ja Nein
Hannes Germann SVP Schaffhausen Ja Nein
Mauro Poggia MCG Genf Ja Nein
Werner Salzmann SVP Bern Ja Nein
Pirmin Schwander SVP Schwyz Ja Nein
Jakob Stark SVP Thurgau Ja Nein
Heidi Z'graggen Die Mitte Uri Ja Nein
Marianne Binder-Keller Die Mitte Aargau Nein Ja
Pascal Broulis FDP Waadt Nein Ja
Severin Brüngger FDP Schaffhausen Nein Ja
Thierry Burkart FDP Aargau Nein Ja
Andrea Caroni FDP Appenzell A.-Rh. Nein Ja
Isabelle Chassot Die Mitte Freiburg Nein Ja
Mathilde Crevoisier Crelier SP Jura Nein Ja
Josef Dittli FDP Uri Nein Ja
Fabien Fivaz GRÜNE Neuenburg Nein Ja
Johanna Gapany FDP Freiburg Nein Ja
Maya Graf GRÜNE Basel-Landschaft Nein Ja
Petra Gössi FDP Schwyz Nein Ja
Eva Herzog SP Basel-Stadt Nein Ja
Baptiste Hurni SP Neuenburg Nein Ja
Brigitte Häberli-Koller Die Mitte Thurgau Nein Ja
Daniel Jositsch ohne Partei Zürich Nein Ja
Charles Juillard Die Mitte Jura Nein Ja
Pierre-Yves Maillard SP Waadt Nein Ja
Marianne Maret Die Mitte Wallis Nein Ja
Matthias Michel FDP Zug Nein Ja
Tiana Angelina Moser glp Zürich Nein Ja
Benjamin Mühlemann FDP Glarus Nein Ja
Damian Müller FDP Luzern Nein Ja
Franziska Roth SP Solothurn Nein Ja
Martin Schmid FDP Graubünden Nein Ja
Carlo Sommaruga SP Genf Nein Ja
Flavia Wasserfallen SP Bern Nein Ja
Hans Wicki FDP Nidwalden Nein Ja
Benedikt Würth Die Mitte St. Gallen Nein Ja
Mathias Zopfi GRÜNE Glarus Nein Ja
Erich Ettlin Die Mitte Obwalden Enthaltung
Andrea Gmür-Schönenberger Die Mitte Luzern Enthaltung
Peter Hegglin Die Mitte Zug Enthaltung
Fabio Regazzi Die Mitte Tessin Enthaltung
Beat Rieder Die Mitte Wallis Enthaltung
Pirmin Bischof Die Mitte Solothurn Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Stefan Engler Die Mitte Graubünden Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht

Nationalratsabstimmung 19. Dezember 2025 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 61 Stimmen 61J / 0N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 40 Stimmen 0J / 40N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 1J / 22N / 6E
FDP FDP.Die Liberalen · 24 Stimmen 0J / 24N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 0J / 22N / 0E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 0J / 11N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 2J / 0N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Nationalrat — 67 Ja · 123 Nein · 6 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 67 : 123 : 6 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 4 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (200 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Jean-Luc Addor SVP VS Ja Nein
Thomas Aeschi SVP ZG Ja Nein
Céline Amaudruz SVP GE Ja Nein
Thomas Bläsi SVP GE Ja Nein
Michaël Buffat SVP VD Ja Nein
Thomas Burgherr SVP AG Ja Nein
Roland Rino Büchel SVP SG Ja Nein
Manfred Bühler SVP BE Ja Nein
Roman Bürgi SVP SZ Ja Nein
Didier Calame SVP NE Ja Nein
Marcel Dettling SVP SZ Ja Nein
Mike Egger SVP SG Ja Nein
Nina Fehr Düsel SVP ZH Ja Nein
Benjamin Fischer SVP ZH Ja Nein
Sylvain Freymond SVP VD Ja Nein
Andreas Gafner EDU BE Ja Nein
Walter Gartmann SVP SG Ja Nein
Benjamin Giezendanner SVP AG Ja Nein
Andreas Glarner SVP AG Ja Nein
Christian Glur SVP AG Ja Nein
Roger Golay MCG GE Ja Nein
Michael Graber SVP VS Ja Nein
Franz Grüter SVP LU Ja Nein
Lars Guggisberg SVP BE Ja Nein
Diana Gutjahr SVP TG Ja Nein
Michael Götte SVP SG Ja Nein
Martin Haab SVP ZH Ja Nein
Stefanie Heimgartner SVP AG Ja Nein
Erich Hess SVP BE Ja Nein
Alois Huber SVP AG Ja Nein
Roman Hug SVP GR Ja Nein
Thomas Hurter SVP SH Ja Nein
Martin Hübscher SVP ZH Ja Nein
Christian Imark SVP SO Ja Nein
Thomas Knutti SVP BE Ja Nein
Nicolas Kolly SVP FR Ja Nein
Piero Marchesi SVP TI Ja Nein
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Ja Nein
Thomas Matter SVP ZH Ja Nein
Jacques Nicolet SVP VD Ja Nein
Yvan Pahud SVP VD Ja Nein
Paolo Pamini SVP TI Ja Nein
Lorenzo Quadri Lega TI Ja Nein
Thomas Rechsteiner Die Mitte AI Ja Nein
Lukas Reimann SVP SG Ja Nein
Christoph Riner SVP AG Ja Nein
Gregor Rutz SVP ZH Ja Nein
Monika Rüegger SVP OW Ja Nein
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Ja Nein
Therese Schläpfer SVP ZH Ja Nein
Pascal Schmid SVP TG Ja Nein
Markus Schnyder SVP GL Ja Nein
Sandra Sollberger SVP BL Ja Nein
Daniel Sormanni MCG GE Ja Nein
Barbara Steinemann SVP ZH Ja Nein
Thomas Stettler SVP JU Ja Nein
Katja Stettler-Riem SVP BE Ja Nein
Manuel Strupler SVP TG Ja Nein
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Ja Nein
Mauro Tuena SVP ZH Ja Nein
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Ja Nein
Erich Vontobel EDU ZH Ja Nein
Bruno Walliser SVP ZH Ja Nein
Ernst Wandfluh SVP BE Ja Nein
Rémy Wyssmann SVP SO Ja Nein
David Zuberbühler (a) SVP AR Ja Nein
Thomas de Courten SVP BL Ja Nein
Cyril Aellen FDP GE Nein Ja
Islam Alijaj SP ZH Nein Ja
Emmanuel Amoos SP VS Nein Ja
Gerhard Andrey GRÜNE FR Nein Ja
Sibel Arslan GRÜNE BS Nein Ja
Christine Badertscher GRÜNE BE Nein Ja
Jacqueline Badran SP ZH Nein Ja
Maya Bally Die Mitte AG Nein Ja
Bettina Balmer FDP ZH Nein Ja
Nicole Barandun Die Mitte ZH Nein Ja
Kilian Baumann GRÜNE BE Nein Ja
Samuel Bendahan SP VD Nein Ja
Rudi Berli GRÜNE GE Nein Ja
Kathrin Bertschy glp BE Nein Ja
Philipp Matthias Bregy Die Mitte VS Nein Ja
Florence Brenzikofer GRÜNE BL Nein Ja
Simona Brizzi SP AG Nein Ja
Christine Bulliard-Marbach Die Mitte FR Nein Ja
Martin Bäumle glp ZH Nein Ja
Yvonne Bürgin Die Mitte ZH Nein Ja
Hasan Candan SP LU Nein Ja
Isabelle Chappuis Die Mitte VD Nein Ja
Clarence Chollet GRÜNE NE Nein Ja
Katja Christ glp BS Nein Ja
Christophe Clivaz GRÜNE VS Nein Ja
Brigitte Crottaz SP VD Nein Ja
Christian Dandrès SP GE Nein Ja
Linda De Ventura SP SH Nein Ja
Marcel Dobler FDP SG Nein Ja
Martine Docourt SP NE Nein Ja
Alex Farinelli FDP TI Nein Ja
Laurence Fehlmann Rielle SP GE Nein Ja
Beat Flach (a) glp AG Nein Ja
Giorgio Fonio Die Mitte TI Nein Ja
Pierre-Alain Fridez (a) SP JU Nein Ja
Claudia Friedl (a) SP SG Nein Ja
Tamara Funiciello SP BE Nein Ja
Benoît Gaillard SP VD Nein Ja
Anna Giacometti FDP GR Nein Ja
Simone Gianini FDP TI Nein Ja
Balthasar Glättli (a) GRÜNE ZH Nein Ja
Nadine Gobet FDP FR Nein Ja
Corina Gredig glp ZH Nein Ja
Jürg Grossen glp BE Nein Ja
Niklaus-Samuel Gugger EVP ZH Nein Ja
Barbara Gysi SP SG Nein Ja
Greta Gysin GRÜNE TI Nein Ja
Lorenz Hess Die Mitte BE Nein Ja
Patrick Hässig glp ZH Nein Ja
Jessica Jaccoud SP VD Nein Ja
Matthias Samuel Jauslin glp AG Nein Ja
Marc Jost EVP BE Nein Ja
Sidney Kamerzin Die Mitte VS Nein Ja
Delphine Klopfenstein Broggini GRÜNE GE Nein Ja
Philipp Kutter Die Mitte ZH Nein Ja
Irène Kälin GRÜNE AG Nein Ja
Christian Lohr Die Mitte TG Nein Ja
Raphaël Mahaim GRÜNE VD Nein Ja
Vincent Maitre Die Mitte GE Nein Ja
Min Li Marti SP ZH Nein Ja
Samira Marti SP BL Nein Ja
Nadine Masshardt SP BE Nein Ja
Andreas Meier Die Mitte AG Nein Ja
Sophie Michaud Gigon GRÜNE VD Nein Ja
Simon Michel FDP SO Nein Ja
Fabian Molina SP ZH Nein Ja
Leo Müller Die Mitte LU Nein Ja
Stefan Müller-Altermatt Die Mitte SO Nein Ja
Philippe Nantermod FDP VS Nein Ja
Reto Nause Die Mitte BE Nein Ja
Eric Nussbaumer (a) SP BL Nein Ja
Nicolò Paganini Die Mitte SG Nein Ja
Gerhard Pfister Die Mitte ZG Nein Ja
Valérie Piller Carrard SP FR Nein Ja
Léonore Porchet GRÜNE VD Nein Ja
Hans-Peter Portmann FDP ZH Nein Ja
Katharina Prelicz-Huber GRÜNE ZH Nein Ja
Jon Pult SP GR Nein Ja
Estelle Revaz SP GE Nein Ja
Maja Riniker FDP AG Nein Ja
Benjamin Roduit Die Mitte VS Nein Ja
Anna Rosenwasser SP ZH Nein Ja
David Roth SP LU Nein Ja
Marie-France Roth Pasquier Die Mitte FR Nein Ja
Daniel Ruch FDP VD Nein Ja
Farah Rumy SP SO Nein Ja
Franziska Ryser GRÜNE SG Nein Ja
Regine Sauter FDP ZH Nein Ja
Barbara Schaffner glp ZH Nein Ja
Peter Schilliger FDP LU Nein Ja
Marionna Schlatter GRÜNE ZH Nein Ja
Nina Schläfli SP TG Nein Ja
Ueli Schmezer SP BE Nein Ja
Daniela Schneeberger FDP BL Nein Ja
Meret Schneider GRÜNE ZH Nein Ja
Elisabeth Schneider-Schneiter Die Mitte BL Nein Ja
Priska Seiler Graf SP ZH Nein Ja
Andri Silberschmidt FDP ZH Nein Ja
Bruno Storni SP TI Nein Ja
Fabienne Stämpfli glp BE Nein Ja
Gabriela Suter SP AG Nein Ja
Heinz Theiler FDP SZ Nein Ja
Aline Trede (a) GRÜNE BE Nein Ja
Jean Tschopp SP VD Nein Ja
Brenda Tuosto SP VD Nein Ja
Michael Töngi GRÜNE LU Nein Ja
Kris Vietze FDP TG Nein Ja
Susanne Vincenz-Stauffacher FDP SG Nein Ja
Beat Walti FDP ZH Nein Ja
Christian Wasserfallen FDP BE Nein Ja
Céline Weber glp VD Nein Ja
Laurent Wehrli FDP VD Nein Ja
Manuela Weichelt Alternative (ZG) ZG Nein Ja
Cédric Wermuth SP AG Nein Ja
Felix Wettstein (a) GRÜNE SO Nein Ja
Céline Widmer (a) SP ZH Nein Ja
Priska Wismer-Felder Die Mitte LU Nein Ja
Sarah Wyss SP BS Nein Ja
Andrea Zryd SP BE Nein Ja
Ursula Zybach SP BE Nein Ja
Simone de Montmollin FDP GE Nein Ja
Jacqueline de Quattro FDP VD Nein Ja
Patricia von Falkenstein LDP BS Nein Ja
Dominik Blunschy Die Mitte SZ Enthaltung
Martin Candinas Die Mitte GR Enthaltung
Regina Durrer-Knobel Die Mitte NW Enthaltung
Pius Kaufmann Die Mitte LU Enthaltung
Markus Ritter Die Mitte SG Enthaltung
Simon Stadler Die Mitte UR Enthaltung
Olivier Feller FDP VD Hat nicht teilgenommen
Damien Cottier FDP NE Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Mattea Meyer SP ZH Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Pierre-André Page SVP FR Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht